485 Anwälte für Ausländer | Seite 21

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt
Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte, Ebertplatz 14-16, 50668 Köln 6674.4847824305 km
Fachanwalt MigrationsrechtAusländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ausländer steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Söhnke Leupolt gerne zur Verfügung
aus 205 Bewertungen Alles super funktioniert, vielen Dank (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec
sehr gut
Kanzlei Gönül Halat-Mec, Kaiserstr. 13, 60311 Frankfurt am Main 6825.798005644 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec bietet im Bereich Ausländer Rechtsberatung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Ich würde es jedem empfehlen, Beste Rechtsanwalt (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Stöckl
Rechtsanwalt Julian Stöckl
Rechtsanwaltskanzlei Winter & Stöckl, Kanalstr. 17, 80538 München 7119.896118503 km
Migrationsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Ausländer unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Julian Stöckl
(09.05.2024) Positiv zu bewerten ist die rasche Antwort und das Angebot einer umfassenden Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Samir Talic
sehr gut
Rechtsanwalt Samir Talic
VICARII Rechtsanwälte, Stafflenbergstraße 38, 70184 Stuttgart 6932.0844815994 km
"Zu einem guten Ende gehört auch ein guter Beginn." Konfuzius (551 – 479 v. Chr.), latinisierter Name für Kongfuzi, K’ung-fu-tzu, »Meister Kong«, chinesischer Philosoph
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt MigrationsrechtAusländerrecht & Asylrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Samir Talic ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Ausländer
aus 62 Bewertungen Fachlich einwandfreie Beratung! Sehr authentisch und kompetenter Anwalt. Sie können mit einem guten Gewissen zu Herrn … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Vogelsang
Rechtsanwälte Peter und Björn Vogelsang, Kreyenfeldstr. 65, 44894 Bochum 6668.0421876216 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Björn Vogelsang ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ausländer
aus 7 Bewertungen Er erklärte mir sehr genau, wie man vorgehen muss, um Ansprüche durchsetzen zu können. Ich hätte auch gerne erfahren … (21.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ausländer

Fragen und Antworten

  • Ausländer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ausländer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ausländer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ausländer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ausländer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Bedeutung des Wortes „Ausländer“ entsteht immer aus der Perspektive des Inlandes. Beispielsweise gelten alle Personen, die sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, aber eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen als Ausländer.

Die wichtigste gesetzliche Vorschrift in Bezug auf Ausländer ist Art. 116 Grundgesetz (GG). Nach Art. 116 I GG ist derjenige Staatsfremder oder Ausländer, der nicht Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Deutscher ist in diesem Zusammenhang nicht nur der deutsche Staatsangehörige, sondern auch der sog. Statusdeutsche. Darunter versteht man Spätaussiedler, die noch keine Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ausgestellt bekommen haben, die aber bis zur Ausstellung der Bescheinigung eben nicht als Staatsfremde gelten, obwohl sie noch nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.

Neben den oben genannten Fällen gibt es auch noch den Spezialfall von Staatenlosen. Das sind Personen, die keinerlei Staatsangehörigkeit besitzen und auch nicht diplomatisch vertreten werden. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Einbürgerung von Staatenlosen soweit wie möglich zu erleichtern (niemand soll ohne Heimatstaat sein). Staatenlose erhalten für ihren Aufenthalt einen Reiseausweis für Staatenlose und können nach 6 Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Voraussetzung dafür sind ausreichende Sprachkenntnisse, die Anerkennung der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung und eine gesicherte Finanzierung des Unterhalts ohne Hartz IV oder Arbeitslosengeldleistungen (durch Erwerbstätigkeit, Unterhalt von Familienangehörigen) für den Antragsteller und seine von ihm abhängigen Familienangehörigen.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass für einen Deutschen, einen Ausländer und einen Staatenlosen die Menschenrechte gelten. Grundsätzlich gelten für sie auch die in der Verfassung verankerten Grundrechte. Nur wenige Grundrechte, die sogenannten Bürgerrechte, gelten nur für deutsche Staatsangehörige. Daneben können beispielsweise im Rahmen der EU und damit verbundener völkerrechtlicher Übereinkommen einige Bürgerrechte auch Angehörigen der Vertragsstaaten gewährt werden.

Für Ausländer besonders wichtig sind das Aufenthaltsrecht sowie das Asylrecht. Das Aufenthaltsrecht sowie sonstige Rechte und Pflichten von Ausländern in Deutschland sind im sog. Ausländerrecht geregelt.

In § 2 I Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist ein Ausländer als eine Person definiert, die nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 I GG ist. Das AufenthG ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und hat das bis dahin gültige Ausländergesetz ersetzt.

Das Gesetz unterscheidet für Ausländer ,die in Deutschland leben, folgende unterschiedliche Aufenthaltsvarianten:

  • mit Aufenthaltsberechtigung

  • mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis

  • mit befristeter Aufenthaltserlaubnis

  • mit Aufenthaltsbewilligung

  • mit Aufenthaltsbefugnis

  • unter Duldung

  • mit Touristenvisum

  • mit fehlendem Aufenthaltsrecht

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Ausländer umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Ausländer besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.