678 Anwälte für Bearbeitungsgebühr Kredit | Seite 29

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Profil-Bild Rechtsanwältin Paola Fasciani
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Rechtsanwältin Paola Fasciani
Kanzlei Fasciani, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main 6825.1605677988 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Paola Fasciani im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit bietet Beratung und Vertretung
aus 72 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Fasciani hat mir mit Ihrer kompetenten Beratung sehr geholfen - Vielen Dank (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hopfstock
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hopfstock
Kanzlei Thomas Hopfstock, Gerichtsstr. 5, 44135 Dortmund 6677.1535495802 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hopfstock unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 11 Bewertungen Ein sehr netter Anwalt, Kompetent und schnelle Bearbeitung, auch in meinem schwierigen Fall! Fall erfolgreich … (30.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Sebastian von Allwörden
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Sebastian von Allwörden
VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte, Carl-Goerdeler-Weg 1, 21684 Stade 6690.0905261049 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Sebastian von Allwörden
aus 18 Bewertungen Als ich meinen Betrieb mit 20 Beschäftigten verkaufen wollte, suchte ich guten Rat. Rechtsanwalt Allwörden hat sich … (22.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Urban Schädler
Rechtsanwalt Urban Schädler
Schädler Rechtsanwaltskanzlei, Liebigstr. 10 b, 80538 München 7119.9307326823 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Urban Schädler
(13.05.2024) Wertvolle Tipps bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Malte Lippke
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Rechtsanwalt Kai Malte Lippke
Anwaltskanzlei Lippke, Könneritzstr. 53, 04229 Leipzig 6981.335374472 km
Mit Kompetenz und Engagement zum Erfolg
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kai Malte Lippke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
aus 174 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten. (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Paul Kuhn
Rechtsanwalt Christian Paul Kuhn
Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte, Schuchardstr. 14, 64283 Darmstadt 6837.4182465066 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Paul Kuhn gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Großer Respekt gegenüber professioneller Auftrittsfähigkeit. Großes Wissen und großes Potenzial. Für jeder Fall, … (08.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit

Fragen und Antworten

  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bearbeitungsgebühr Kredit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bearbeitungsgebühr Kredit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die von Banken, Bausparkassen und anderen Geldinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren – Stichwort: Bearbeitungsgebühr Kredit – sind seit vielen Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die erste große Klagewelle wurde mit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2014 ausgelöst, als dieser die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für unzulässig erklärte. Der BGH entschied zudem, dass die Banken vereinnahmte Bearbeitungsgebühren zurückzahlen müssen.

Unzulässige Preisnebenabrede

Der BGH monierte, dass das Bearbeitungsentgelt mit der Bearbeitung des Darlehens verbundene Verwaltungstätigkeiten abdeckt, wie der Aufwand für die Prüfung und Festlegung der Darlehenskonditionen, die für den einzelnen Kunden bzw. Kreditnehmer festgelegt werden, sowie die Bonitätsprüfung, die Ausfertigung des Kreditvertrages, dessen Prüfung und zuletzt der Aufwand für die Auszahlung des Kredits.

Bei diesen Verwaltungstätigkeiten handelt es sich um Leistungen, die bei einem Darlehensvertrag in den Aufgabenbereich des Darlehensgebers fallen und die der Darlehensgeber im eigenen Interesse erbringt. Das gilt besonders für die Prüfung der Bonität und für die Bearbeitung des Antrags sowie auch für die Beschaffung oder Überlassung des Kapitals. Solche Leistungen sind im Rahmen eines Darlehensvertrages nicht gesondert vergütungsfähig. Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen wie Verwaltungskosten und Gewinne durch den Zins abgedeckt werden sollen.

Eine Gebühr mit vielen Namen

Die Banken und Bausparkassen haben jedoch die Bearbeitungsgebühr für Kredite nicht abgeschrieben, sondern oft in abgewandelter Form weiter in Rechnung gestellt. So hat die Bearbeitungsgebühr über die Jahre viele Namen angenommen, wie zum Beispiel: Individualbeitrag, Kontogebühren, Kreditgebühren, Kreditbearbeitungsgebühren, Abschlussgebühr, Darlehensgebühr, und Banken haben das Bearbeitungsentgelt für die unterschiedlichsten Tätigkeiten erhoben.

Bausparverträge im Focus des Bundesgerichtshofs

Seit 2016 haben wieder die Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen erhöhte mediale Aufmerksamkeit erlangt. In jenem Jahr erregte ein BGH-Urteil Aufsehen, das die in einem Bausparvertrag enthaltene Darlehensgebühr für unzulässig erklärte. Die Bausparkassen haben in ihren älteren Bausparverträgen regelmäßig bestimmt, dass Bausparer, die bei Ende der Laufzeit eines Bausparvertrags ein Bauspardarlehen aufnehmen wollen, eine Abschlussgebühr zahlen müssen. Zudem hat der BGH 2017 die auch in Bausparverträgen oft enthaltene Kontogebühr gekippt. Bausparer, die diese Darlehensgebühr oder Kontogebühr bezahlt haben, können diese entrichteten Gebühren von der Bausparkasse zurückfordern.

Nicht jede Gebühr ist unzulässig

Der BGH hält aber nicht jede Gebühr für unzulässig. So hat der BGH die Abschlussgebühr bei Abschluss eines Bausparvertrages als zulässig erachtet. Das BGH-Urteil führt in der Begründung an, dass die Vereinbarung einer Abschlussgebühr den kollektiven Interessen der Bausparer diene, da damit der Vertrieb, insbesondere die Provision der Außenmitarbeiter, bezahlt werde. Durch solche Vereinbarungen im Bausparvertrag werde der Bausparer nicht unangemessen benachteiligt und könne die bezahlten Beträge nicht von der Bausparkasse zurückfordern.

Eine weitere Ausnahme gilt bei der Gewährung von sogenannten KfW-Darlehen. KfW-Darlehen sind Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Förderdarlehen dienen einem staatlichen Auftrag, und verlangte Bearbeitungsgebühren sind daher nicht unangemessen. Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Ausnahme: So dürfen laufzeitunabhängige Darlehensgebühren bei einem Verbrauchervertrag bzw. Verbraucherkredit nicht dazu führen, dass dadurch die nach § 502 Abs. 3 BGB geregelte Maximalhöhe der Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent überschritten wird. So ist zum Beispiel der Bausparer, der das Bauspardarlehen für sein privates Wohnhaus verwendet hat, Verbraucher. Aber er ist Unternehmer, wenn er den Kredit für Investitionen für seine Firma verwendet hat.

Verjährung prüfen

Eine Hürde bei älteren Verträgen ist die sogenannte Verjährung. So gilt grundsätzlich die dreijährige Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in welchem die Bausparkasse oder die Bank die Kreditgebühr vereinnahmt hat. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn der Anspruchsberechtigte auch tatsächlich von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. In diesem Fall gilt dann die sogenannte taggenaue zehnjährige Verjährungshöchstfrist. Das heißt, wurde beispielsweise die Gebühr am 19.07.2007 vereinnahmt, läuft die Verjährung zum 19.07.2017 ab und kann dann nicht mehr durchgesetzt werden.

Die zehnjährige Verjährungsfrist gilt aber in der Regel nicht mehr für Bearbeitungsentgelte. Seit den BGH-Urteilen von 2014 ist allgemein bekannt, dass diese zurückgefordert werden dürfen. So sind die Ansprüche wegen Herausgabe von Bearbeitungsentgelten aus Altverträgen vor 2014 in der Regel verjährt, denn die Verjährung kann durch Erhebung einer Klage oder durch Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gehemmt werden. Das gerichtliche Mahnverfahren darf aber nicht mit der Mahnung verwechselt werden.

Bausparkasse oder Bank in Verzug setzen

Kann von der Bausparkasse oder Bank die Rückzahlung der Gebühren verlangt werden, sollte diese zunächst zur Zahlung aufgefordert und gemahnt werden. Durch die Mahnung gerät die Bausparkasse oder Bank in Verzug. Im Internet finden sich zahlreiche Musterschreiben und Anleitungen für einen Musterbrief. Befindet sich das jeweilige Institut in Verzug, kann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da dann die Bausparkasse oder Bank dessen Kosten zu zahlen hat. Allerdings wird durch eine Mahnung nicht die Verjährung gehemmt.

Zinsen einfordern

Ist die Bank oder Bausparkasse zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr verpflichtet, kann zusätzlich Nutzungsersatz verlangt werden. Nutzungsersatz sind die Vorteile, die die Bank aufgrund dieser Einnahmen hatte. Da einfache Bankkunden das Giralsystem der Banken nicht verstehen, kann nach der Rechtsprechung des BGH eine Pauschale in Höhe von fünf Prozent gefordert werden.

Allerdings stellen diese fünf Prozent nach einer Mindermeinung nur die Spitze des Eisberges dar: Aufgrund des Giralsystems können Banken giral, also fiktiv per Knopfdruck, Geld erschaffen. Anders gewendet können Banken Kredite vergeben, solange diese die Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken erfüllen. Diese liegen grob vereinfacht gesagt mindestens bei dem 12,5-fachen der Eigenkapitalquote. Sprich, für einen Euro kann die Bank Kredite in Höhe von 12,50 Euro vergeben. Ein Beispiel: Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank bei 100 Euro rückzuzahlender Bearbeitungsgebühren pro Jahr fünf Prozent, also fünf Euro, bezahlen. Das ergibt in drei Jahren 15 Euro. Tatsächlich hat die Bank aber mit diesen 100 Euro Geld in Höhe von 1250 Euro schöpfen können. Der Nutzungsersatz hieraus ergäbe in drei Jahren bei fünf Prozent 187,50 Euro. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass der tatsächliche Nutzungsersatz noch viel höher ist, da die Eigenkapitalquote nicht allein maßgeblich ist. Eine gerichtliche Entscheidung in höheren Instanzen existiert zu diesen Fragen bisher nicht.

(FMA)

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