3.509 Anwälte für Einbruch | Seite 147

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Rechtsanwalt Steffen Großmann
POSSELT GROSSMANN RECHTSANWÄLTE, Oberndorfer Str. 21, 78628 Rottweil 6929.5528518464 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Großmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Einbruch
(19.03.2022) Ein Anwalt der einem die Sachgebiete,Vorteile und Nachteile,das Vorgehen und die eventuellen Urteile,so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
BIALOBRZESKI Rechtsanwälte | Steuerberatung, Neue Straße 20, 38100 Braunschweig 6820.148739431 km
- Ihr Fall ist uns wichtig!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Einbruch steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski gerne zur Verfügung
aus 74 Bewertungen Herr Bialobrzeski konnte den Fall durch die entsprechenden Unterlagen sowie die richtigen Fragen schnell einschätzen, … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmit
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Schmit
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte, Karmeliterstraße 12, 67547 Worms 6832.1081965791 km
Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Schmit ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Einbruch
aus 36 Bewertungen Ich hatte eine schnelle und umfassende Antwort bekommen. Auch da Gespräch mit Herrn Schmit war angenehm und sehr … (14.08.2023)
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Tahmaz Law - Rechtsanwältin Zaineb Tahmaz, Kurfürstendamm 157/158, 10709 Berlin 6970.3443725221 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Zaineb Tahmaz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Einbruch
(07.03.2024) Ich bin äußerst zufrieden mit der Arbeit von Fr. Tahmaz. Sehr freundlich, klar und deutlich. Danke für die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Unden
sehr gut
Rechtsanwalt Achim Unden
Anwaltskanzlei Achim Unden, Gartenstr. 35, 72764 Reutlingen 6949.3897105269 km
Strafverteidigung - ausnahmslos!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
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Bei Rechtsfragen im Bereich Einbruch hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Achim Unden
aus 257 Bewertungen Einfach nur top.klasse Anwalt,tolles Auftreten,super Kommunikation (20.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einbruch

Fragen und Antworten

  • Einbruch: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einbruch sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einbruch: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einbruch umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einbruch und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Einbruch ist das unberechtigte Eindringen einer Person in einen abgegrenzten („umfriedeten") Bereich unter Überwindung eines wie auch immer gearteten Hindernisses. Ein ausdrücklicher Straftatbestand „Einbruch" existiert in Deutschland jedoch - anders als in Österreich (§ 129 StGB, Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen) und der Schweiz (Art. 139 StGB) - nicht. Umgangssprachlich wird unter Einbruch das unberechtigte Eindringen in ein Haus, eine Wohnung etc. verstanden, und zwar mit der Absicht, Dinge zu entwenden, also einen Diebstahl etc. zu begehen. Für ein solches Verhalten kommen nach dem deutschen Strafrecht unterschiedliche Straftatbestände in Betracht, beispielsweise der besonders schwere Fall des Diebstahls (§243 StGB, Strafzumessungsregel, kein eigener Straftatbestand) oder der Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB). Der Wohnungseinbruchsdiebstahl ist nicht nur eine Strafzumessungsregel wie § 243 StGB, bei § 244 StGB handelt es sich um eine Qualifikation des Grundtatbestandes Diebstahl gem. § 242 StGB. Wird beim „Einbruch" etwas beschädigt, also beispielsweise Türen, Fenster, Schlösser etc., erfüllt dies den Straftatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Der Wohnungseinbruchsdiebstahl gehört als versichertes Risiko zum Schutzumfang einer Hausratsversicherung.

„Steigt" ein Einbrecher ohne die Absicht, etwas zu entwenden in ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung „ein", ohne aber dazu berechtigt zu sein, kann das den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ( §123 StGB) verwirklichen.

(LOE)

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