707 Anwälte für Elternunterhalt | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klein
Rechtsanwalt Christoph Klein
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Elternunterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Klein gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Vom ersten Gespräch bis zum Gerichtstermin wurde ich sachlich und professionell von der Kanzlei vertreten und … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Farzad Tahashi
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Farzad Tahashi
Kanzlei Dr. Tahashi, Kortumstraße 31, 44787 Bochum 6662.9816870317 km
Fachanwalt Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Farzad Tahashi ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Elternunterhalt
Profil-Bild Rechts-und Fachanwältin Anja Maleu
sehr gut
Rechts-und Fachanwältin Anja Maleu
Anwaltskanzlei Maleu & Prusa, Wachsmuthstr. 9, 13467 Berlin 6964.0711443093 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechts-und Fachanwältin Anja Maleu ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Elternunterhalt
aus 306 Bewertungen Superfreundliche telefonische Beratung zu einem privatrechtlichen Streitfall mit konkreten Hinweisen zur weiteren … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Stadler
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Stadler
Kanzlei Stadler, Brianconstr. 12, 83022 Rosenheim 7171.2127598878 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barbara Stadler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Elternunterhalt
aus 50 Bewertungen Gerne möchte ich Frau Stadler bedanken für telefonische Rückmeldung. Sie hat mich zwar als Mandanten wegen Überlastung … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Bugiel
sehr gut
Rechtsanwältin Birgit Bugiel
ABALEGIS Graser - Rechtsanwälte Fachanwälte und Spezialisten, Scheidtmanntor 2, 45276 Essen 6655.8326993585 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Bugiel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Elternunterhalt
aus 88 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden. Scheidung verlief schnell und unkompliziert. Bin seit 2020 bei Frau Bugiel und lasse mich … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Michael Horn
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Michael Horn
Rechtsanwälte Dr. Siegfried Dr. Bardens und Horn, Kanalstr. 5, 67655 Kaiserslautern 6805.4074930328 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Elternunterhalt hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Michael Horn
aus 19 Bewertungen 10 Sterne 🌟 wenn es möglich wäre. (18.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Gramm
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Gramm
Rechstanwalt Sascha Gramm, Lange-Hop-Str 158, 30539 Hannover 6774.273892701 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Elternunterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Sascha Gramm
aus 113 Bewertungen Herr Gramm ist ein äußerst freundlicher und professioneller Anwalt. Kann ich nur wärmstens weiterempfehlen. (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Altmann
sehr gut
Kanzlei Christian Altmann, Bahnhofsstrasse 24, 70734 Fellbach 6935.169900536 km
Ihre Alternative zum klein beigeben
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Elternunterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Altmann
aus 28 Bewertungen Er war sehr hilfsbereit und sprach Englisch mit mir. Sehr kompetent und auf den Punkt. Er hat sich sogar etwas mehr … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Stenger
sehr gut
Rechtsanwältin Eva Stenger
Kanzlei Eva Stenger, Tengstr. 27, 80798 München 7117.6005003161 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Eva Stenger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Elternunterhalt gerne behilflich
aus 10 Bewertungen Frau Stenger ist eine hervorragende Scheidungsanwältin. Dank ihrer Hilfe haben wir meine Scheidung sehr schnell … (25.09.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Hannah Klein
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Hannah Klein
Dr. Ellmer Rechtsanwälte, Weiße Herzstraße 6, 91054 Erlangen 6999.0979456716 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Hannah Klein ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Elternunterhalt
aus 21 Bewertungen Frau RA Hannah Klein übernahm mein Mandat im Bereich Familienrecht, dem mehrere umfangreiche Umgangsverfahren mit … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Frenzel
sehr gut
Kanzlei Frenzel Goetzl Wild, Seidlstr. 18a, 80335 München 7117.5995887887 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philip Frenzel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Elternunterhalt
aus 11 Bewertungen Top Beratung, stets klare Kommunikation und Guidance seitens der Kanzlei. (09.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Elternunterhalt

Fragen und Antworten

  • Elternunterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Elternunterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Elternunterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Elternunterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Elternunterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Bisher war die Pflicht zum Elternunterhalt ein in der Gesellschaft unbekanntes Phänomen. Mit der wachsenden Altersarmut gewinnt jedoch der Elternunterhalt zunehmend an Bedeutung.

Der Hälfte der Bevölkerung droht Altersarmut

Immer mehr Eltern können sich aufgrund des niedrigen Lohnniveaus eine private Vorsorge nicht leisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung und Rente reicht aber bei den meisten Eltern nicht aus, wenn sie im Alter pflegebedürftig werden. Denn ab 2030 werden mehr als die Hälfte aller Rentner aufgrund des niedrigen Lohnniveaus eine gesetzliche Rente unter der Armutsgrenze haben, also in Armut leben.  Ein Platz im Heim kostet mit Pflegegrad drei ca. 3000 Euro, mit Pflegegrad vier ca. 4000 Euro monatlich. Für die meisten Eltern, die sich statt für private Vorsorge für Kinder entschieden haben, unbezahlbar, da die Pflegeversicherung in diesen Fällen nur einen Bruchteil bezahlt.

Hilfe vom Sozialhilfeträger für Kinder teuer

Sicherlich springt in diesen Fällen der Sozialhilfeträger ein und kommt für die Kosten eines Pflegeheims auf.  Allerdings verlangt das Amt einen Teil der Kosten von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Zwar besteht für Eltern gegenüber den Kindern eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt, aber auch umgekehrt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 1601 BGB, dass Verwandte, die in gerader Linie verwandt sind, einander Unterhalt zu gewähren haben. So besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht: Die Eltern schulden Kindesunterhalt und die Kinder Elternunterhalt. Folglich schulden Kinder ihren Eltern Unterhalt, unabhängig davon, ob es sich um volljährige Kinder handelt oder nicht.

Unterhaltsberechnung

Die Höhe der Unterhaltspflicht ergibt sich aus dem Überschuss aus dem Nettoeinkommen abzüglich des sogenannten Selbstbehalts. Der Selbstbehalt soll sicherstellen, dass die Kinder aufgrund der Unterhaltspflicht nicht in existenzielle Not geraten, sondern ihnen ein Einkommen über dem Existenzminimum bleibt, um ihren bisherigen Lebensstandard erhalten zu können. Der Selbstbehalt liegt in Höhe von derzeit (Stand: 2017) 1800 Euro.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Das zu berücksichtigende Nettoeinkommen umfasst neben Lohn und Einkünften auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Wohnvorteile. Ein Wohnvorteil ist der Vorteil, der sich ergibt, wenn man ein Eigenheim bewohnt und daher keine Miete zahlen muss. Von dem hieraus ermittelten Einkommen sind Aufwendungen wie Steuern, Krankenversicherung und Kfz-Versicherung abzuziehen. Ein weiterer wichtiger Abzugsposten sind Unterhaltsleistungen für vorrangig Unterhaltsberechtigte. Vorrangig berechtigt für den Unterhalt sind die eigenen Kinder und der Ehepartner. Hat der gegenüber seinen Eltern Unterhaltspflichtige selbst Kinder oder ist gegenüber dem Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, ist der Kindesunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen. Dies gilt auch, wenn kein Unterhalt bezahlt wird, weil die Kinder bei dem Unterhaltspflichtigen leben und die Ehe ohne Trennung besteht. Auch dann sind vom Einkommen für Kinder die Beträge entsprechend der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen. Auch weitere Aufwendungen für die Kinder, wie Nachhilfe-, Betreuungs- und Ausbildungskosten können abgezogen werden. In der Regel sind sämtliche Raten für Schulden grundsätzlich ebenfalls vom Einkommen abzuziehen, wie zum Beispiel die Darlehenszahlungen für einen Baukredit oder für den Kauf einer Immobilie.

Schwiegerkind indirekt betroffen

Schwiegerkinder, also zum Beispiel der Ehegatte der Tochter des pflegebedürftigen Elternteils, dürfen nicht zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden. Allerdings wird das Einkommen des Schwiegerkinds bei der Ermittlung der Unterhaltspflicht des Kindes berücksichtigt. Aber auch für das Schwiegerkind wird ein Selbstbehalt berücksichtigt. Der anrechenbare Selbstbehalt für das Schwiegerkind liegt derzeit (Stand: 2017) bei 1440 Euro. Das heißt, verheiratete Kinder müssen dann Elternunterhalt bezahlen, wenn das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten den erhöhten Selbstbehalt in Höhe von 3240 Euro übersteigt. Allerdings ist von diesem Betrag der Überschuss für den Elternunterhalt nur im Verhältnis des Einkommens des unterhaltspflichtigen Kindes zu bezahlen. Macht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen vom Gesamteinkommen der Ehepartner ein Viertel aus, dann darf von dem Überschuss maximal ein Viertel als Unterhalt verlangt werden. Verdient zum Beispiel der Unterhaltspflichtige 1000 Euro und der Ehegatte 3000 Euro und machen sie lediglich den Selbstbehalt geltend, verbleibt ein Überschuss in Höhe von (4000 minus 3240 sind) 760 Euro. Von diesem Überschuss darf aber der Anteil des nicht unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht angetastet werden. Dieser beträgt in diesem Fall drei Viertel  (3000 Euro von insgesamt 4000 Euro) des Gesamteinkommens. Folglich kann der Sozialhilfeträger in diesem Fall nur die Zahlung eines Viertels vom Überschuss verlangen, also (760 geteilt durch 4 sind) 190 Euro. Wäre das Kind in diesem Fall geschieden oder nicht verheiratet, müsste es nichts zahlen.

Schonvermögen geltend machen

Zudem darf das Amt nicht auf das sogenannte Schonvermögen der Kinder zugreifen. Zu dem Schonvermögen zählt eine Rücklage in Höhe von fünf Prozent des Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge sowie ein angemessenes Fahrzeug und eine angemessene selbstbewohnte Immobilie. Jeder, der seine eigene angemessene Wohnung oder sein eigenes angemessenes Haus bewohnt, kann dieses als Schonvermögen geltend machen. Bei Barvermögen reicht ein einfaches Sparkonto für die Altersvorsorge zur Berücksichtigung als Schonvermögen aus. Besondere Anlagen wie eine oft unter diesen Umständen unrentable Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge müssen nicht gebildet werden. Als Schonvermögen werden auch Rücklagen für Sanierungsarbeiten am Haus anerkannt.

Erst das Vermögen der Eltern

Allerdings werden die Kinder erst zur Kasse gebeten, wenn das Vermögen der Eltern verbraucht ist, also das gesamte Bargeld, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Schmuck und zuletzt Haus und Hof. Um zu verhindern, dass das lebenslang angesparte Erbe der Eltern vom Sozialamt vereinnahmt wird, werden oft Vermögen und Grundstücke an die Kinder übertragen. Allerdings sind diese Maßnahmen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit der Eltern meistens schon zu spät: Das Sozialamt kann sämtliche Schenkungen der letzten zehn Jahre rückwirkend zurückfordern.

Jedoch verlangt das Amt üblicherweise nicht die Herausgabe eines Hauses, wenn dieses an ein Kind verschenkt wurde, sondern die Zahlung von Wertersatz bzw. das Kind kann die Pflicht zur Herausgabe der Immobilie durch Bezahlung von Wertersatz abwenden. Der Wert eines Hauses kann aber gemindert sein, wenn dem pflegebedürftigen Elternteil zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wurde. Auch besteht die Möglichkeit, die Übertragung nicht nur als Schenkung zu gestalten, sondern andere Gegenleistungen zu vereinbaren. Denn die Verpflichtung zur Rückgabe oder Herausgabe entsteht nur bei Schenkungen. Hat der Unterhaltspflichtige mit dem pflegebedürftigen Elternteil für die Übertragung von Vermögen oder einer Immobilie als Gegenleistung zum Beispiel vereinbart, die Eltern zu versorgen und zu verpflegen, liegt zumindest keine reine Schenkung mehr vor.

Großelternunterhalt

Es besteht auch die Möglichkeit, als Enkel von den Großeltern auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen zu werden. Voraussetzung ist, dass die Großeltern kein Vermögen und Einkommen haben und die Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu bezahlen. Allerdings haben in diesen Fällen die Sozialhilfeträger keine Möglichkeit, selbst den Unterhalt von den Enkeln für die Erstattung der Kosten des Pflegeheims einzufordern. Anders als gegenüber den Eltern gehen die Unterhaltsansprüche der Großeltern nicht auf das Amt über, wenn es für die Kosten im Pflegeheim aufkommt. Allerdings können theoretisch die Großeltern die Enkel auf Leistung von Unterhalt verklagen, damit diese die Kosten für das Pflegeheim bezahlen. Für den Erhalt des Platzes im Pflegeheim ist dies jedoch nicht erforderlich, da der Sozialhilfeträger auch so verpflichtet ist, die Kosten zu tragen.

(FMA)

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