152 Anwälte für Geschmacksmusterregister | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Freihof
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Freihof
RESMEDIA, Markisches Ufer 28, 10179 Berlin 6976.9983625786 km
Spezialisiert. Erfahren. Mit Spaß an der Arbeit und pragmatischer Problemlöser
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Geschmacksmusterregister bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Katrin Freihof
aus 17 Bewertungen Frau Freihof, war pünktlich und vorbereitet und konnte meine Fragen umfassend beantworten! (30.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Fürst
Rechtsanwalt Philipp Fürst
Philipp Fürst, Parkallee 117, 28209 Bremen 6676.237516944 km
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Designrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Fürst hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Geschmacksmusterregister
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit
Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit
Lodigkeit Rechtsanwälte, Poststr. 25, 20354 Hamburg 6719.6364616082 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Geschmacksmusterregister unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit
aus 8 Bewertungen Ein exzellenter Kenner im Bereich des IT-Rechts, auch menschlich hervorragend. Man kann ihn gar nicht genügend … (19.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Lee LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Lee LL.M.
Lee | Toubar | von Schwech | Burghartz, Immermannstr. 14-16, 40210 Düsseldorf 6649.6471621919 km
I do IP
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Lee LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Geschmacksmusterregister
aus 10 Bewertungen Positiv (03.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz
sehr gut
Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz
Renz-Recht, Altenkesseler Straße 17, 66115 Saarbrücken 6763.2025117959 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Geschmacksmusterregister
aus 15 Bewertungen Konnte meine Interessen aufgrund der fundierten und detailverliebten Beratung durch Frau RAin Renz im ersten Anlauf … (09.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner LL.M.
Schulz Wagner Rechtsanwälte PartG mbB - Kanzlei für IP, IT, Datenschutz- und Arbeitsrecht, Kurfürstendamm 186, 10707 Berlin 6970.8800661291 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Geschmacksmusterregister beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Hesse LL. M.
Rechtsanwältin Judith Hesse LL. M.
semperIP Rechtsanwältin Judith Hesse, LL.M., Sedanstraße 34, 81667 München 7121.2848075121 km
Sie haben die Vision. Ich kann sie schützen. Immer IP!
Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Judith Hesse LL. M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Geschmacksmusterregister
aus 9 Bewertungen Eine sehr umfangreiche kostenlose Erstberatung, die mich nicht mit vielen Fragen danach zurückließ. Ich wurde … (14.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hagen LL.M. (Oec.)
Rechtsanwalt Thomas Hagen LL.M. (Oec.)
Marquardt Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 183, 10707 Berlin 6970.7984789339 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Designrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hagen LL.M. (Oec.) vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Geschmacksmusterregister
(14.07.2023) Herr Hagen ist professionell, kompetent und durchsetzungsstark. Absolut beeindruckend war die hohe Detailkenntnis nach …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Geschmacksmusterregister

Fragen und Antworten

  • Geschmacksmusterregister: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Geschmacksmusterregister sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Geschmacksmusterregister: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Geschmacksmusterregister umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Geschmacksmusterregister und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Geschmacksmusterregister wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), der zentralen für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Behörde mit Sitz in München geführt. Seine gesetzliche Grundlage sind das Designgesetz (früher: Geschmacksmustergesetz), die Geschmacksmusterverordnung und die DPMA-Verordnung. Das Geschmacksmusterregister ist wie das Patentregister und Gebrauchsmusterregister sowie das Markenregister ein Verzeichnis gewerblicher Schutzrechte. Diese Schutzrechte geben dem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht und schützen so vor allem vor Nachahmung.

Gewerbliches Schutzrecht für Design

Bei einer erstmaligen Verletzung durch einen Dritten können Rechteinhaber dem Verletzer gegenüber eine Abmahnung aussprechen und eine Unterlassungserklärung von ihm verlangen, die bei wiederholter Verletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht. Bei verweigerter Abgabe bzw. erneuten Verstößen besteht zudem die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Eine bewusste Verletzung ist dabei nicht erforderlich. Auch ein in Unkenntnis des Geschmacksmusters genutztes Plagiat ist abmahnfähig. Dabei schützt das inzwischen in „eingetragenes Design" umbenannte Geschmacksmuster eine bestimmte Gestaltung hinsichtlich ihrer Form und Farbe und damit das Aussehen.

Schutz bereits vor der Eintragung

Nachahmungsschutz erlangen Geschmacksmuster, die inzwischen als eingetragenes Design bezeichnet werden, bereits vor ihrer Anmeldung und somit schon vor ihrer Eintragung in das Musterregister. Das unterscheidet ein eingetragenes Design wesentlich von einem Patent oder einer Marke, bei denen dieser Schutz erst mit der Eintragung in das Register durch das Marken- und Patentamt entsteht. Für nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster besteht bereits dann ein Schutz, wenn ein eine Neuheit und Eigenart aufweisendes Design innerhalb der EU bekannt gemacht, ausgestellt, im Verkehr verwendet oder auf sonstige Weise offenbart worden ist. Der Schutz ist hier jedoch weniger weitreichend, stellt höhere Ansprüche an den Rechteinhaber und ist zeitlich auf 3 - statt auf bis zu 25 Jahre bei einer Eintragung - begrenzt. Im Übrigen genießt die Neuheit eines vor einer Anmeldung veröffentlichten Designs einen Schutz von bis zu 12 Monaten vor der Anmeldung.

Ablauf der Eintragung ins Geschmacksmusterregister

Die Eintragung setzt eine Anmeldung des Musters beim DPMA voraus. Die Designanmeldung ist inzwischen auch per Internet möglich. Eine Sammelanmeldung mehrerer eingetragener Designs ist möglich. Zur Anmeldung sind ein Antrag, Angaben zum Anmelder und zu Erzeugnissen sowie das Muster bzw. das Modell darstellende Unterlagen erforderlich. Die Anforderungen daran regelt, seitdem sie 2004 die Musteranmeldeverordnung abgelöst hat, die Geschmacksmusterverordnung. Wichtig ist, dass nur das geschützt wird, was auf der Wiedergabe des Musters bzw. flächenmäßigen Musterabschnitts erkennbar ist. Eine kurze Beschreibung ist zusätzlich möglich. Außerdem ist eine Gebühr für die Eintragung sowie jeweils bei der bis zu dreimal möglichen Verlängerung der Schutzdauer zu zahlen.

Löschung einer Eintragung im Geschmacksmusterregister

Andererseits ist ein eingetragenes Design aber löschbar. Gründe für eine Löschung sind unter anderem der Ablauf der Schutzdauer oder eine rechtskräftige Entscheidung, die die Nichtigkeit der Eintragung feststellt. Mit dem Anfang 2014 in Kraft getretenen Designgesetz ist dabei auch ein Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA möglich. Dass es zu nichtigen Eintragungen kommt, liegt vor allem daran, dass das DPMA Neuheit und Eigenart eines Designs im Rahmen der Anmeldung nicht überprüft.

Reichweite der Eintragung

In das Register beim DPMA eingetragene Designs schützen nur vor Verletzungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Wird ein EU-weiter Schutz begehrt, muss die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters erfolgen. Für einen Schutz darüber hinaus ist eine internationale Eintragung erforderlich.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Geschmacksmusterregister umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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