1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bodo Schäfer
Rechtsanwalt Bodo Schäfer
KANZLEI SCHÄFER, Friedrich-Ebert-Str. 181, 58566 Kierspe 6704.98281084 km
"Es gibt ein Recht des Weiseren, nicht ein Recht des Stärkeren" (Joseph Joubert)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bodo Schäfer
aus 6 Bewertungen Sehr gute Vertretung, der eigenen Interessen, bei einer Kündigung. Kann ich nur empfehlen. (14.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Reich
Rechtsanwalt Jörg Reich
ZRWD Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wetzlarer Straße 95, 35398 Gießen 6799.2759580201 km
Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden und freuen uns darauf, weiterhelfen zu können.
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Maklerrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Reich
aus 6 Bewertungen Vom Vorgespräch bis Abschluss alles super, freundlich und sehr kompetent. (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Machleb
Rechtsanwalt Sören Machleb
Rechtsanwalt Sören Ch. Machleb, Hattinger Straße 350, 44795 Bochum 6662.9392789193 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Sören Machleb
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Schulze
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Schulze
Rechtsanwälte Schulze & Greif Partnerschaftsgesellschaft, Mühlenstr. 34, 09111 Chemnitz 7043.8099410417 km
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Schulze im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 33 Bewertungen Ich kann noch gar nicht viel dazu sagen, aber das Erstgespräch verlief sehr gut. Wir haben ihr das Mandat erteilt und … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Frings-Neß
Kanzlei Frings-Neß autorecht-kanzlei, Poppelsdorfer Allee 40B, 53115 Bonn 6694.6041168187 km
Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Sebastian Frings-Neß
Profil-Bild Rechtsanwalt Tuncay Sahin
sehr gut
Rechtsanwalt Tuncay Sahin
Kanzlei Tuncay Sahin, Plockstr. 13, 35390 Gießen 6800.0562755762 km
ES IST IHR GUTES RECHT, GEBÜHREND VERTRETEN ZU WERDEN. ICH KÄMPFE FÜR IHRE RECHTE.
Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tuncay Sahin gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Very well done. I had one meeting with him, I got all answers and suggestions. Easy going conversation and I could … (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Götz
Rechtsanwältin Katharina Götz
Kanzlei Katharina Götz, Ziegetsdorfer Str. 118, 93051 Regensburg 7098.2041484577 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Götz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
(15.05.2023) angenehme Atmosphäre
Profil-Bild Rechtsanwalt dipl. jur. Sascha Müller
Rechtsanwalt dipl. jur. Sascha Müller
ME Rechtsanwälte, Hospitalstr. 5, 63450 Hanau 6839.247374198 km
Arbeitsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt dipl. jur. Sascha Müller hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Kast
Kast & Aigner Rechtsanwälte PartG mbB, Im Schlosspark Gern 1, 84307 Eggenfelden 7178.8915789526 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Kast bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
(30.06.2017) Offene Gehaltszahlungen mag keiner! Ich beauftragte Herrn Aigner damit mein Geld zu bekommen. Dank seiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann, Nerostraße 41, 65183 Wiesbaden 6799.8038893526 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A. bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabi Adam
sehr gut
Rechtsanwältin Gabi Adam
Adam & Adam, Königsallee 31, 44789 Bochum 6663.4563318454 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabi Adam ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 11 Bewertungen Hier ist man mit seinem rechtlichen Problem gut aufgehoben: top Beratung und guten Einsatz. Vielen Dank (10.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Behrens
Rechtsanwältin Jutta Behrens
Kanzlei Jutta Behrens, Uhlandstr. 167, 10719 Berlin 6971.4077804082 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jutta Behrens
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Althaus
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Althaus
tiermedrecht - Anwaltskanzlei Althaus, Feldstiege 102, 48161 Münster 6655.6479413478 km
Tierarztrecht? Wir können das erklären!
Recht rund ums Tier • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Strafrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Jürgen Althaus vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 17 Bewertungen Herr Althaus betreute die Umwandlung meiner bisherigen Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis und die für später … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Kanzlei Christoph Kallinich, Moßlerstraße 19, 99867 Gotha 6903.7568894679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • eBay & Recht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Kallinich
(05.04.2019) Herr Rechtsanwalt Kallinich vertrat mich sehr kompetent und erfolgreich in einem Rechtsstreit mit einer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Winter
Rechtsanwalt Michael Winter
Anwaltskanzlei MW, Heubergstraße 21, 70806 Kornwestheim 6927.4230833125 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Winter im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Boorberg
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Boorberg
Boorberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ziegelweg 1/1, 72764 Reutlingen 6949.9195216986 km
Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Axel Boorberg hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 19 Bewertungen Herr Boorberg hat mich in einer reiserechtlichen Angelegenheiten vertreten. Seine fachliche Kompetenz, gepaart mit … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Janitschke
Rechtsanwalt Bernd Janitschke
Kanzlei Janitschke, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.5857580154 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Janitschke gerne zur Verfügung
(31.08.2023) Seher kompetent kann nur weiter empfehlen. Danke!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Folko Terhaag
sehr gut
Kanzlei Jan Folko Terhaag, Aachener Str. 60-62, 50674 Köln 6673.6755428325 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Folko Terhaag ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kaufvertrag
aus 13 Bewertungen Herr Terhaag hat mir bei meiner Zivilrechtsangelegenheit sehr zuvokommend geholfen und die Rechtslage dargestelllt. … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Stüber
sehr gut
Rechtsanwalt Sören Stüber
Grüne & Partner Rechtsanwälte mbB, Mainberger Straße 36, 97422 Schweinfurt 6926.5364405392 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sören Stüber ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 26 Bewertungen Meine volle Empfehlung, konnte mit ihrer Unterstützung alle Probleme im Verkehrsrecht und Arbeitrecht klären und das … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Böhner
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Böhner
Rechtsanwälte Steuerberater Kießelbach Böhner Groß, Götzenturmstraße 35, 74072 Heilbronn 6913.2652275977 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Böhner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 22 Bewertungen Herr Böhner war sehr gut erreichbar, versuchte realistisch zu beraten und bezog auch die möglichen Gedanken der … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk
Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk
RECHTSANWÄLTE UND NOTARE DR. LÖWER & LISCHKA & BAUMUNK & REIPRICH, Bergstraße 5, 34576 Homberg (Efze) 6820.4457190419 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth
sehr gut
Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth
Morgenroth & Zick Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rathausstraße 9, 58239 Schwerte 6686.1142472534 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Björn-Erik Morgenroth vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 151 Bewertungen Kann ich empfehlen . Sofort Beratung, nimmt Zeit für eure Angelegenheiten . (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Nazarek
sehr gut
Kanzlei Dr. Jürgen Nazarek, Werrastraße 1, 28199 Bremen 6675.8077004468 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Nazarek ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 48 Bewertungen Wir können Herrn Dr. Nazarek als Anwalt wärmstens empfehlen! Bei einem Abrechnungsproblem mit einer großen … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Kirberger
Rechtsanwältin Andrea Kirberger
Anwaltskanzlei Andrea Kirberger, Fetscherstr. 24, 01307 Dresden 7082.3156524086 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Andrea Kirberger
(02.03.2024) -freundlich und gute fachliche Beratung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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