705 Anwälte für Mehrbedarf | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Smolka
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Smolka
Fachanwalt für Familienrecht & FA für Sozialrecht & FA für Strafrecht, Müggenbusch 14, 39539 Havelberg 6881.8398845892 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mehrbedarf bietet Herr Rechtsanwalt Olaf Smolka
aus 49 Bewertungen Super tolle Arbeit in jeder Hinsicht. Kurzfristige Terminvereinbarung, kompetente Beratung und sichere Unterstützung … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwaltskanzlei Dutsch, Heinrich-von-Kleist-Str. 5, 14482 Potsdam 6964.7385866313 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Dutsch im Bereich Mehrbedarf bietet Beratung und Vertretung
(20.02.2023) Rechtsberatung ist am 21.02.2023
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Yvonne Müller
Rechtsanwältin Müller, Johannisstraße 4, 99817 Eisenach 6879.5702642555 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Müller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mehrbedarf
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Vera Templer
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Vera Templer
Templer & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft, Sebastiansplatz 8, 80331 München 7119.3403322068 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mehrbedarf steht Ihnen Frau Rechts- und Fachanwältin Vera Templer gerne zur Verfügung
aus 63 Bewertungen Ich habe mich bzgl. meiner Scheidung und dem Sorgerecht, sowie dem Umgangsrecht unseres gemeinsamen Sohnes an … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
sehr gut
Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
Kanzlei Leif Peter Holderegger, Franziskanergasse 2, 73728 Esslingen am Neckar 6941.3944157433 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mehrbedarf
aus 24 Bewertungen Kann ich nur empfehlen. Alles sehr gut erledigt. (26.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Elke-Sara Klar
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Elke-Sara Klar
Rechtsanwaltskanzlei Klar, Sternbergstrasse 4, 93047 Regensburg 7100.8805026938 km
Ich kämpfe für Ihre Rechte!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mehrbedarf bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Elke-Sara Klar
aus 18 Bewertungen Hallo ich würde dieses Jahr geschieden. In der Zeit des Trennungsjahres und der Vorbereitung auf die Scheidung hat … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Nowack
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Nowack
Anwaltskanzlei Nowack, Huyssenallee 15, 45128 Essen 6651.9363259991 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Nowack vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mehrbedarf
aus 40 Bewertungen Mann, zwei Kinder, Trennung /Scheidung, mit Haus und Hof, Streit , das ganze Paket. Niemals hätte ich gedacht, dass … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Peter Werner
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Peter Werner
Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Großenbaumer Allee 101, 47269 Duisburg 6641.6181119242 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Peter Werner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mehrbedarf
aus 20 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Werner hat uns aus einer verfahrenen Situation mit viel Engagement und Kompetenz erfolgreich … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Koring
Rechtsanwältin Anja Koring
Anwaltskanzlei Anja Koring, Lange Str. 45, 32105 Bad Salzuflen 6723.9437203244 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mehrbedarf steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Koring gerne zur Verfügung
(09.04.2020) Hallo! Ich habe keine Interessen als Werbung oder enliches da meine Meinung oder Bewertung abzugeben.Meine Private …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mehrbedarf

Fragen und Antworten

  • Mehrbedarf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mehrbedarf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mehrbedarf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mehrbedarf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mehrbedarf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Mehrbedarf spielt im Unterhaltsrecht eine wichtige Rolle. Nach einer Scheidung bzw. Trennung einer Lebensgemeinschaft wird oft um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bzw. das Umgangsrecht mit ihnen gestritten. Ein weiterer Streitpunkt ist auch der zu zahlende Unterhalt. Hierbei erfolgt die Unterhaltsberechnung grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Mit dem Regelunterhalt abgegolten sind dabei z. B. Aufwendungen für Hausrat, Kleidung oder Unterkunft des Kindes. Doch nicht immer reicht der Regelunterhalt aus, um sämtliche Aufwendungen für das Kind zu decken.

Dennoch werden nicht alle Zusatzkosten automatisch als Mehrbedarf bezeichnet. Als Mehrbedarf werden vielmehr die weiteren Kosten des Lebensbedarfs angesehen, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum zu zahlen und kalkulierbar sind sowie den üblichen Kindesunterhalt übersteigen, von diesem also nicht gedeckt sind. So fällt häufig Mehrbedarf an wegen z. B. Kosten für den Kindergarten bzw. den Kinderhort oder Arzneimittel bei langer Krankheit des Kindes. Sofern das Kind nicht bei den Eltern mitversichert ist, können auch die Aufwendungen für die Krankenversicherung Mehrbedarf darstellen.

Andererseits muss der Unterhaltspflichtige keine Kosten für den Hort übernehmen, wenn die Unterbringung des Minderjährigen im Hort allein dazu dient, dem betreuenden Elternteil z. B. eine Beschäftigung in Teilzeit zu ermöglichen. Im Übrigen sind die Verpflegungskosten stets mit dem Regelunterhalt abgegolten; sie stellen somit nie Mehrbedarf dar.

Übrigens: Auch wenn Zusatzkosten als Mehrbedarf anzusehen sind, muss sie der Unterhaltspflichtige nicht immer übernehmen. Vielmehr spielen bei der Höhe des zu zahlenden Mehrbedarfs seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine große Rolle und ob es eine kostengünstigere Alternative gibt, die zu demselben Erfolg führen würde. Ist der Unterhaltspflichtige ferner mit der Entscheidung, die zum Mehrbedarf führt, nicht einverstanden, kann er zur Zahlung nur verpflichtet werden, wenn die Kosten notwendig sind. Das ist z. B. nicht der Fall bei einem Auslandsaufenthaltsbesuch des Kindes, der nur allgemein förderlich ist.

Dagegen werden dem Mehrbedarf beispielsweise zugeordnet:

  • die Kosten für Nachhilfeunterricht, sofern ohne die Nachhilfe vom Nichtbestehen der Schulaufgaben ausgegangen werden müsste,
  • die Studiengebühr,
  • das Schulgeld.

Zu unterscheiden ist der Mehrbedarf vom Sonderbedarf. Dieser ist in § 1613 II Nr. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Er fällt nur an, wenn die Zusatzkosten außergewöhnlich hoch sind und unregelmäßig anfallen. Außergewöhnlich hoch sind die Kosten, wenn es für einen Elternteil unzumutbar ist, sie alleine zu tragen. So stellen etwa die Säuglingserstausstattung und eine Klassenfahrt Sonderbedarf dar.

(VOI)

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