74 Anwälte für Öffentliche Ausschreibung | Seite 4

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Sabina Ociepa
Rechtsanwältin Sabina Ociepa
Kancelaria Prawna Sabina Ociepa, Ul. Glogowska 50/5, 60-737 Posen, Polen 7182.6302994422 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht
Frau Rechtsanwältin Sabina Ociepa ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Öffentliche Ausschreibung
(18.10.2022) SEHR ZÜZIGE ANTWORT , SEHR EINGEHEND , SEHR STARKE RECHTSANWÄLTIN .
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Lohmann
Rechtsanwalt Ronny Lohmann
abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB, Lessingstr. 2, 04109 Leipzig 6981.7002001304 km
Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Öffentliche Ausschreibung bietet Herr Rechtsanwalt Ronny Lohmann

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Öffentliche Ausschreibung

Fragen und Antworten

  • Öffentliche Ausschreibung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Öffentliche Ausschreibung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Öffentliche Ausschreibung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Öffentliche Ausschreibung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Öffentliche Ausschreibung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.