1.157 Anwälte für Rechtsschutzversicherung | Seite 49

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Rechtsanwalt Jan Claudius Fabritius LL.M. oec.
Kanzlei Fabritius, Venloer Straße 107-111, 50259 Pulheim 6662.3606903731 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Claudius Fabritius LL.M. oec.
aus 46 Bewertungen Unser Anliegen das nicht unbedingt zum Spezialigebiet der Kanzlei gehört wurde schnell, kompetent und zu unserer … (23.02.2024)
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Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
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Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Rechtsschutzversicherung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
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Rechtsanwalt Peter Bruchhausen
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Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Bruchhausen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Rechtsschutzversicherung
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Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
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Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Rechtsschutzversicherung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Einen Rechtsstreit, wer möchte das schon ? Die Gedanken kreisen um den Sachverhalte zum Streitfall, der Magen spielt … (10.01.2023)
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Rechtsanwalt Reinhard Voigt
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Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Voigt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Rechtsschutzversicherung
(06.01.2022) Herr Voigt hat mir sehr geholfen meine Interessen durchzusetzen. Absolut weiterzuempfehlen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsschutzversicherung

Fragen und Antworten

  • Rechtsschutzversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsschutzversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rechtsschutzversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Kosten des Versicherten für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. So kostet etwa ein Zivilprozess im schlimmsten Fall viel Geld, das dem Betroffenen fehlt und ihn unter Umständen von der Geltendmachung seiner Ansprüche abhalten könnte. Das wird durch eine Rechtsschutzversicherung verhindert.

Zunächst einmal schließen die Parteien einen privatrechtlichen Vertrag, sog. Versicherungsvertrag. Daneben gelten Vereinbarungen zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer – zumeist in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Viele Versicherungen verwenden dabei die sog. Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Ferner müssen im Versicherungsrecht die §§ 125 bis 129 VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) berücksichtigt werden.

Wann ist die Rechtsschutzversicherung einstandspflichtig?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Das Gleiche gilt für die Entschädigung von Zeugen, die eine Ladung erhalten haben und vor Gericht erscheinen mussten. Um dem Versicherten z. B. die Untersuchungshaft zu ersparen, kann eine Rechtsschutzversicherung ferner eine Kaution als Darlehen zahlen.

Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Hier geht die Rechtsschutzversicherung übrigens wesentlich weiter als die Prozesskostenhilfe (PKH). Wurde einem Nichtrechtsschutzversicherten PKH gewährt, müsste er nämlich im Falles des Unterliegens zwar nicht seine eigenen Kosten, sehr wohl aber die des Gegners tragen.

Zu beachten ist, dass die Vertragsparteien regelmäßig eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Ferner besteht häufig erst nach einer Wartezeit von ca. drei Monaten Versicherungsschutz, z. B. wenn es um Rechtsschutz im Familienrecht oder Arbeitsrecht geht. Ausnahmen davon sind aber bei unerwarteten Fällen möglich, z. B. nach einem Verkehrsunfall. Deshalb ist es sinnlos, erst dann eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn z. B. der Zivilprozess kurz bevorsteht oder bereits läuft.

Welche Leistungsarten gibt es?

Bei einer Rechtsschutzversicherung kann man aus verschiedenen Leistungsarten wählen, die aber auch kombiniert werden können. So gibt es unter anderem Rechtsschutz für Fälle

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht immer

Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man aber stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. Ferner findet sich in § 3 ARB 2008 eine Auflistung, wann eine Rechtsschutzversicherung nicht einstandspflichtig ist.

So sind etwa Streitigkeiten aus dem Baurecht – z. B. der Bau von Immobilien oder der Streit mit einer Bank in Bezug auf den gewährten Kredit zum Bau eines Hauses – prinzipiell nicht vom Rechtsschutz umfasst. Auch Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht – z. B. Tarifrecht –, dem Patentrecht, dem Markenrecht, dem Urheberrecht oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum werden von der Leistung einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht umfasst. Eine Leistung wird z. B. im Rahmen vom Ordnungswidrigkeitenrecht abgelehnt, etwa wenn der Versicherte sich gegen einen Strafzettel für einen Parkverstoß und das zu zahlende Bußgeld wenden will.

Ferner wird die Rechtsschutzversicherung unter anderem eine Leistung ablehnen, wenn der Rechtsstreit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat bzw. keiner versicherten Leistungsart zugeordnet werden kann oder wenn der Versicherte vor Geltendmachung seiner Forderung vor Gericht nicht die Genehmigung der Versicherung eingeholt hat.

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Die Rechtsschutzversicherung wird nur leisten, wenn ein Versicherungsfall anzunehmen ist. Ein solcher ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Ereignisses, das unter die versicherten Risiken fällt, rechtliche Unterstützung benötigt.

Wann ein Versicherungsfall explizit vorliegt, kann aber nur durch einen Blick in die Versicherungspolice in Erfahrung gebracht werden und hängt zunächst von der jeweiligen Leistungsart ab. So gilt etwa beim Schadensersatz-Rechtsschutz die sog. Folgenereignistheorie, wonach als Schadensereignis die Ursache gilt, die zu den Schadensersatzansprüchen geführt hat, z. B. der Verkehrsunfall.

Abgrenzung Rechtsschutzversicherung – Haftpflicht

Die Rechtsschutzversicherung ist abzugrenzen von der Haftpflicht. Während es bei der Rechtsschutzversicherung darum geht, eigene Ansprüche durchzusetzen, soll mit der Haftpflicht die Forderung eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer abgewehrt werden, z. B. wenn das Haustier des Versicherungsnehmers einen Dritten – z. B. mittels Hundebiss – verletzt hat und dieser nun Schadensersatz verlangt.

(VOI)

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