1.134 Anwälte für Rückkaufswert | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fischer
Rechtsanwälte Lowack & Angerer, Friedrichstr. 17, 95444 Bayreuth 7014.2947649236 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Fischer im Bereich Rückkaufswert bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Herr Fischer ist ein sehr kompetenter Anwalt, er hat uns sehr geholfen. Vielen lieben Dank dafür 😊👍 (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Malek Bargui LL.M
Rechtsanwalt Dr. Malek Bargui LL.M
Bargui Law Firm / BARGUI AVOCATS, Centre Urbain Nord 01 Tunis 1082, Tunesien 7721.8346666926 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Malek Bargui LL.M bietet Rat und Unterstützung im Bereich Rückkaufswert
(13.12.2020) Seit vielen Jahren berät mich Dr. Malek Bargui in rechtlichen Angelegenheiten in Tunesien. Top Anwalt und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schäfer
Rechtsanwalt Andreas Schäfer
Ryll & Schäfer, Adolfstr. 6, 30169 Hannover 6767.3948976258 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schäfer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Rückkaufswert
(24.03.2017) Herr Schäfer hat uns vollumfänglich und gut beraten. Siene Tipps wurden berherzigt und führten immer zu einem best …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Arlett Blanke
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Arlett Blanke
Scharffetter & Blanke Rechtsanwälte, Scheelenstr. 1, 31134 Hildesheim 6792.6675844315 km
Wir nehmen Ihnen Ihre Probleme ab!
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Arlett Blanke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Rückkaufswert
aus 10 Bewertungen Dr. Arlett Blanke hat mich sofort telefonisch konsultiert. Gleichzeitig hat sie am selben Tag die Bußgeldstelle … (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Stark
sehr gut
Rechtsanwalt Gunnar Stark
Hüsing | Stark | Partner, Großneumarkt 20, 20459 Hamburg 6719.2348779775 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gunnar Stark ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rückkaufswert
aus 34 Bewertungen Der Kontakt zu Gunnar Stark und dem Team Hüsing, Stark und Partner war unkompliziert, transparent und professionell. … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Platzen
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tobias Platzen
ASP Rechtsanwälte PartG mbB, Prinzregentenplatz 15, 81675 München 7121.1004950619 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Im Bereich Rückkaufswert bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Platzen
aus 14 Bewertungen Mein Stromversorger hatte nach termin- und fristgerechter Annahme eines offiziellen Angebots trotz wiederholter … (23.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rückkaufswert

Fragen und Antworten

  • Rückkaufswert: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rückkaufswert umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rückkaufswert und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rückkaufswert: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rückkaufswert sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Rückkaufswert ist der Betrag, zu dem ein Versicherer zukünftige Ansprüche eines Versicherten aus einem Versicherungsvertrag zurückkauft, bei dem der Eintritt des versicherten Ereignisses gewiss ist. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, etwa in Form der geförderten Riester-Rente. Bei einer der Basisversorgung dienenden Rentenversicherung wie der Rürup-Rente erfolgt mangels eines Rechts auf Auszahlung des Rückkaufswerts allerdings nur eine Beitragsfreistellung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss es sich um eine kapitalbildende Versicherung handeln, die eine Auszahlung bei Nichteintritt der Berufsunfähigkeit vorsieht.

Entstehen des Anspruchs auf den Rückkaufswert

Rückkauf bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Versicherer dem Versicherten seine Rechte abkauft. Anlass für einen solchen Rückkauf ist die Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer bzw. die Anfechtung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherungsgeber. Zur Zahlung des Rückkaufswerts kommt es zudem beim Widerruf einer Lebensversicherung oder wenn diese aufgrund Selbstmord des Versicherten nicht zur Leistung verpflichtet ist.

Den Anspruch auf den Rückkaufswert und die Folgen des Rückkaufs regelt dabei § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Rückkaufswert und eine Garantie über dessen Ausmaß sind einem Versicherten vor dessen Vertragsabschluss mitzuteilen. Außerdem müssen Versicherungen auf Nachfrage ihrer Kunden den Rückkaufswert individuell vorrechnen.

Höhe des Rückkaufswerts

Der Rückkaufswert ist der Höhe nach bei einer Kündigung durch den Versicherten gesetzlich begrenzt. Er entspricht maximal der Leistung, die bei einem Versicherungsfall im Kündigungszeitpunkt geflossen wäre. Hat der Versicherer den Vertrag angefochten oder ist er davon zurückgetreten, muss er allerdings laut VVG den vollen Rückkaufswert zahlen.

Der Rückkaufswert entspricht dabei oft nicht der Summe der Einzahlungen. Überschussanteile kommen regelmäßig erst nach längerer Zeit hinzu. Je früher ein Versicherungsvertrag zudem nach Abschluss beendet wurde, umso geringer ist der Rückkaufswert. Das gilt insbesondere in der Ansparphase während der ersten fünf Jahre. Denn für Verträge ab 2008 sind während dieser Zeit Abschluss- und Vertriebskosten - u. a. die Provision für Versicherungsvertreter - gleichmäßig mit den gezahlten Prämien zu verrechnen. Das mindert entsprechend den Rückkaufswert. Bei zwischen 2001 und 2007 abgeschlossenen Verträgen ist laut Bundesgerichtshof ein Mindestbetrag in Höhe der Hälfte der Einzahlungen zu erstatten. Abziehen darf eine Versicherung dabei Kosten für das von ihr übernommene Risiko und die Verwaltung. Kosten bzw. Gebühren für die Kündigung oder Stornierung sind hingegen nicht abzugsfähig.

Steuerliche Folgen des Rückkaufs

Ein Rückkauf kann daneben weitere finanzielle Nachteile haben. Anders als die Leistung im Todesfall ist das ausgezahlte Kapital bei nach 2005 abgeschlossenen Verträgen voll steuerpflichtig. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag werden fällig, wenn der Rückkauf erfolgt, bevor seit Vertragsabschluss 12 Jahre vergangen sind. Danach beträgt die Steuer nur die Hälfte, wenn die Lebensversicherung oder Rentenversicherung erst nach dem 60. Lebensjahr hätte leisten müssen, für Verträge ab 2012 ist es das 62. Lebensjahr - sogenannte 12/60 bzw. 12/62 Regelung.

(GUE)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Rückkaufswert besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.