869 Anwälte für Säumniszuschlag | Seite 37

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Rechtsanwalt Dr. Peter Ambos
Kanzlei Peter Ambos, Cecilienallee 64, 40474 Düsseldorf 6647.0900648361 km
Mein Ziel ist die praktische Hilfe des Rechtssuchenden und mögliche Vermeidung unnötiger Gerichtsverfahren.
Fachanwalt Steuerrecht • Sportrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Ambos vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Säumniszuschlag
(14.06.2023) Herr Dr. Ambos hat mich steuerrechtlich vertreten. Er hat mich sehr gut beraten, war immer telefonisch für mich da. …
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Kanzlei Jürgen E. Leske, Pestalozzistr. 40a, 80469 München 7119.2093613079 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen E. Leske ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Säumniszuschlag gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Wir hatten ein Mietproblem das ziemlich unangenehm hätte werden können . Durch geschickte Verhandlung von Herrn Leske … (20.01.2022)
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Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
Kanzlei Andrea Kreitmaier-Kallert, Hauptstr. 4, 90592 Schwarzenbruck 7027.5154227048 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Säumniszuschlag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
(18.11.2020) Hat eine hervorragende Abfindungsvereinbarung für mich ausgehandelt. Kennt sich sich mit den speziellen …
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Rechtsanwalt Dogan Bor
Ruhmann Peters Altmeyer, Hauser Gasse 19b, 35578 Wetzlar 6790.7735259898 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dogan Bor ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Säumniszuschlag
(31.10.2022) Zügige und korrekte Abwicklung der Angelegenheit.
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Rechtsanwalt Michael Gensert
Kanzlei Michael Gensert, Max-Planck-Str. 6b, 63322 Rödermark 6842.8371358859 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Michael Gensert - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Säumniszuschlag
aus 7 Bewertungen Fachkompetene Beratung von Baurechtsstreitigkeiten (01.12.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Säumniszuschlag

Fragen und Antworten

  • Säumniszuschlag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Säumniszuschlag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Säumniszuschlag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Säumniszuschlag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Säumniszuschlag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Säumniszuschläge sind zu entrichten, wenn eine Steuer nicht rechtzeitig zur Fälligkeit entrichtet wird. Nach § 240 Abgabenordnung (AO) beträgt der Säumniszuschlag 1 Prozent des Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat, in dem die Steuer zu spät gezahlt wird. Bei einer Säumnis bis zu 3 Tage wird allerdings regelmäßig noch kein Säumniszuschlag erhoben. Zur Berechnung des Säumniszuschlages wird der Steuerbetrag abgerundet auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.

Nicht zu verwechseln ist ein Säumniszuschlag mit einem Verspätungszuschlag gemäß § 152 AO. Der Verspätungszuschlag kann bei nicht oder nicht innerhalb der Frist abgebebener Steuererklärung erhoben werden. Der Säumniszuschlag bezieht sich dagegen nicht auf die Abgabe der schriftlichen Erklärung, sondern auf die Zahlung der Steuer. Dazu stehen Säumniszuschläge grundsätzlich nicht im Ermessen der Behörde.

Auf steuerliche Nebenleistungen, wie beispielsweise ein Verspätungszuschlag oder Kosten der Bearbeitung, verlangt das Finanzamt regelmäßig keine Säumniszuschläge. Im Einzelfall ist auch ein Erlass des Säumniszuschlages aus Billigkeitsgründen möglich, beispielsweise bei einem offensichtlichen Versehen eines sonst vorbildlichen Steuerzahlers. Auch wenn die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung oder einen Erlass der Steuerschuld vorgelegen haben, beim Finanzamt nur kein entsprechender Antrag gestellt wurde, kommt ein Erlass von Säumniszuschlägen in Betracht.

Auch ein Teilerlass des Säumniszuschlages ist möglich. Beispielsweise wenn der Zweck des Säumniszuschlages, insbesondere dass der Steuerschuldner endlich zahlt, aufgrund feststehender Zahlungsunfähigkeit nicht mehr besteht, kann es zu einer Reduzierung der Zuschläge auf die üblichen Zinsen für eine Stundung kommen.

Säumniszuschläge gibt es nicht nur für Steuern, sondern auch für Beiträge und Beitragsvorschüsse zur Sozialversicherung. Die Höhe des Säumniszuschlages ergibt sich hier aus § 24 SGB IV (Sozialgesetzbuch Viertes Buch). Sie beträgt wie im Steuerrecht 1 Prozent für jeden Monat der Verspätung, bei Abrundung auf einen durch 50 teilbaren Eurobetrag. Im allgemeinen Verwaltungsrecht existieren ähnliche landesrechtliche Regelungen, die aber je nach Bundesland verschieden sein können.

Ein Säumniszuschlag findet sich typischerweise im öffentlichen Recht. Im Zivilrecht landet ein Schuldner, der eine Forderung nicht bezahlt ggf. im Gläubigerverzug. Auch hier erhöht sich die Forderung aufgrund der verspäteten Zahlung, in diesem Fall aber durch Zinsen. Diese Verzugszinsen berechnen sich aber nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anders als ein Säumniszuschlag. Zinsen entstehen in der Regel taggenau und orientieren sich am jeweils gültigen Basiszinssatz.

(ADS)

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