1.107 Anwälte für Sozialhilfe | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka, Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen 6653.7402395422 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Karin Tloka unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Sozialhilfe
(18.04.2024) Frau Tloka hat mir schnell Hilfe angeboten und ich habe den Eindruck, das meine Angelegenheit in guten Händen ist.
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina de Maizière
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kristina de Maizière, Kienitzer Straße 107, 12049 Berlin 6978.6120812509 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Kristina de Maizière ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Sozialhilfe gerne behilflich
aus 13 Bewertungen Ich wurde wieder sehr gut beraten (04.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wichmann
Rechtsanwälte Jens Köhler & Thomas Wichmann, Bahnhofstr. 5, 42579 Heiligenhaus 6655.8963813183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Sozialhilfe bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Wichmann
aus 6 Bewertungen Herr Wichmann hat uns super schnell und kompetent weiter geholfen, sodass wir schnell unser Geld bekommen haben (07.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sozialhilfe

Fragen und Antworten

  • Sozialhilfe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sozialhilfe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sozialhilfe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sozialhilfe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sozialhilfe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Sozialhilfe wird als steuerfinanzierte Leistung zur Unterstützung bedürftiger Personen erbracht, um ihnen zu ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Anspruch auf Sozialhilfe können in Deutschland lebende Bedürftige haben und in Ausnahmefällen auch Deutsche, die im Ausland leben. Es ist hauptsächlich im SGB XII geregelt, das zum 01.01.2005 das Bundessozialhilfegesetz abgelöst hat.

Zu diesem Zeitpunkt wurde die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige durch die so genannte Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt (siehe dazu ALG II).

Das Sozialhilferecht ist neben dem Grundsatz der Wahrung der Menschenwürde vom sogenannten Bedarfsdeckungsprinzip geprägt, d.h. Sozialhilfe soll nur für einen ganz konkreten individuellen Bedarf geleistet werden, der aufgrund einer gegenwärtigen Notlage besteht.

Entscheidendes Merkmal der Sozialhilfe ist ihre Nachrangigkeit (sogenannte Subsidiarität): Sozialhilfe wird nicht geleistet, wenn der Antragsteller durch seine Arbeitskraft, sein Einkommen oder sein Vermögen sich selbst helfen kann oder die notwendigen Leistungen von anderen, wie etwa Angehörigen, beziehen kann. Sozialhilfe steht auch hinter anderen Sozialleistungen (z.B. BAföG, ALG II bzw. Hartz IV) zurück. Der Gesetzgeber hat die Sozialhilfe bewusst als letzte Auffangmöglichkeit ausgestaltet, weil der Antragsteller außer Bedürftigkeit keine weiteren Voraussetzungen erfüllen muss.

Leistungen der Sozialhilfe sind zum einen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes: so etwa die Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff SBG XII und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Zum anderen sind es die Leistungen zur Sicherung sonstiger Bedarfe, wie z.B. Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder zur Weiterführung des Haushalts. Dazu gehört auch die Altenhilfe und die Blindenhilfe.

Die Sozialhilfe wird hauptsächlich als Geldleistung und nur in Ausnahmefällen als Dienst – oder Sachleistung erbracht.

Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe ist die Bedürftigkeit der antragstellenden Person. Hierbei wird die Bedürftigkeit des gesamten Haushalts der Person als Maßstab herangezogen, da dieser als Einheit betrachtet wird. Es ist unerheblich, ob die einzelnen Haushaltsmitglieder miteinander verwandt sind. Es kommt vielmehr auf die Wirtschaftsgemeinschaft und den gegenseitigen Einsatz füreinander an.

Die Träger der Sozialhilfe sind die kreisfreien Städte und die Landkreise als örtliche Träger und durch Landesrecht bestimmte überörtliche Träger. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt dabei immer die sachliche Zuständigkeit, § 97 Abs. 1 SGB XII.

Die Finanzierung der Sozialhilfe wird von den Kommunen getragen.

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