3.534 Anwälte für Strafbefehl | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gläser
Rechtsanwalt Holger Gläser
GLÄSER RECHTSANWÄLTE, Bahnhofstraße 24, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8138396312 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Gläser hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 7 Bewertungen Ich bin von Herrn Gläser sehr begeistert. Auf meinen Hilferuf via E- Mail kam wenig später gleich der Rückruf und am … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Kanzlei Hans Ulrich Jeromin, Alte Regensburger Str. 47, 84030 Ergolding 7131.3589581919 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Strafbefehl
aus 5 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen . TOP Beratung! Empfehle weiter! (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Violetta Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Violetta Koslowski
Anwaltskanzlei Koslowski, Bahnhofstraße 81, 59199 Bönen 6689.5588027683 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht
Frau Rechtsanwältin Violetta Koslowski bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 22 Bewertungen Sie hatte mich gleich angerufen aber zur Zeit hatten wir keine Zeit. (18.12.2020)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner
Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner, Neues Haus 4, 30175 Hannover 6768.619095173 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Strafbefehl
(22.02.2024) Die Begleitung durch den Prozess geschieht stets sehr zeitnah und sachbezogen sowie mit großem Verständnis für die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg R. Menz
Rechtsanwalt Georg R. Menz
Kanzlei Menz, Storchenstr. 22, 88213 Ravensburg 7013.5814751158 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechtsanwalt Georg R. Menz ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Raczek
Rechtsanwalt Roman Raczek
RACZEK RECHTSANWÄLTE, Elmenhorststraße 7, 22767 Hamburg 9316.5849925308 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Roman Raczek
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Leicher LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Leicher LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Leicher, LL.M., Kufsteiner Str. 12, 83022 Rosenheim 7170.7768025107 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Leicher LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 7 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Andreas Leicher hat in meinem Fall mit seiner Kanzlei ein Idealergebnis erzielt. Die Wahrung meiner … (27.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schabel
sehr gut
Schabel Rechtsanwälte, Badwiese 02, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.2612126785 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schabel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 21 Bewertungen Herr Schabel konnte das Problem lösen, er arbeitet schnell und zuverlässig. beim Beratungsgespräch blieb er sachlich, … (03.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias P. Ponath
sehr gut
Kanzlei Tobias P. Ponath, Rothenbaumchaussee 30, 20148 Hamburg 6718.9355369645 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias P. Ponath gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Herr Ponath hat mich nach einem schlechten Start mit seinem Büro persönlich kontaktiert. Es folgte ein sehr … (23.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Schumacher
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Schumacher
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Dürenerstraße 295 - 297, 50935 Köln 6672.069058282 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Jochen Schumacher
aus 11 Bewertungen Wir haben Hr. Schumacher in einer dringenden Familienangelegenheit kontaktiert. Die Bearbeitung dauerte keine 24h. … (28.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gökhan Akbaş
sehr gut
Rechtsanwalt Gökhan Akbaş
Rechtsanwalt Gökhan Akbas, Wittelsbacher Str. 18, 10707 Berlin 6970.8267592956 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Gökhan Akbaş
aus 17 Bewertungen Herr Akbas hat den Antrag sowie den Termin beim Landesamt für Einwanderung für mich übernommen. Ich kann seine Dienste … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gönül Kurt
sehr gut
Kanzlei Gönül Kurt, Landwehrstr. 35, 80336 München 7118.363632778 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Gönül Kurt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 26 Bewertungen Die Republik Türkei hat 2020 meine Auslieferung in Deutschland für eine Tat die ich nicht begangen habe beantragt, und … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Leber
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Leber
Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber, Ritterstr. 9, 40213 Düsseldorf 6648.5190312582 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gregor Leber gerne zur Verfügung
aus 49 Bewertungen Herr Gregor Leber war immer für mich da wenn ich fragen hatte hat mich super gut beraten einwandfrei vertreten und ich … (28.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
JASEK LEGAL advokatni kancelar, s.r.o., Parizska 67/11, Prag 110 00, Tschechien 7178.0314799711 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt JUDr. Vladimir Jasek Ph.D., LL.M., MCIArb.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Placidus
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Placidus
Kanzlei Jörg Placidus, Krim 1, 58540 Meinerzhagen 6708.6112500576 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Placidus
aus 11 Bewertungen Herr Placidus hat uns bereits mehrere Male vertreten, jedes mal zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wenn wir … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Rechtsanwalt Christopher Stegmann
Rechtsanwälte Stegmann und Taupp, Erthalstr. 4, 63739 Aschaffenburg 6862.1412354861 km
Loyalität und konsequente Rechtsdurchsetzung
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christopher Stegmann
aus 8 Bewertungen Absolut professionell. Hervorragende Rechtsberatung mit klarer und für Laien verständlicher Einschätzung der … (12.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. György Arányi
sehr gut
Kanzlei Dr. Arányi, Budapest, Stollár Béla u., 4, 1055, Ungarn 7619.9772054449 km
Erbrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. György Arányi ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
aus 19 Bewertungen Gute Beratung und Professionelle Abwicklung meines Anliegens , Sehr zu empfehlen ! (19.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Mertens
Rechtsanwältin Verena Mertens
Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln 6682.6478854934 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Mertens - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 7 Bewertungen Frau Mertens hat sich schnell auf meine Anfrage gemeldet. Sie hört gut zu und gibt hilfreiche Tipps. (27.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter
Reif und Partner, Peraustr. 9, 9500 Villach, Österreich 7355.0407053298 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Herbert Steinwandter hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwältin Alejandra Puigserver
Rechtsanwältin Alejandra Puigserver
PUIGSERVER ABOGADOS RECHTSANWÄLTE, AV. ALEMANYA 15, ESC. A, 1º1ª, 15, 07012 Palma de Mallorca, Spanien 7003.6462140528 km
Wir kümmern uns um alles, damit Sie sich um nichts sorgen müssen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Alejandra Puigserver gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sinan Akay
Rechtsanwalt Sinan Akay
Anwaltskanzlei Sinan Akay, Am Predigertor 1, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.4709165907 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sinan Akay
(01.05.2023) Positiv: freundlich, kompetent, flexibel, zuhörend, Vorschläge versch. Handlungsoptionen, auch für eigene Aktivität …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Alexander Heinze
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Alexander Heinze
Anwaltskanzlei Heinze, Jägerallee 28, 14469 Potsdam 6961.1532866165 km
„Seit mehr als 15 Jahren als Rechtsanwalt tätig! Kompetenz im Arbeitsrecht, Strafrecht und Jagdrecht!"
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Agrarrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Alexander Heinze – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
aus 10 Bewertungen Mit Problem an Herrn Heinze herangetreten. Der Fall wurde von Ihm Zeitnah professionell geprüft und mir das Ergebnis … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Moritz Hug
Rechtsanwalt Philipp Moritz Hug
MH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 11, 69117 Heidelberg 6865.6213783015 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Moritz Hug ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 6 Bewertungen Er ist der beste Anwalt wo man sich wünschen kann vorallem sehr geduldig. Immer erreichbar für einen egal wo und wann. … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner
sehr gut
Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner
Rechtsanwaltskanzlei Nierfeld, Zweigertstraße 53, 45130 Essen 6651.8000033121 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Strafbefehl
aus 12 Bewertungen Als ich mit einer unerwarteten und ungerechtfertigten Kündigung konfrontiert wurde, fühlte ich mich völlig hilflos. In … (19.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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