581 Anwälte für Stream | Seite 25

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Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Lederer LL.M. (Miami)
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Lederer LL.M. (Miami)
LedererLegal, Schwindstraße 14, 80798 München 7117.585941364 km
Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht • Designrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alexandra Lederer LL.M. (Miami) ist Ihr Ansprechpartner für Stream
aus 62 Bewertungen Frau Lederer überzeugt durch ihre hohe Fachkompetenz und ihre schnellen Reaktionszeiten. Ihre juristischen Kenntnisse … (10.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Tietje
sehr gut
Fiedler und Tietje, Deutschhausstr. 32, 35037 Marburg 6793.7931472569 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Stream bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Tietje
aus 34 Bewertungen Sehr freundliche kompetente ,sachliche Beratung.Frau Tietje betreut mich nun fast 3 Jahre anwaltlich und ich kann Sie … (08.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus
Greyhills Rechtsanwälte PartmbB, Severinskloster 5, 50678 Köln 6675.8925413089 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Stream
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dominik Ingendaay LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Dominik Ingendaay LL.M.
v. Nieding Ehrlinger Geipel Ingendaay PartGmbB Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin 6970.5571420641 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Dominik Ingendaay LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Stream
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Piller
Kanzlei Kerstin Piller, Hauptstrasse 33, 82140 Olching 7099.5689173071 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwältin IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Piller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Stream
(14.12.2022) Ich war sehr zufrieden mit der Bearbeitung meiner Anliegen durch Frau RA Piller

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Stream

Fragen und Antworten

  • Stream: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Stream umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Stream und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Stream: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Stream sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Stream heißt übersetzt fließen oder strömen, bzw. auch Fluss oder Datenstrom. Im IT-Recht ist sogenanntes Streaming ein Vorgehen, bei dem Mediendaten beispielsweise wie Videos oder Musik zu einem Abspielgerät übertragen und ohne explizite Speicherung direkt abgespielt werden. So können beispielsweise Filme direkt am PC angesehen werden, ohne dass erst die gesamte Filmdatei heruntergeladen werden muss. Voraussetzung ist ein schneller Internetanschluss, wie er heute bei einem DSL-Vertrag Standard ist.

Gegenstücke sind der normale Download und Speicherung von Mediendaten, wie beispielsweise beim Podcasting. Noch weiter als normales Streaming hingegen geht das Livestreaming, bei dem Aufnahme der Livebilder, Übertragung zum Empfangsgerät und Abspielen des Videos nahezu zeitgleich stattfindet. Livestreams gibt es vor allem für Nachrichten oder Sportereignisse. Sie ergänzen oder ersetzen so teilweise bereits das klassische Fernsehen.

Mediatheken der Fernsehsender oder auch Online-Videotheken setzen verstärkt auf die Streaming-Technologie. Schließlich fallen dadurch keine Transportkosten, wie beim Versand einer CD, DVD, Blue-Ray oder Ähnlichem an. Der Internetanschluss des Stream-Empfängers ist in der Regel ohnehin pauschal bezahlt. Weiterer Vorteil ist, dass der Stream ohne Zeitverzögerung unmittelbar nach Buchung bzw. Aufruf im Internet abgespielt werden kann.

Neben den legalen Angeboten, die in der Regel einen Vertrag mit der Online-Videothek voraussetzen, sind im Internet auch illegale Streams zu finden. Dabei werden oft aktuelle Filme oder Serien angeboten. Wer aber urheberrechtlich geschützte Werke ohne Lizenzierung verbreitet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Künstler, Filmemacher bzw. die Rechteinhaber versuchen ihr Copyright im Streamingbereich gegen die Anbieter ebenso durchzusetzen wie beim Filesharing in Tauschbörsen.

Das Streamen selbst, also der Abruf von urheberrechtlich geschützten Daten, ist rechtlich schwerer zu beurteilen. Die einen sagen, es wird auch beim Stream jedenfalls im Cache des PCs kurzzeitig eine Kopie des Werkes angelegt, sodass auch der Zuschauer eine Urheberrechtsverletzung begeht. Andere lehnen das ab, und verweisen darauf, dass der bloße Konsum eines Streams keine Vervielfältigung oder Verbreitung und damit keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

(ADS)

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