325 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Jüde
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Rechtsanwältin Melanie Jüde
Kanzlei Jüde - Kanzlei für Strafrecht - Strafverteidigung und Opfervertretung -, Oxfordstr. 13, 53111 Bonn 6694.3864888132 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Melanie Jüde ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 21 Bewertungen Frau Jüde hat mich souverän und kompetent vor Gericht vertreten und mir so zu meinem Recht verholfen. Ich kann sie nur … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Müller
Kanzlei Hanna Müller, Contrescarpe 46, 28195 Bremen 6675.9317256053 km
Familienrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hanna Müller im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Frau Müller hat mich vom ersten Termin an aus der Schusslinie genommen und mich einfühlsam durch mein Verfahren … (20.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rita Holstein-Brass Rechtsanwältin und Mediatorin, Konrad-Adenauer-Str. 118, 57572 Niederfischbach 6736.2371945204 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
sehr gut
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht & Kooperationspartner, Am Kirchbrunnen 25, 98617 Meiningen 6907.684609265 km
Erfolgreiche Strafverteidigung bundesweit durch erfahrene Spezialisten. Kanzleisitze in Würzburg, Schweinfurt und Meiningen. Wir kämpfen kompromisslos für ihre Interessen und Rechte. Versprochen!
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
aus 332 Bewertungen Frau Christina Glück wirkte auf mich beim ersten Termin seriös sowie sehr kompetent und mein Gefühl sagte mir,  dass … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kuhn
Rechtsanwaltskanzlei Eva Kuhn, Am Justizzentrum 3, 50939 Köln 6674.553564547 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Eva Kuhn für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
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Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung
aus 13 Bewertungen Frau Gockenbach ist eine sehr kompetente Anwältin. Im Gespräch entstand schnell eine ruhige und vertrauensvolle … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
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Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
Anwaltskanzlei Welz, Tribseer Damm 77, 18439 Stralsund 6855.1489188381 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
aus 101 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Ohlendorf hat für mich Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Stark
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Kanzlei Patricia Stark, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin 6970.4289240837 km
erfahren und kompetent
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Patricia Stark
aus 59 Bewertungen Frau Stark ist sehr engagiert und nimmt sich auch Zeit für ihre Klienten. Ich kann ihr stets eine E-Mail schreiben … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Janßen
Rechtsanwältin Marion Janßen
Kanzlei Marion Janßen, Hauptstraße 78, 26639 Wiesmoor 6595.2332285141 km
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen im Business Center Timmel nach vorheriger Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Janßen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
(25.10.2023) Kompetente und freundliche Abwicklung, ist zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
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Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne
§KaG – Kanzlei am Gericht, Bahnhofstr. 63, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.6121408589 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich gerne behilflich
aus 223 Bewertungen Ich wurde von Herrn Dr. Rohne in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten und vertreten und kann mich den … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter
Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter
Baum Reiter & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Benrather Schlossallee 101, 40597 Düsseldorf 6657.9271597869 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Opferhilfe • Datenschutzrecht
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr.iur. Julius Reiter
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.349534198 km
"Hart in der Sache, freundlich im Ton, sicher in sich."
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
aus 33 Bewertungen Vielen Dank für professionelle hilfe (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Schneider
Kanzlei Susanne Schneider, Ferdinand-von-Schill-Str. 37, 06844 Dessau-Roßlau 6946.0157301781 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Schneider
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Spandau
sehr gut
Rechtsanwältin Michaela Spandau
Javitz & Spandau Rechtsanwälte, Immenhofer Str. 5, 70180 Stuttgart 6931.3455648801 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 70 Bewertungen Frau Spandau hat unseren Fall juristisch optimal abgewickelt und daneben durch ihre Erfahrung und Empathie viel Ruhe … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Seelbach
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Seelbach
Kanzlei Björn Seelbach, Kölnstraße 3, 53111 Bonn 6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 128 Bewertungen Ein sehr starker Anwalt und sehr Freundlich. Ich kann wirklich vom Herzen weiter empfehlen. Danke viel Mals (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Panagiotis Mastoras
sehr gut
Rechtsanwalt Panagiotis Mastoras
Kanzlei Mastoras, Stammheimer Straße 10, 50735 Köln 6674.8951316965 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Panagiotis Mastoras
aus 46 Bewertungen Nach einer herausfordernden Verkehrssituation suchte ich dringend nach rechtlicher Unterstützung und fand in Herrn … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kahle
Kanzlei Kahle, Hindenburgstr. 2-4, 30175 Hannover 6768.7266274002 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Doris Kahle bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Sehr nett, geduldig und resulut, aber auch ehrlich wenn es nicht so gut aussieht (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Bella
Rechtsanwältin Annika Bella, Weiße Mauer 6, 06217 Merseburg 6958.301202153 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Annika Bella
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Bella hat mich schnell und sehr gut Beraten. Ich kann sie nur weiter empfehlen. Vielen Dank (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Rechtsanwältin Julia Hoffmann
Doc Peter -hier kriegen Sie Recht!, Wilhelm-Leuschner-Strasse 2, 67547 Worms 6832.174258423 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Hoffmann gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Überaus freundlich und kompetent in Beratung, Umsetzung und Abwicklung. Sehr zu empfehlen. Unkompliziert, auch ein … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Meng
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Rechtsanwältin Claudia Meng
Claudia Meng, Kaiser-Joseph-Str. 218, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.6982534415 km
Unerschrocken, konsequent und ganz persönlich.
Schulrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Claudia Meng - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 91 Bewertungen Die Tochter ist in einem gewissen Umfang behindert. Darum fand vor den Gerichtsterminen ein gesonderter Termin statt. … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Worm
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Worm, Holsterhauser Str. 81, 45147 Essen 6651.3551492004 km
Fachanwältin Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Worm gerne zur Verfügung
aus 137 Bewertungen Top und schnell kann ich nur empfehlen die Frau (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Hofer
sehr gut
Kanzlei Hofer & Schenke, Lange Straße 25, 29664 Walsrode 6733.2458844229 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Katharina Hofer
aus 30 Bewertungen Frau Hofer hat mir sehr engagiert und fachlich kompetent geholfen. Ich werde sie gerne weiter empfehlen. (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee, Kurt-Schumacher-Platz 8, 44787 Bochum 6663.2316758619 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hanna Klee - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(29.07.2023) Die Anwältin hat sich sehr freundlich sowie klar und zielgerichtet verhalten. Auf mich als Laien wirkte sie überaus …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Hakan Day
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Rechts- und Fachanwalt Hakan Day
Kanzlei Day, Wilhelmstraße 64, 65183 Wiesbaden 6800.2711133076 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Hakan Day
aus 144 Bewertungen Ich möchte meinem Rechtsanwalt, Herrn Day, meine höchste Anerkennung und Dankbarkeit aussprechen. Von Anfang an hat er … (06.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.