512 Anwälte für Urkunde | Seite 22

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
advohelp®, Bahnhofstrasse 42, 65185 Wiesbaden 6800.7645350449 km
Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Buitkamp - Ihr juristischer Beistand im Bereich Urkunde
aus 39 Bewertungen Sehr gute Beratung. Fühle mich gut aufgehoben. (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Shafir LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Irina Shafir LL.M.
Kanzlei Shafir, Neutornow 38a, 16259 Bad Freienwalde (Oder) 6996.2180230872 km
Für das eigene Recht einzustehen, zeigt Selbstvertrauen. Ich unterstütze Sie dabei.
Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Urkunde beantwortet Frau Rechtsanwältin Irina Shafir LL.M.
aus 10 Bewertungen Irina hat mich bei meinem Forderungsanliegen betreut - und das mehr als erfolgreich! Ich danke ihr herzlich für das … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
IBESICH, Josefstädter Straße 11, 1080 Wien, Österreich 7411.1428906182 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Urkunde
Profil-Bild Rechtsanwalt Leon-Alexander Hübner MBA
Rechtsanwalt Leon-Alexander Hübner MBA
KANZLEI HÜBNER, Uhlandstraße 20, 64319 Pfungstadt 6838.3896292843 km
Präzise steuer- und wirtschaftsrechtliche Beratung mit intelligenten Lösungen - dafür steht die KANZLEI HÜBNER.
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Mediation • Gewerblicher Rechtsschutz • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkunde bietet Herr Rechtsanwalt Leon-Alexander Hübner MBA
aus 8 Bewertungen Ich kann Herrn RA Hübner nur wärmstens empfehlen. Er hat mir sehr geholfen und innerhalb kürzester Zeit mein Problem … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4658485897 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Urkunde
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Gerfelder
Kanzlei Harald Gerfelder, Alexanderstr. 3, 63179 Obertshausen 6838.9275930614 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Harald Gerfelder bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Urkunde
(25.01.2024) Herr Gerfeld hat schnell reagiert und nachgefragt und wichtige Hinweise gegeben. Ich brauchte dann aber seine Dienste …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Werner
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Rechtsanwältin Katja Werner
‎WERNER Rechtsanwälte, Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz 6992.5677371667 km
Immobilienrecht | Grundstücksrecht | Miet- und WEG-Recht Professionelle und zuverlässige Rechtsberatung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katja Werner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Urkunde
aus 106 Bewertungen Sehr gute Beratung und kurzfristige Rückantwort! (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tony Blasig
sehr gut
Münster & Blasig Rechtsanwälte, Hauptstraße 42, 82223 Eichenau 7101.5547542925 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Urkunde steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tony Blasig gerne zur Verfügung
aus 94 Bewertungen Es war schon beim Erst - Gespräch eine sehr angenehme Atmosphäre und dies hat sich bis zum Ende durchgezogen. Wurde … (04.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urkunde

Fragen und Antworten

  • Urkunde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urkunde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urkunde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urkunde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urkunde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Eine Urkunde ist rechtlich definiert als Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt. Dabei soll sie zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt sein. Meist handelt es sich um Schriftstücke wie einen unterschriebenen Kaufvertrag oder Werkvertrag, eine Kündigungserklärung oder sonstigen Brief. Eine sogenannte Öffentliche Urkunde wird von einer Behörde bzw. Gericht ausgestellt, wie beispielsweise Bescheid oder Widerspruchsbescheid, gerichtliches Urteil oder Vernehmungsprotokoll. Aber auch eine notariell beurkundete Erklärung wie ein Hauskauf- oder ein Grundstückskaufvertrag gehören dazu.

Beglaubigung von Urkunden

Grundsätzlich kann jeder selbst eine Urkunde ausstellen. Die Beglaubigung kann dabei die Echtheit der Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit der Originalurkunde bestätigen. Die Einzelheiten zur Beglaubigung sind im Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt. Zuständig ist ein Notar oder eine gesetzlich bestimmte Stelle. Eine Behörde kann jedenfalls Kopien der von ihr selbst ausgestellten Dokumente beglaubigen.

Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

In den Geschäftsstellen von Gericht oder Staatsanwaltschaft gibt es sog. Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Diese nehmen Schriftsätze an das Gericht an und leiten diese an den zuständigen Richter weiter. Außerdem protokollieren sie Sitzungen, kümmern sich um ausgehende Schreiben, wie auch die Ladung zum Gerichtstermin, beispielsweise zur Hauptverhandlung in einem Strafverfahren. Auch Beamte im Standesamt, die sich um Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kümmern, sind Urkundsbeamte.

Urkundenbeweis im Prozess

Im Prozess, gleich ob Zivilprozess, Strafprozess oder vor dem Verwaltungsgericht, können Urkunden zum sog. Urkundenbeweis herangezogen werden. Dabei wird die Urkunde zu den Akten genommen und in der jeweiligen Verhandlung verlesen. Urkunden sind beispielsweise oft ein unterschriebener Kaufvertrag, Werkvertrag, ein medizinisches Gutachten oder auch eine sonstiges Schreiben. Der Urkundenbeweis zählt neben Zeugen, Sachverständigen, Augenschein zu den sog. Strengbeweisverfahren.

Urkundenprozess im Zivilverfahren

Im Zivilprozessrecht kann auch ein sog. Urkundenprozess stattfinden. Voraussetzung für einen Urkundenprozess ist, dass die Klage sich auf eine Geldsumme oder eine bestimmte Menge von Sachen bezieht und dass alle anspruchsbegründenden Tatsachen nur durch Urkunden bewiesen werden können. So wird eine Beweisaufnahme mit Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen vermieden und ein Rechtsstreit schnell entschieden. In einem sog. Nachverfahren sind ggf. auch andere Beweise als Urkunden zulässig. Hat der Kläger im Urkundenprozess vorläufig gewonnen und wird das Urteil im Nachverfahren geändert, muss der Kläger ggf. Schadenersatz leisten.

Strafbarkeit der Urkundenfälschung

Das Strafrecht bedroht eine Urkundenfälschung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Dabei umfasst die Fälschung sowohl die Erstellung einer neuen unechten Urkunde, wie auch die Manipulation einer bestehenden echten Urkunde. Eine Urkunde ist nur dann echt, wenn sie tatsächlich von der Person, die auch als Aussteller auftritt und erstellt, nicht nachträglich unerlaubt verändert wurde. Dabei muss der Inhalt der Urkunde nicht zwingend wahr sein. Auch eine sog. schriftliche Lüge kann eine echte Urkunde sein. Die Verwendung von falschen Erklärungen in Urkundenform kann dennoch strafbar sein, beispielsweise als Betrug oder versuchter Betrug.

(ADS)

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