1.514 Anwälte für Verkehrssicherungspflicht | Seite 64

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann
ZAK - Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht & Verkehrsrecht, Hohenzollernring 57, 50672 Köln 6673.8440610137 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Verkehrssicherungspflicht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann
aus 128 Bewertungen Alles bestens gelaufen, alles zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt und uns bestens vertreten. Können wir sehr … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Michelske
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Michelske
Rechtsanwaltskanzlei Michelske, Vogelsanger Str. 348-350, 50827 Köln 6670.3718265791 km
Ihre Bedürfnisse sind unser Anliegen
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Verkehrssicherungspflicht bietet Herr Rechtsanwalt Marc Michelske
aus 34 Bewertungen Alles super, gerne wieder (20.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verkehrssicherungspflicht

Fragen und Antworten

  • Verkehrssicherungspflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verkehrssicherungspflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verkehrssicherungspflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verkehrssicherungspflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verkehrssicherungspflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine Verhaltenspflicht, mit der bei Unterlassen oder mittelbaren Schädigungen eine Rechtspflicht zum Handeln begründet wird. Im Zivilrecht ist die Verkehrssicherungspflicht insbesondere im Bereich der deliktischen Haftung und den entsprechenden Ansprüchen auf Schadenersatz gemäß den §§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von Bedeutung. Sie wird allgemein auch als sogenannte Verkehrspflicht bezeichnet.

Man unterscheidet zwischen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch und den besonderen Schutzpflichten, die sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben können. Gesetzlich verankerte besondere Schutzpflichten sind beispielsweise die Haftung für den Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB, die Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB, die Haftung des Grundstücksbesitzers gemäß § 836 BGB und die Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 837 BGB. Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht kann - je nach Einzelfall - auch neben einer besonderen Schutzpflicht bestehen, schließt diese also nicht aus.

Ansatzpunkte für eine Verkehrspflicht sind insbesondere die Sicherheit im eigenen Bereich (Schneeräumpflicht des Hauseigentümers etc.), durch Übernahme (z. B. Räumdienst des Mieters) oder aufgrund der sogenannten Ingerenz, d. h. durch vorangegangenes gefährdendes Tun (Baustellenabsicherung durch den Bauherren bzw. Bauunternehmers nach Ausheben einer Baugrube usw.).

Besteht eine Verkehrssicherungspflicht, ist der Verkehrssicherungspflichtige dazu verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die der Verkehr erwarten kann. Unterlässt er dies und kommt es deshalb zu einem Schaden, muss er deliktisch dafür haften, wenn ihn daran ein Verschulden trifft und sein Verhalten rechtswidrig war. Dann kann der Geschädigte Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern.

Abzugrenzen ist die Verkehrssicherungspflicht von der sogenannten Garantenstellung aus dem Strafrecht und dem zivilrechtlichen Konstrukt der Gefährdungshaftung. Letztere ist auch dann gegeben, wenn kein Verschulden und keine Rechtswidrigkeit vorliegen, etwa bei der Tierhalterhaftung oder der Fahrzeughalterhaftung.

(WEL)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Verkehrssicherungspflicht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Verkehrssicherungspflicht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.