3.531 Anwälte für Wilderei | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei am Rheinufer, Cyriakusstr. 2, 41468 Neuss 6648.8908296397 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wilderei bietet Frau Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
aus 16 Bewertungen Mit der rechtlichen Betreuung bin ich sehr zufrieden. Sie ist in ihrem Job sehr effizient. (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Prigan
Rechtsanwältin Doreen Prigan
Anwaltskanzlei Doreen Prigan, Hallesche Strasse 6, 04509 Delitzsch 6968.7143907623 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Prigan bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wilderei
(15.11.2022) Positiv in jeglicher Hinsicht ist Frau Prigan zu bewerten! 5Sterne als Maximalbewertung sind in ihrem Fall zu wenig! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kindermann
sehr gut
Anwaltskanzlei Kindermann, Zabelstr. 14, 07545 Gera 6990.8441106267 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wilderei steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Kindermann gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen H. Kindermann hat uns sehr gut und kompetent und sachlich in einer Straftechtsangelegenheit betreut und vertreten. (01.08.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wilderei

Fragen und Antworten

  • Wilderei: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wilderei umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wilderei und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wilderei: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wilderei sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Wilderei ist in Deutschland eine Straftat gem. § 292 Strafgesetzbuch (StGB). Wegen Wilderei wird derjenige bestraft, der den Jagdausübungsberechtigten aus seiner Position verdrängt und widerrechtlich Wild erlegt. Da in Deutschland nach der zivilrechtlichen Eigentumsordnung Wildtiere als herrenlos gelten, ist die Einordnung als eigenständiges Delikt notwendig.

Aus diesem Grund war Wilderei zunächst nur eine Art Kavaliersdelikt, nämlich das Erlegen von Tieren auf fremdem Hoheitsgebiet. Aufgrund des Aussterbens und der Bedrohung bestimmter Tierarten wurden dann jedoch verschiedene Tiere mit dem Artenschutz belegt sowie Reservate angelegt. Seither zählt es ebenfalls zur Wilderei, geschützte Rassen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten zu bejagen.

Jagdwilderei

Der § 292 StGB definiert den Tatbestand der Jagdwilderei. Jagdwilderei übt aus, wer unter Verletzung fremden Jagdrechts Tieren nachstellt, sie fängt oder erlegt oder sie sich oder anderen aneignet oder eine dem Jagdrecht unterliegende Sache in Besitz nimmt oder beschädigt. Das Strafmaß beträgt bis zu zwei Jahre Haft oder die Festsetzung einer Geldstrafe.

In besonders schweren Fällen, z.B. wenn Wilderei gewohnheitsmäßig oder zur Schonzeit betrieben wird, kann die Strafe bis auf fünf Jahre ausgeweitet werden.

Fischwilderei

Unter Fischwilderei versteht man nach § 293 StGB das Fangen von Fischen oder die Aneignung bzw. die Beschädigung von Sachen unter Verletzung von fremdem Fischereirecht. Das Strafmaß sieht eine Geldstrafe oder Haft bis zu zwei Jahren vor.

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