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Alles, was Sie über die Urlaubsbescheinigung wissen müssen

  • 3 Minuten Lesezeit

In der heutigen Arbeitswelt, wo ein Wechsel von einem Arbeitgeber zum anderen immer häufiger vorkommt, spielt die Urlaubsbescheinigung eine wichtige Rolle. Dieses Dokument, das oft übersehen wird, kann entscheidend dafür sein, wie Ihr neuer Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch für das laufende Jahr handhabt. Hier erfahren Sie, was eine Urlaubsbescheinigung ist, warum sie notwendig ist und wie Sie sicherstellen können, dass Sie Ihre wohlverdiente Auszeit auch bei einem Jobwechsel genießen können.

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Was ist eine Urlaubsbescheinigung?

Eine Urlaubsbescheinigung ist ein Dokument, das von Ihrem bisherigen Arbeitgeber ausgestellt wird und detailliert angibt, wie viel Urlaub Sie im laufenden Kalenderjahr bereits genommen haben. Diese Bescheinigung ist entscheidend, wenn Sie Ihren Job wechseln, da sie Ihrem neuen Arbeitgeber hilft zu bestimmen, wie viel Resturlaub Ihnen noch zusteht.

Warum ist die Urlaubsbescheinigung wichtig?

Gemäß § 6 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, jedoch besteht dieser Anspruch nicht für Urlaubstage, die bereits von einem früheren Arbeitgeber gewährt wurden. Um Doppelansprüche zu vermeiden, ist der neue Arbeitgeber darauf angewiesen zu wissen, wie viel Urlaub Ihnen bereits gewährt wurde. Hier kommt die Urlaubsbescheinigung ins Spiel.

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Wann benötigen Sie eine Urlaubsbescheinigung?

Sie benötigen eine Urlaubsbescheinigung immer dann, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres den Arbeitgeber wechseln. Ohne diese Bescheinigung kann Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen nicht genau sagen, wie viel Urlaub Ihnen noch zusteht, und möglicherweise Ihren Urlaubsanspruch vorübergehend einfrieren, bis die erforderlichen Informationen vorliegen.

Was tun, wenn der alte Arbeitgeber keine Urlaubsbescheinigung ausstellt?

Sollten Sie keine Urlaubsbescheinigung von Ihrem früheren Arbeitgeber erhalten, besteht Ihre Pflicht darin, sich aktiv darum zu bemühen. Dies ist rechtlich gesehen eine "Holschuld", was bedeutet, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen. In praktischen Fällen kann es jedoch passieren, dass Ihr neuer Arbeitgeber die Urlaubsbescheinigung direkt beim vorherigen Arbeitgeber anfordert, vor allem, wenn es für Sie schwierig ist, sie persönlich zu erhalten.

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Was passiert bei Nichtvorlage?

Wenn Sie Ihrem neuen Arbeitgeber keine Urlaubsbescheinigung vorlegen können, hat dieser das Recht, Ihnen den Urlaub so lange zu verweigern, bis die Dokumentation vorliegt. Dies kann besonders frustrierend sein, wenn Sie dringend eine Auszeit benötigen oder bereits Reisepläne gemacht haben.

Inhalt einer Urlaubsbescheinigung

Eine vollständige Urlaubsbescheinigung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse.
  • Den Zeitraum Ihres Arbeitsverhältnisses beim vorherigen Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr.
  • Die Gesamtzahl der Urlaubstage, die Ihnen für das Jahr zustehen.
  • Eine Aufstellung der Tage, die Sie bereits genommen haben oder die Ihnen als Abgeltung gewährt wurden.

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Rechtliche Grundlagen und mögliche Konflikte

Die rechtliche Verpflichtung zur Ausstellung einer Urlaubsbescheinigung ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz. Sollte Ihr ehemaliger Arbeitgeber sich weigern, Ihnen eine solche Bescheinigung auszuhändigen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz, besonders wenn Sie wegen der fehlenden Bescheinigung finanzielle Einbußen erleiden.

Fazit

Die Urlaubsbescheinigung ist ein kleines, aber entscheidendes Dokument in der Welt der Arbeitsrechte. Es sichert nicht nur Ihre Urlaubsansprüche bei einem Arbeitsplatzwechsel, sondern stellt auch sicher, dass alle Beteiligten korrekt nach dem Gesetz handeln. Achten Sie daher darauf, dass Sie dieses wichtige Dokument erhalten, bevor Sie Ihren alten Job verlassen, und übergeben Sie es rechtzeitig an Ihren neuen Arbeitgeber, um Probleme zu vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren wohlverdienten Urlaub ohne Verzögerungen genießen können.

Für Sie da:

RA Uhl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

Kontaktformular

Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

Foto(s): https://pixabay.com/photos/houses-cliff-sea-italy-4093227/

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