Anforderungen an die Erstellung eines Sourcecodes für Software

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Anforderung an die Erstellung eines Sourcecodes für Software

In der Praxis entsteht oft Streit darüber, wann denn der Entwickler einer Software, einer App, seine Leistungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß erbracht hat.

Sowohl für den Entwickler, das Unternehmen, als auch den Anwender empfiehlt es sich klare Vereinbarungen zu treffen, die nach Möglichkeit auch die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Diese können, je nach Komplexität des Softwareproduktes, recht vielfältig sein.

Nachfolgend werden daher kursorisch einige wichtige Aspekte dargestellt, die bei der Entwicklung von Softwareprodukten und/oder bei der Beauftragung von Softwareentwicklern, Subunternehmern usw. zu beachten sind.

1. Urheberrecht und Lizenzierung

Der Sourcecode ist regelmäßig durch das Urheberrecht geschützt. Wenn dieses der Fall ist hat der Autor des Codes hat unter anderem das Recht, den Code zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu ändern. Das bedeutet, dass der Autor, der Programmierer, regelmäßig selbst entscheidet ob der Sourcecode möglicherweise auch unter einer Open Source Lizenz (z.B. MIT, GPL)  genutzt werden darf, oder eben nicht.

2. Datenschutz

In der Praxis ist zu beobachten, dass oftmals Belange der Datenschutz-Grundverordnung nicht beachtet werden, was freilich nur dann der Fall ist, wenn tatsächlich personenbezogene Daten innerhalb des Sourcecode verarbeitet werden. Falls dieses der Fall ist, sind Grundsätze des Datenschutzrechtes zu beachten, wozu beispielsweise die Sicherstellung von Datenminimierung, Zweckbindung und Datensicherheit zählen.

3. IT-Sicherheitsgesetze

Sei der Erstellung von Software sollte der Code auch Sicherheitsanforderungen entsprechen, um beispielsweise vor Cyberangriffen zu schützen. Die Parteien eines Vertrages betreffs der Erstellung und Nutzung von Software sollten dieses im Blick haben, etwa durch Verabredung von Sicherheitsapparat Als und das Einhalten von Best Practices.

4. Produkthaftung und Verbraucherschutz / Barrierefreiheit

Sofern die Software, die App, das System am Ende des Tages produktiv genutzt wird, geht es um die Frage der Haftung sowie die Frage der Mangelgewährleistung. Hierzu sollten klare Abreden getroffen werden. Entwickler von Software, Auftraggeber betreffend der Erstellung von Software sollten durchaus auch den Aspekt der Barrierefreiheit im Augenmerk haben, wie etwa das Behindertengleichstellungsgesetz.

5. Umsetzungen in der Praxis

Die tatsächlichen Anforderungen an die Qualität des Quellcodes können im Einzelfall hoch sein. In der Praxis wird es dann im tatsächlichen unter anderen auf folgende Aspekte ankommen:

Lesbarkeit und Wartbarkeit: Der Code sollte gut strukturiert und dokumentiert sein, um die Wartbarkeit zu gewährleisten.

Testbarkeit: Es sollten Unit-Tests, Integrationstests und gegebenenfalls End-to-End-Tests vorhanden sein, um die Funktionalität und Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Implementierung von Sicherheitsmechanismen, um Schwachstellen wie SQL-Injection oder Cross-Site Scripting (XSS) zu vermeiden.

Regelmäßige Überprüfungen des Codes durch Kollegen oder externe Auditoren zur Sicherstellung der Code-Qualität und Sicherheit.

Der Code sollte effizient und ressourcenschonend sein, um eine gute Performance zu gewährleisten.
Die Software sollte skalierbar sein, um wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

Ausführliche technische Dokumentation, die den Aufbau und die Funktionsweise des Codes beschreibt.
Verständliche Handbücher oder Online-Hilfen für Endbenutzer.

Sofern im Projekt gearbeitet wird, sollte Versionskontrollsystemen (z.B. Git) zur Nachverfolgung von Änderungen und zur Zusammenarbeit im Team eingesetzt werden. Bei Einsatz von agilen  Methoden (z.B. Scrum, Kanban) zur effektiven und flexiblen Entwicklung der Software.






Foto(s): Frank Alpert

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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