Project Immobilien – Metropolen Fonds 17 und 18, Aktuelle Rechtslage, Anwalt informiert über Ausstieg und Schadenersatz

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kostenlose Erstberatung

Aufgrund der Insolvenz von Immobiliengesellschaften der Project-Gruppe aus Nürn­berg und Bamberg wird die auf Anlegerschutz spezialisierte Fachanwaltschaft Kanzlei Eser Law seit letztem Jahr nach Hilfe und nach Rückabwicklungsmöglichkeiten konsultiert.

Tausende Anleger haben insoweit auch in sogenannte unternehmerische Beteiligungen (mittelbare, Beteiligung bei einer GmbH & Co. KG) in AIF`s, beispielsweise in die PROJECT METROPOLEN  17 und 18, oder in konkrete Immobilienanlagen investiert, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser..

Die Investition läuft über einen Treuhänder als sogenannte mittelbare Kommanditbeteiligung.

Die Anleger beteiligen sich über die Fondsgesellschaft an Projektentwicklungen vor allem in deutschen Metropolregionen. Somit weist das Beteiligungsangebot den für Real-Estate-Private-Equity-Fonds typischen Blind-Pool-Charakter auf.


Bei den geschlossenen Fonds können den Anlegern im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung zustehen. Dies deshalb, wenn sie bei Abgabe ihrer Beitrittserklärung nicht vollständig und zutreffend über alle Risiken und Nachteile aufgeklärt worden sind. Daneben bestehen Ansprüche aus sogenannter Prospekthaftung.


Die auf Verbraucherschutz und Bankrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Eser vertreten bundesweit Dutzende der Projevt Immobilien -Anleger.

Die Mandanten von Rechtsanwalt Eser haben die Sorge, dass Sie mit Ihrem Investmet einen Totalverlust erleiden.

Die Mandanten und die vom Herrn Eser gehörten Anleger teilen durchgehend mit, dass sie nicht über alle Risiken und Nachteile aufgeklärt wurden ansonsten sie die streitgegenständliche Zeichnung nicht vorgenommen hätten.

Sie fragen nach Rückabwicklungs- bzw. Ausstiegsmöglichkeiten.

Nach den jahrzehntelangen Erfahrungen von Herrn Eser, 20 Jahre Berufserfahrung, seit 2008 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, müssen in diesem Zusammenhang vor allem Rückabwicklungsmöglichkeiten wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung (außerordentliches Kündigungsrecht) und auch die Rückabwicklung durch den Widerrufsjoker (Haustürsituation bzw. Abschluss außerhalb geschlossener Geschäftsräume) geprüft werden.

Rückabwicklungsansprüche und Widerrufsmöglichkeit prüfen lassen!

Kostenfreier Online-Check:
Unser Angebot an Sie: Kostenfreie Einzelfallprüfung zur Ermittlung Ihrer Ansprüche!

Als langjährige Verbraucherschutzkanzlei (20 Jahre)
unterstützen wir Sie gerne - egal wo Sie wohnen!  

Wir können alle Beratungen auch per Telefon durchführen. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose telefonische Erstberatung die sie auch ganz einfach online buchen können.

Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, führen wir für Sie auch kostenfrei die Deckungsanfrage durch.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Rechtsanwalt Eser.Sie erreichen uns:   telefonisch unter 0711 / 217 235-0 oder per E-Mail an info@eser-law.de oder vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz oder hier über anwalt.de.Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.

Liste der geschlossene Fonds und/oder Alternative Investmenstfonds (AIF)

PROJECT Wohnen 14 

PROJECT Wohnen 15 

PROJECT Metropolen 16

PROJECT Metropolen 17

PROJECT Metropolen 18

PROJECT Metropolen 19

PROJECT Metropolen 20

PROJECT Metropolen 21

PROJECT Metropolen 22 


Foto(s): Kemal Eser

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