Bundeswehr: Verfahren wegen Drogenmissbrauch

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Immer wieder werden gegen Soldaten Vorwürfe erhoben, dass sie in oder außerhalb militärisch umschlossener Anlagen, im oder außerhalb des Dienstes Cannabis, MDMA oder andere Substanzen konsumiert hätten.

Alle Soldaten werden im Wehrrecht darüber belehrt, dass sie keine Rauschmittel besitzen, konsumieren oder in die Kaserne einbringen dürfen.

Werden Soldaten durch die Polizei, z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle, angehalten und auf Rauschmittelkonsum hin untersucht, werden diese Ergebnisse in der Regel von der Polizei an die Disziplinarvorgesetzen weitergegeben.

Wenn Sie sich hier falsch verhalten, drohen Ihnen erhebliche zivil- und dienstrechtliche Konsequenzen, die bis hin zur fristlosten Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG führen können. Oft werden Sie von Ihren Disziplinarvorgesetzen zusätzlich gedrängt, einen Drogentest beim Truppenarzt durchzuführen.

In dieser Situation gibt es einige Ratschläge zu beherzigen, die enorm wichtig für das gesamte Verfahren sind:

1. Schweigen

Sie sind zu Aussagen gegenüber der Polizei oder Ihren Vorgesetzten nicht verpflichtet. Sie haben das Recht, zur Sache zu schweigen und sollten davon auch dringend Gebrauch machen. Machen Sie keine Angaben zum Konsum, Erwerb, Besitz oder sonstige Angaben! Diese Angaben schaden nur Ihnen!

2. Untersuchungen

Untersuchungen beim Truppenarzt nach Drogen müssen Sie im Rahmen eines Disziplinarverfahrens nicht dulden. Die WDO berechtigt die Disziplinarvorgesetzten oder die Feldjäger nicht zu körperlichen Untersuchungen. Sie müssen an solchen Untersuchungen (z. B. Wischtest) nicht mitwirken oder diese dulden.

Aber Achtung: Der Disziplinarvorgesetzte oder der Truppenarzt darf Untersuchungen zu Ihrer Einsatz- und Verwendungsfähigkeit anordnen. Solche Untersuchungen müssen Sie dulden.

Dulden heißt aber nicht, dass Sie bei den Maßnahmen mitwirken oder gar darin einwilligen müssen. Dulden meint, dass Sie die Maßnahmen über sich ergehen lassen müssen. Willigen Sie daher nicht freiwillig in einen Drogentest ein und entbinden Sie den Truppenarzt auf keinen Fall von seiner Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

Unterzeichnen Sie also auf keinen Fall eine Schweigepflichtsentbindung!

Weisen Sie im Gegenteil den Truppenarzt auf seine Verpflichtung zur Verschwiegenheit hin und untersagen Sie ihm ausdrücklich, Untersuchungsergebnisse an den Disziplinarvorgesetzten weiterzugeben.

3. Anwalt

Sie sind in jeder Lage des Verfahrens berechtigt, sich mit einem Rechtsanwalt zu beraten. Wegen der Vielfalt der möglichen Lagen können hier nur erste Verhaltensempfehlungen gegeben werden. Da jede Lage aber angepasstes Verhalten erfordert, sollten Sie sich vor jeder Vernehmung oder Meldung zuvor anwaltlich beraten lassen. Denn viele Fälle haben gezeigt, dass das BAPersBw ohne große Einzelfallprüfung jeden entlassen will, der mit Betäubungsmittel in Verbindung steht.


Melden Sie sich in ähnlichen Fällen bei uns. Eine kurze juristische Einschätzung hilft oft, schwere Fehler zu vermeiden. In dringenden Fällen erhalten Sie auch kurzfristig einen telefonischen Termin.


Wir kämpfen einseitig nur für Ihr Recht!

Zur Person:

Rechtsanwalt Giesen ist 58 Jahre alt und seit über 30 Jahren im Wehrrecht tätig. Er hat selbst über 12 Jahre als SaZ in der Bundeswehr als Jäger, Begleitjäger und zuletzt als Feldjäger gedient und in Zuziehungen Kontakt zur Truppe gehalten. Im Gegensatz zu vielen anderen im Wehrrecht tätigen Kollegen hat Rechtsanwalt Giesen also seine Erfahrungen bei der Bundeswehr nicht durch Belastungen der Truppe in kürzeren (Freizeit-)Reserveübungen gemacht, sondern kennt Ihre Probleme aus langjähriger eigener Erfahrung. Rechtsanwalt Giesen vertritt ausschließlich Soldaten gegen den Dienstherren und wechselt seinen Hut nicht dadurch, dass er in (Freizeit-)Reserveübungen die Rolle des Disziplinarvorgesetzten einnimmt und nach dieser Tätigkeit wieder die eines angeblichen Verteidigers. Rechtsanwalt Giesen vertritt konsequent Ihre Rechte ohne Rücksicht auf mögliche Loyalitäten gegenüber dem Dienstherren/Disziplinarvorgesetzten aus (Freizeit-)Reserveübungen.

Wir kämpfen einseitig nur für Ihr Recht!

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