Werbungskosten in der Steuererklärung: So setzen Sie die Kosten steuerlich ab!
- 5 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Werbungskosten: Beispiele für mögliche Aufwendungen
- Vorweggenommene Werbungskosten
- Werbungskosten: Arbeitnehmerpauschale ab 2023
- Werbungskosten in der Steuererklärung
- Kein genereller Maximalbetrag für Werbungskosten
- Werbungskosten: Nutzen Sie die Möglichkeit, Verluste vorzutragen
- Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen
Experten-Autorin dieses Themas
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Rahmen der Erzielung von Einkünften anfallen und von der Steuer abgesetzt werden können. Dadurch können Sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren und somit Ihre Steuerlast mindern.
Es handelt sich bei den Werbungskosten um berufliche Kosten, die durch die Ausübung einer nicht selbstständigen Tätigkeit (Arbeitnehmer) oder einer selbstständigen Tätigkeit (Selbstständige, Gewerbetreibende) entstehen. Ohne Nachweise können Sie für das Steuerjahr 2023 als Arbeitnehmer 1230 Euro als Werbungskostenpauschale steuerlich absetzen.
Werbungskosten: Beispiele für mögliche Aufwendungen
Fahrtkosten: Kosten für den Weg zur Arbeit, Dienstreisen, Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten und ähnliche Fahrten
Fortbildungskosten: Ausgaben für berufliche Weiterbildung, die im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen
Arbeitsmittel: Anschaffung und Reparatur von beruflich genutzten Geräten, Werkzeugen, Computern oder Ähnlichem
Fachliteratur: Kosten für Fachbücher, Zeitschriften oder Fachzeitschriften, die für die berufliche Tätigkeit notwendig sind
Bewerbungskosten: Ausgaben für Bewerbungen auf eine neue Stelle, beispielsweise Portokosten, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
Berufskleidung: Kosten für spezielle Arbeitskleidung, die aus beruflichen Gründen notwendig ist und nicht privat getragen wird
Gewerkschaftsbeiträge: Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften
Umzugskosten: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die genannten Ausgaben sind nur Beispiele für mögliche Werbungskosten. Entscheidend ist, dass die genannten Ausgaben grundsätzlich beruflich veranlasst sein müssen.
Es empfiehlt sich, Belege und Nachweise für die angegebenen Werbungskosten für die Steuererklärung aufzubewahren. Da es je nach Art der Einkünfte und der individuellen Situation unterschiedliche Regelungen und Grenzen für die Anerkennung von Werbungskosten gibt, ist es ratsam, bei steuerlichen Fragen und der Erstellung der Steuererklärung eine Steuersoftware zu verwenden oder sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Vorweggenommene Werbungskosten
Sogenannte vorweggenommene oder vorab entstandene Werbungskosten sind Ausgaben, die einem Arbeitnehmer bereits vor oder zu Beginn seiner erwerbstätigen Tätigkeit entstehen. Sie können nur dann steuerlich abgezogen werden, wenn sie später im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen.
Daher müssen diese Kosten in Verbindung mit einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit oder einem Einkommenserzielungsziel stehen, um als Werbungskosten anerkannt zu werden. Das Finanzamt prüft in der Regel sehr sorgfältig den engen wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhang, insbesondere wenn ein längerer Zeitraum zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen liegt.
Werbungskosten: Arbeitnehmerpauschale ab 2023
Ab dem Jahr 2023 werden automatisch 1230 Euro als berufliche Ausgaben bei Arbeitnehmern abgezogen – als sogenannte Arbeitnehmerpauschale oder Arbeitnehmerpauschbetrag. Im Vergleich dazu betrug die Pauschale im Vorjahr 1200 Euro und davor sogar nur 1000 Euro.
Arbeitgeber berücksichtigen diesen Pauschbetrag bereits monatlich bei der Lohnsteuerberechnung, was sich direkt auf die Gehaltsabrechnungen auswirkt. Durch die Berücksichtigung der Arbeitnehmerpauschale in den Gehaltsabrechnungen ergeben sich bei der Steuererklärung für viele Arbeitnehmer keine zusätzlichen Einsparungen, es sei denn, es werden höhere berufliche Ausgaben als die pauschal abgezogene Summe von 1230 Euro für das Jahr 2023 angegeben.
Wenn Arbeitnehmer also über das Jahr hinweg tatsächlich höhere berufliche Ausgaben hatten, als durch die Pauschale bereits abgedeckt sind, lohnt es sich, diese zusätzlichen Aufwendungen in der Steuererklärung anzugeben. Dadurch besteht die Möglichkeit, weitere Steuervorteile zu erhalten und die Gesamtsteuerlast zu reduzieren. Deshalb sollten Sie sämtliche beruflich bedingten Ausgaben sorgfältig dokumentieren und die Belege sammeln, um zu ermitteln, ob Ihre Werbungskosten den jährlichen Pauschbetrag übersteigen.
Auf diese Weise kann die Steuerbelastung optimiert werden, und Arbeitnehmer können eine mögliche Rückzahlung erhalten oder ihre Steuerschuld reduzieren. Eine genaue und vollständige Erfassung aller relevanten Kosten ist daher entscheidend, um von den steuerlichen Vorteilen optimal zu profitieren.
Werbungskosten in der Steuererklärung
Die Werbungskosten sind in der Anlage N Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Anlage N ist der spezielle Teil der Steuererklärung, in dem Arbeitnehmer ihre Werbungskosten angeben können. Allerdings ist eine detaillierte Aufschlüsselung Ihrer Ausgaben in der Anlage N nur erforderlich, wenn Ihre beruflichen Kosten in einem Jahr den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten.
Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für Ihre Werbungskosten sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt im Rahmen einer möglichen Prüfung diese Unterlagen anfordern könnte. Eine korrekte und vollständige Angabe Ihrer Werbungskosten in der Anlage N trägt dazu bei, dass Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal ausschöpfen können. Ohne Nachweise kann maximal die für das jeweilige Steuerjahr gültige Werbungskostenpauschale steuerlich abgesetzt werden.
Kein genereller Maximalbetrag für Werbungskosten
Tatsächlich gibt es keinen expliziten Maximalbetrag für Werbungskosten in der Steuererklärung. Anders als beim ohne Nachweise absetzbaren Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es für die absetzbaren nachgewiesenen Werbungskosten keinen festen Höchstbetrag.
Arbeitnehmer können grundsätzlich alle tatsächlich angefallenen und berufsbedingten Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, sofern sie beleghaft nachweisbar sind und einen direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit haben. Der Werbungskostenabzug ist also nicht pauschal begrenzt, sondern richtet sich nach den individuellen Aufwendungen und Ausgaben, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind.
Werbungskosten: Nutzen Sie die Möglichkeit, Verluste vorzutragen
Falls Ihre Werbungskosten in einem bestimmten Jahr höher sind als Ihre Einnahmen, ergibt sich ein Verlust, den das Finanzamt feststellt. Dieser Verlust kann mit Ihren Einkünften desselben oder des vorherigen Jahres verrechnet werden – bei einer gemeinsamen Veranlagung gilt dies auch für die Einkünfte Ihres Ehepartners. Sollte es keine Möglichkeit zur sofortigen Verrechnung geben, wird der Verlust von den Finanzbeamten vorgemerkt und so lange vorgetragen, bis Sie in den folgenden Jahren wieder Einkünfte erzielen.
Der Vortrag von Verlusten bietet Ihnen die Chance, steuerliche Vorteile zu nutzen, wenn sich Ihre Ausgaben vorübergehend über Ihre Einkünfte erheben. Durch die Verrechnung des Verlustes mit späteren Einkünften können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und möglicherweise eine Rückerstattung erhalten. Es ist jedoch wichtig, die entsprechenden Verlustbescheinigungen und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um die Verrechnung bei Bedarf nachweisen zu können.
In der Steuererklärung sollten Sie Ihre Werbungskosten und etwaige Verluste genau angeben, um von den Vorteilen des Verlustvortrags profitieren zu können. Eine ordnungsgemäße Dokumentation Ihrer Ausgaben ist dabei unerlässlich, um die steuerlichen Regelungen bestmöglich zu nutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Sie bei der optimalen Nutzung des Verlustvortrags unterstützen kann.
Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen
Rentner können Ausgaben, die im Zusammenhang mit ihrer Rente stehen, in der Anlage R ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben und steuerlich absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 € für Rentner und zieht diesen von der steuerpflichtigen Rente ab, auch wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind. Falls die Werbungskosten jedoch höher sind als die Pauschale, ist ein Nachweis erforderlich.
Zu den Werbungskosten für Rentner zählen beispielsweise Kontoführungsgebühren für das Girokonto, auf das die Rente überwiesen wird, Steuerberatungskosten (nur für die Anlage R), Rechtsberatungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen, Gewerkschaftsbeiträge, Renten- oder Versicherungsberatungskosten (nur in Verbindung mit Ansprüchen aus der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung oder erstmaligem Rentenbezug), Kosten für Steuersoftware und Fachliteratur mit Rentenbezug sowie Kredit- oder Darlehenszinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen.
Der Werbungskostenpauschbetrag von 102 € steht sowohl Rentnern als auch ihren (Ehe-)Partnern zu, wenn sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt sind und beide eine Rente beziehen. Wenn mehrere Renten oder Unterhaltsleistungen vorliegen, kann der Pauschbetrag dennoch nur einmal pro Rentner berücksichtigt werden.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Werbungskosten?
Rechtstipps zu "Werbungskosten"
-
05.06.2024 Rechtsanwalt Ralph Schiffner„… : Durch die geschickte Planung und Zuordnung von Betriebsausgaben können diese steuerlich geltend gemacht werden. Beispielsweise können Werbungskosten, Reisekosten und Bewirtungskosten die Steuerlast senken. IV …“ Weiterlesen
-
04.06.2024 Rechtsanwalt Martin Figatowski LL.M. (Tax)„… müssen alle wichtigen Informationen, wie Einkommen und abziehbare Werbungskosten, genau ermittelt werden. Einfach nur die Berechnungen des Finanzamtes vorzulesen, reicht nicht aus. Im vorliegenden Fall …“ Weiterlesen
-
31.05.2024 Rechtsanwalt Philipp Adam„… eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden können. Im vorliegenden Fall war der Kläger …“ Weiterlesen
-
22.05.2024 Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.„… die Frage, ob man die Verteidigungskosten steuerlich absetzen kann. Wir zeigen Ihnen, wann Sie Anwaltskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen können und was Sie dabei berücksichtigen …“ Weiterlesen
-
18.05.2024 Rechtsanwalt Martin Figatowski LL.M. (Tax)„… . Die Steuerfahndung stützte sich auf Werbungskosten und Annoncen, um die Einkünfte zu schätzen. Ferner wurden bei der Durchsuchung sichergestellt, auf denen die folgenden Preise festgehalten waren: "30-50 …“ Weiterlesen
-
06.05.2024 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… sich um eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers, die jedoch steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber für …“ Weiterlesen
-
04.05.2024 Rechtsanwalt Michael Staudenmayer„… sollte sorgfältig dokumentiert werden, was wann genau unternommen wurde, um einen längerdauernden Leerstand und die Aberkennung von Werbungskosten zu vermeiden die Berechnung der Sonder-AFA für den Mietwohnungsneubau …“ Weiterlesen
-
14.04.2024 Rechtsanwältin Barbara Conrad„… noch aufkommen, wenn ihr Jahreseinkommen -konkret Ihr Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten -über 100.000 € liegt. Wer über ein Bruttojahreseinkommen über 100.000 € verfügt, aber durch Abzug …“ Weiterlesen
-
28.03.2024 Rechtsanwalt Lars Kopp„… als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig. Die betroffenen Influencer werden ihre Ausgaben für Kleidung und Accessoires daher auch künftig in voller Höhe selbst zu tragen haben. Eine steuerliche …“ Weiterlesen
-
08.02.2024 Rechtsanwältin Dr. Nicole Koch LL.M.„… und dort als „Schulhund“ eingesetzt wird, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2013 machte …“ Weiterlesen
-
08.02.2024 Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Münch„… mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu versteuern sind und der erwerbende Ehegatte die Schuldzinsen in voller Höhe zum progressiven Steuersatz als Werbungskosten geltend machen …“ Weiterlesen
-
06.02.2024 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die tatsächlich nicht angefallen sind. Die Erstellung falscher Gewinnermittlung, z.B. bei Abrechnung privater Ausgaben als Betriebsausgaben. Scheingeschäfte …“ Weiterlesen
-
25.01.2024 Rechtsanwältin Tanja Del Negro„Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind unterhaltsrechtlich grundsätzlich als der Überschuss der Bruttoeinkünfte über die Werbungskosten definiert. Bei solchen Einkünften, die mittels …“ Weiterlesen
-
25.01.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… Einnahmen der Einkommensteuer unterliegen. Um den steuerpflichtigen Gewinn zu minimieren, können Vermieter Betriebsausgaben geltend machen. Diese Ausgaben werden als Werbungskosten bezeichnet …“ Weiterlesen
-
09.12.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… , dass der Vermieter zusätzlich zur Nettomiete Umsatzsteuer erheben und abführen muss. Gleichzeitig kann er die Vorsteuer, die ihm im Rahmen seiner Vermietungstätigkeit aus Werbungskosten entsteht, vom Finanzamt …“ Weiterlesen
-
29.11.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… beruflich tätig sind, kann das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung kommen. Hierbei werden 60 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne besteuert, und 60 % der damit verbundenen Werbungskosten …“ Weiterlesen
-
12.01.2024 Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek„… Haushaltsführung“ entstehen Zusatzkosten (wie beispielsweise Aufwendungen für Miete und Einrichtungsgegenstände), die unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können …“ Weiterlesen
-
18.04.2024 Rechtsanwalt Markus Karpinski„… und Verpachtung, Kapitalerträge jeweils abzüglich Werbungskosten wie zum Beispiel die Fahrtkosten zur Arbeit, aber auch die Gewinne aus Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit. Dann werden …“ Weiterlesen
-
04.12.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… . Die Vermögenserträge gelten als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen. Maßgebend sind die Nettoerträge, die sich nach Abzug von Steuern und Werbungskosten vom Bruttoertrag ergeben. Eine inflationsbedingte …“ Weiterlesen
-
27.06.2023 Rechtsanwalt Sascha Fehsenfeld LL.M.„… . Aus steuerlicher Sicht ist das nicht der Optimalfall: Da nur der Nießbraucher Mieteinnahmen erzielt, kann nur dieser Aufwendungen für die Immobilie als Werbungskosten einkommensteuerlich absetzen …“ Weiterlesen
-
27.06.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… dazu begründet wurde, Steuern zu sparen, und die Werbungskosten aberkennt. Alles in allem Für viele erscheint es auch jetzt noch unvorstellbar, dass ihre Eltern jemals von ihnen eine Mietzahlung für …“ Weiterlesen
-
12.05.2023 Rechtsanwältin Natascha Freund„… sind, was genau nachgewiesen werden muss. Auch die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben, wie Werbungskosten oder mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen …“ Weiterlesen
-
04.10.2023 Rechtsanwalt Johannes Nelkenstock„… - oder Werbungskosten nicht nur ihren Vorständen, sondern auch sonstigen Organen wie dem Geschäftsführer oder Kassenwart, aber auch einfachen Angestellten Entgelte für deren Tätigkeiten auszahlen. Dafür gibt …“ Weiterlesen
-
09.05.2023 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… der Gesellschaft bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu ermitteln (BMF vom 29.4.1994, Rn. 3 Steuererlasse 800 § 180/6). Die Grundlagenbescheidung …“ Weiterlesen