Die Bundesregierung legt alle vier Jahre - erstmals ab dem Jahre 2011 - dem Bundestag und dem Bundesrat einen "Bericht über die Lage der Landwirtschaft" vor. Der Bericht enthält eine Stellungnahme dazu, inwieweit
- a)
ein den Löhnen vergleichbarer Berufs- und Tarifgruppen entsprechender Lohn für die fremden und familieneigenen Arbeitskräfte - umgerechnet auf notwendige Vollarbeitskräfte -, - b)
ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Betriebsleiters (Betriebsleiterzuschlag) und - c)
eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
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