Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Anwälte zum SGB 12
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
Rechtsanwalt Niklas Sander
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Rechtsanwältin Anja Bruns
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