SoldUrlV - Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung
- Erster Abschnitt
Erholungs- und Heimaturlaub - § 1 SoldUrlV - Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- (XXXX) §§ 2 und 3 SoldUrlV - (weggefallen)
- § 4 SoldUrlV - Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
- § 5 SoldUrlV - Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
- § 6 SoldUrlV - Urlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit
- § 7 SoldUrlV - Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
- § 8 SoldUrlV - Auslandsverwendung
- Zweiter Abschnitt
Sonderurlaub - Dritter Abschnitt
Schlußvorschriften