UZwBwG - Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt
Anhalten, Personenüberprüfung,
vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und
Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
3. Abschnitt
Anwendung des unmittelbaren Zwanges
4. Abschnitt
Schlußvorschriften
Kurz und knapp
Titel
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
Abkürzung
UZwBwG
Fundstellennachweis
BGBl I 1965, 796
Ausfertigungsdatum
12.08.1965
Stand
Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 21.12.2007 I 3198