1.165 Anwälte für Bauabnahme | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Randolf Kluge
Rechtsanwalt Randolf Kluge
Kanzlei Randolf Kluge, Eilenburger Str. 34, 04509 Delitzsch 6969.5981906167 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Randolf Kluge ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Bauabnahme gerne behilflich
(03.04.2024) Ich hatte mehrere Probleme, die das Arbeitsrecht betrafen. Mit seiner kompetenten Art und seinem lückenlosen …
Profil-Bild Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
sehr gut
Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schulrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Bauabnahme unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
aus 31 Bewertungen Ich hatte eine Anfrage in Sachen Gleichbehandlung Teilzeit-und Vollzeitbeschäftigte was die Auszahlung der … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Bauer
Rechtsanwalt Christian Bauer
Kanzlei Christian Bauer, Dürerstraße 7, 93051 Regensburg 7098.7302055313 km
Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Bauer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Bauabnahme
Profil-Bild Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Diete
sehr gut
Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Diete
DIETE LAW, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Steuerberater Dr. Matthias Diete unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Bauabnahme
aus 18 Bewertungen Herr Dr. Matthias Diete hat mit viel Geduld und einer großartigen Unterstützung meinen Honorarrechtsstreit übernommen. … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Detje
Rechtsanwalt Clemens Detje
Rechtsanwalt Clemens Detje, Bergedorfer Schloßstraße 13, 21029 Hamburg 6736.1006107376 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Bauabnahme bietet Herr Rechtsanwalt Clemens Detje
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Hörz
Rechtsanwalt Peter Hörz
Rechtsanwälte Hörz - Rilling, Birkenwaldstr. 85, 70191 Stuttgart 6930.1560687959 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Bauabnahme bietet Herr Rechtsanwalt Peter Hörz
(10.06.2022) Ich freue mich darauf, ihn nächste Woche zu treffen
Profil-Bild Rechtsanwalt Klemens J. Klein
Rechtsanwalt Klemens J. Klein
Klein & Kollegen Rechtsanwälte, Kirchplatz 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.8568268085 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klemens J. Klein hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Bauabnahme
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Lehr
sehr gut
Kanzlei Lehr, Karl-von-Drais-Straße 9, 78239 Rielasingen-Worblingen 6968.2933809655 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Lehr ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bauabnahme
aus 47 Bewertungen Herr Lehr hat fundiertes Wissen zum Thema Mietrecht. Er hat mich bestens beraten und mein Anliegen sofort bearbeitet. (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt + Dipl.-Ing. FH Volker von Rauch
Rechtsanwalt + Dipl.-Ing. FH Volker von Rauch
JENDEREK HÖRR | Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Esslinger Str. 40, 70182 Stuttgart 6931.464448803 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bauabnahme hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt + Dipl.-Ing. FH Volker von Rauch
aus 5 Bewertungen RA v. Rauch ist schnell, engagiert und zielstrebig bei der Sache. Wir können seine Arbeit zu 100% weiter empfehlen. (20.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Großmann
Rechtsanwältin Daniela Großmann
Graffert Baur Kern Großmann Rechtsanwälte, Wacholderweg 1, 55442 Stromberg 6779.4469894814 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bauabnahme hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Großmann
aus 9 Bewertungen Die Vorbesprechung war sehr umfangreich. Genaue Nachfragen bei kritischen bzw. unklaren Sachverhalten. Zielsetzung ist … (18.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
Kanzlei Wiedenmann, Schnaitheimer Straße 22, 89520 Heidenheim 6998.0570567983 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bauabnahme hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
Kleinjohann Rechtsanwälte Fachananwälte Notare, An den Weender Mühlen 35, 37075 Göttingen 6822.905874158 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bauabnahme hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
aus 76 Bewertungen Herr Ockershausen hat uns bei der Erstellung unseres Testaments ausgiebig und geduldig beraten. Die relevanten … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Pohl
Rechtsanwältin Christiane Pohl
LIEB.Rechtsanwälte, Äußere Brucker Str. 51, 91052 Erlangen 6998.8760377223 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Pohl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Bauabnahme

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bauabnahme

Fragen und Antworten

  • Bauabnahme: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bauabnahme umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bauabnahme und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bauabnahme: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bauabnahme sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Für einen Bauherrn spielt die Bauabnahme eine sehr wichtige Rolle. Schließlich kann er endlich in sein neues Haus einziehen. Nach § 640 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat die Bauabnahme jedoch noch einige andere relevante Folgen: So wird etwa der Werklohn fällig und der Anspruch auf Erfüllung erlischt. Werden also später noch Baumängel festgestellt, kann der Bauherr nur noch Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen und z. B. Nachbesserung verlangen. Denn: Mit der Abnahme der betreffenden Immobilien erklären Bauherrn grundsätzlich, dass die Bauunternehmer ihre Arbeit vertragsgemäß erledigt haben, mithin kein Mangel an den Gebäuden erkennbar ist. Erfolgte die Bauabnahme in Kenntnis diverser Mängel, verliert der Bauherr diesbezüglich daher seine Mängelansprüche. Der Bauherr muss dann vielmehr Klage einreichen, wenn er Schadenersatz vom Vertragspartner verlangen will.

Ferner geht ab der Bauabnahme sowohl die Haftung als auch die Beweislast auf den Bauherrn über. Das bedeutet, der Bauherr muss nun nachweisen, dass der mit dem Hausbau beauftragte Handwerker mangelhaft geleistet hat. Ferner muss er sein Haus durch beispielsweise eine Gebäudeversicherung vor etwa Diebstahl und Sachbeschädigung absichern. In den Versicherungsbedingungen wird festgelegt, wann ein Schadensfall vorliegt - z. B. ein Brandschaden - und die Versicherung einstandspflichtig ist.

Ob das Gebäude vertragsgemäß errichtet wurde, ergibt sich aus dem Werkvertrag selbst. Wurde darin z. B. nicht erwähnt, dass zusätzlich ein Garten angelegt werden soll, ist der Bauunternehmer auch nicht dazu verpflichtet. Fehlt dann eine Gartenanlage, liegt kein Mangel vor, der den Bauherrn dazu berechtigen könnte, die Bauabnahme zu verweigern. Das darf er somit nur, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt, der z. B. die Funktionstauglichkeit des Gebäudes beeinträchtigen würde, oder viele kleine Mängel festgestellt werden.

Aufgrund der weitreichenden Folgen einer Bauabnahme sollte man etwa einen Bauanwalt mit der Überprüfung des Bauvertrags beauftragen, bevor er unterzeichnet wird. Schließlich gelten andere „Spielregeln", wenn dem Vertrag laut den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zugrunde liegt, z. B. in Bezug auf die Verjährung. Auch ist es zu empfehlen, dass ein Sachverständiger das Gebäude vor der Bauabnahme auf Mängel überprüft, damit bei der Abnahme selbst nichts vergessen wird. Man sollte ihn auch zum Abnahmetermin mitnehmen, ein sog. Abnahmeprotokoll erstellen - und sich darin eventuell eine Vertragsstrafe vorbehalten - sowie bis dahin keine Schlussrechnung und/oder Trinkgelder bezahlen. Auch von einem Umzug ins Eigenheim ist abzuraten. Darin wird grundsätzlich nämlich eine konkludente Bauabnahme gesehen. Davon abzugrenzen ist die fiktive Bauabnahme. Sie ist bei einem Fristversäumnis seitens des Bauherrn anzunehmen, wenn dieser also das Gebäude nicht innerhalb der vom Bauunternehmer gesetzten Frist abgenommen hat.

(VOI)

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