1.685 Anwälte für Bodenschutzrecht | Seite 71

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Rechtsanwalt Dr. Andreas Fussenegger LL.M.
Kanzlei Dr. Andreas Fussenegger, LL.M., Schulgasse 7, 6850 Dornbirn, Österreich 7044.5503985535 km
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Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Fussenegger LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bodenschutzrecht
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Rechtsanwalt Gabriel Fischer
Fachanwaltskanzlei für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Gabriel Fischer, Ehrensteinstraße 45, 04105 Leipzig 6981.1454027936 km
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Herr Rechtsanwalt Gabriel Fischer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Bodenschutzrecht
aus 13 Bewertungen Gute Beratung über „MieterEngel“ (Advo Card) wegen Kündigung durch die Vermieterin (Eigenbedarf) (31.05.2022)
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Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., Caprivistr. 33, 22587 Hamburg 6708.7917168179 km
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Herr Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami) bietet Rat und Unterstützung im Bereich Bodenschutzrecht
aus 18 Bewertungen Ich war äußerst zufrieden mit der Betreuung durch Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf bei der Ausgestaltung eines … (21.05.2024)
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dr. Dobos István Rechtsanwalt, Budapest, Szilágyi Erzsébet fasor, 43a, 1026, Ungarn 7618.0568715354 km
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Herr Rechtsanwalt dr. István Dobos bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Bodenschutzrecht
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Bei Rechtsfragen im Bereich Bodenschutzrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner
(13.01.2024) Herr Hübner konnte immer sehr flexibel Termine anbieten, auch Abends und am Wochenende. Dabei hat er sich immer Zeit …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bodenschutzrecht

Fragen und Antworten

  • Bodenschutzrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bodenschutzrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bodenschutzrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bodenschutzrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bodenschutzrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.