225 Anwälte für Bundeswehr | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte
Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4673766968 km
Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Bundeswehr bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte
(22.06.2023) Sehr schnelle und kompetente Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Hammer
Rechtsanwalt Max Hammer
Anwältinnenbüro Kreuzstrasse | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bürogemeinschaft, Uhlandstr. 2, 28211 Bremen 6676.6827520661 km
Revisionsrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Medizinstrafrecht und Jugendstrafrecht
Fachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Bundeswehr hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Hammer
(05.04.2024) Super Anwalt kann ich nur empfehlen mit größten Tönen das ist der Anwalt den die Nation braucht einfach ein Anwalt der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M., Über dem Hainberg 2, 35781 Weilburg 6779.5855667106 km
Wir lieben gute Lösungen!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Bundeswehr
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk, Kanzlei Löhr und Kollegen GbR, Solgerstr. 8, 90429 Nürnberg 7012.0273682161 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Baurecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk für Rechtsfragen rund um den Bereich Bundeswehr
aus 19 Bewertungen Professionalität, Schnelligkeit, Seriosität, Organisation, Menschlichkeit, Respekt und alles, was man von einem … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Schnitzmeier
sehr gut
Rechtsanwalt Dietmar Schnitzmeier
SALEO Rechtsanwälte PartGmbB, In den Kolonnaden 17, 61231 Bad Nauheim 6815.9647524343 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dietmar Schnitzmeier hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Bundeswehr
aus 18 Bewertungen Während unseres Rechtsstreit mit einer Dachdeckerfirma benötigten wir eine fachgerechte Betreuung. Nachdem es lange … (30.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Korb
Rechtsanwalt Stephan Korb
Kanzlei Stephan Korb, Hinüberstr. 4, 30175 Hannover 6768.3364032744 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Reiserecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Korb im Bereich Bundeswehr bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Herr Korb hat mich durch einen langwierigen Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber nicht nur fachlich versiert sondern … (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk
Kanzlei Dr. Gabriele Schenk, Finkenstrasse 5, 80333 München 7118.8801687329 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Bundeswehr
aus 5 Bewertungen Dr. Schenk wurde mir als Expertin für meinen Fall gegen eine erfundene Anklage empfohlen. Sie hat für alle das Beste … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Koehn
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Koehn
Koehn - Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
"Speak softly and carry a big stick; you will go far." Theodore Roosevelt, US-Präsident 1901 in Anlehnung an ein altes afrikanisches Sprichwort
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Jens Koehn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Bundeswehr
aus 89 Bewertungen Wir haben eine Ablehnung der Aufnahme in die 5. Klasse des Gymnasiums erhalten. Für uns sah die Situation aussichtslos … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Kanzlei Dr. Beyer, Aachener Str. 197/199, 50931 Köln 6673.0136111527 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Bundeswehr

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bundeswehr

Fragen und Antworten

  • Bundeswehr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bundeswehr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bundeswehr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bundeswehr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bundeswehr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Begriff Bundeswehr umfasst einerseits alle Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und andererseits die zivile Bundeswehrverwaltung. Das Hoheitszeichen der gesamten Bundeswehr ist das stilisierte Eiserne Kreuz.

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg war es für Deutschland schwierig wieder neue Streitkräfte aufzubauen, denn es wurde diskutiert, ob Deutschland nach der Diktatur durch Adolf Hitler überhaupt wieder Truppen aufbauen darf. Im Jahre 1951 wurde unter dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer mit dem damaligen NATO-Oberbefehlshaber Dwight D. Eisenhower eine Ehrenerklärung abgegeben, dass ehemalige Wehrmachtssoldaten in die neuen Streitkräfte eingegliedert werden konnten. Dies war notwendig, da es sonst zu wenige Soldaten, Offiziere und Unteroffiziere für die Gründung der Bundeswehr gegeben hätte. Am 5. Mai 1955 wurde schließlich die Bundeswehr gegründet. Im Anschluss daran erfolgte die nicht unumstrittene Wiederbewaffnung Deutschlands. Die zivile Bundeswehrverwaltung wurde am 7. Juni 1955 gegründet. Am 12. November 1955 wurden die ersten Soldaten der neuen Bundeswehr vereidigt. Als gesetzliche Grundlage der Bundeswehr trat zunächst am 22. Mai 1956, als Ergänzung des Art. 87a Grundgesetz (GG), die Wehrverfassung in Kraft. Am 1. April 1956 wurde das Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) verabschiedet und am 21. Juli 1956 noch das Wehrpflichtgesetz (WPflG). Nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 nahm die Bundeswehr ca. 20.000 Soldaten der ehemaligen nationalen Volksarmee (NVA) der DDR auf.

Führung

Oberbefehlshaber der Bundeswehr im Frieden ist der Bundesminister der Verteidigung. Im Kriegs- bzw. Verteidigungsfalle obliegt dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt. Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der entweder den Dienstgrad General oder Admiral trägt. Er ist aber kein militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr, denn eine solche Funktion ist in der Bundeswehr unbekannt. Das Hauptquartier der Bundeswehr befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz ist im sog. Bendlerblock in Berlin eingerichtet.

Verwaltung

Die zivile Bundeswehrverwaltung setzt sich aus der Territorialen Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich zusammen. Nach Art. 87b GG ist die zivile Bundeswehrverwaltung eine eigenständige Bundesverwaltung mit einem eigenen, von der Bundeswehr unabhängigen, Aufbau. Die zivile Bundeswehrverwaltung dient den Aufgaben des Personalwesens, der Deckung des Rüstungsbedarfs und dem sonstigen Sachbedarf der Streitkräfte. Dies alles unterliegt jedoch den Haushaltsgesetzen des Bundes.

Bereiche

Die Bundeswehr ist aufgeteilt in:

  • Teilstreitkräfte, mit Heer, Luftwaffe und Marine und

  • militärische Organisationsbereiche, zu denen die Streitkräftebasis und der Zentrale Sanitätsdienst gehören und

  • zivile Organisationsbereiche (z.B. Seelsorge und Rechtspflege)

Auftrag und Aufgaben

Nach Art. 87a I 1 GG hat die Bundeswehr den Auftrag, Deutschland nach außen zu verteidigen. Das bedeutet konkret, dass die Bundeswehr Deutschland und seine Staatsbürger vor Angriffen, äußeren Gefahren und politischer Erpressung beschützen wird. Nach 1990 traten vorallem Auslandseinsätze, wie z.B. in Afghanistan, in den Vordergrund.

Die Bundeswehr hat nach dem sog. Weißbuch, Stand 2006, den Auftrag:

  • die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern,

  • einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten,

  • die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten,

  • zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen und

  • die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern.

Die Aufgaben der Bundeswehr sind wie folgt festgelegt:

  • Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,

  • Unterstützung von Bündnispartnern,

  • Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,

  • Rettung und Evakuierung,

  • Partnerschaft und Kooperation,

  • Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).

Für die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind in Art. 87a II GG strenge Regelungen zu beachten. Dazu müssen zunächst verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dazu kann die Bundeswehr, einerseits im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe gemäß Art. 35 II GG Hilfe bei einer Naturkatastrophe (z.B. Oderhochwasser) oder einem besonders schweren Unglücksfall leisten, andererseits besteht eine weitere Einsatzmöglichkeit auf deutschem Staatsgebiet nach Art. 87a IV GG i.V.m. Art. 91 II GG.

(WEI)

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