226 Anwälte für Disziplinarverfahren | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Vogt
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Vogt
Anwaltskanzlei Reissig & Koll., Allee 64, 74072 Heilbronn 6913.3684814283 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Disziplinarverfahren steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike Vogt gerne zur Verfügung
aus 34 Bewertungen hört gut zu - danke dafür. (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Gotsche
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Gotsche
Kanzlei Anja Gotsche, Arnulfstraße 1, 50937 Köln 6674.3688613212 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Gotsche - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Disziplinarverfahren
aus 85 Bewertungen Aufgrund der nahezu ausschließlich positiven Bewertungen war ich zunächst skeptisch, wirklich eine angemessene … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
sehr gut
Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schulrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Disziplinarverfahren
aus 31 Bewertungen Ich hatte eine Anfrage in Sachen Gleichbehandlung Teilzeit-und Vollzeitbeschäftigte was die Auszahlung der … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Höß
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Höß
Fachanwaltskanzlei Höß, Heidenheimerstr. 76, 89075 Ulm 7004.1560834875 km
Optimale Mandatsbearbeitung (24/7 Erreichbarkeit+kurze Reaktionszeiten) bei gleichzeitiger Kostentransparenz und dadurch erhebliches Kostensparpotential für die Mandantschaft.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Disziplinarverfahren unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernd Höß
aus 21 Bewertungen Sehr kompetent sachlich und erfolgreich (20.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Katrin Augsten
sehr gut
Rechtsanwältin & Mediatorin Katrin Augsten
Anwaltskanzlei Augsten - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Rechtsanwältin für Erbrecht - Mediatorin, Gewerbepark C25, 93059 Regensburg 7101.2517458069 km
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Ich helfe Ihnen zu gewinnen, was Sie erhalten wollen!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Disziplinarverfahren steht Ihnen Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Katrin Augsten gerne zur Verfügung
aus 48 Bewertungen Ich habe Frau Augusten in einer Sache zum Thema Arbeitsrecht konsultiert. Ich habe mich jederzeit bei ihr gut … (30.05.2024)
Profil-Bild Notar und Rechtsanwalt Paul Helduser
sehr gut
Notar und Rechtsanwalt Paul Helduser
Helduser, Richtberg & Kollegen, Ostanlage 16, 35390 Gießen 6800.0686146491 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Beamtenrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht
Im Bereich Disziplinarverfahren bestens vertreten mit Herr Notar und Rechtsanwalt Paul Helduser
aus 24 Bewertungen Paul & Steffi sind super drauf und sehr zu empfehlen. Nahrbar, kompetent und lösungsorientiert. Alles was man … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Wiederhold
sehr gut
WIEDERHOLD Anwaltskanzlei, Stolberger Straße 36, 99734 Nordhausen 6878.7382483187 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Wiederhold hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Disziplinarverfahren
aus 58 Bewertungen Schnelle Terminvergabe; sehr angenehmes und lösungsorientiertes Erstgespräch; Frau Wiederhold hat mir viel Sicherheit … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabell Langenfeld
sehr gut
Rechtsanwältin Isabell Langenfeld
Schulte-Wissermann & Langenfeld Rechtsanwälte, Poststr. 8, 56068 Koblenz 6745.4621618621 km
Fachanwältin Familienrecht • Arzthaftungsrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Disziplinarverfahren steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabell Langenfeld gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Mein Erstgespräch bei Frau Langenfeld war sehr gut und hat mir sehr geholfen. Bezüglich des Sorgerechts wurde ich … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm
Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm
Halm & Preßer | Fachanwälte und Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät, Lutherstraße 14, 66538 Neunkirchen 6773.0053396989 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Jagdrecht • Anwaltshaftung • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Disziplinarverfahren bietet Herr Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm
(08.05.2024) Schnelles handeln
Profil-Bild Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Kanzlei Wernher-Ralf Schäffer, Virchowstr. 18, 90409 Nürnberg 7011.9641556686 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Mediation
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer für Rechtsfragen rund um den Bereich Disziplinarverfahren
(23.11.2022) Hr. RA Schäffler hat auf meine schriftliche Anfrage reagiert. War sehr freundlich am Telefon. Leider hatte ich zu dem …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Disziplinarverfahren

Fragen und Antworten

  • Disziplinarverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Disziplinarverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Disziplinarverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Disziplinarverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Disziplinarverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Disziplinarverfahren ist dem Beamtenrecht zuzuordnen. Anders als ein Strafverfahren, bei dem die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe eine begangene Untat vergelten soll, dient ein Disziplinarverfahren dazu, den Beamten nach einer schuldhaft begangenen Pflichtverletzung an seine Pflichten zu erinnern und ihn zu ermahnen. Denn während ein Beschäftigter der freien Wirtschaft nach einem Verstoß der arbeitsvertraglichen Pflichten - z. B. Diebstahl von Gegenständen, die sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden - entlassen werden kann, ist die Kündigung eines Beamten nicht möglich.

Jeder Beamter, egal ob er z. B. Bundesbeamter oder Landesbeamter, Zeitbeamter, Beamter im Ruhestand, Richter oder Beamter auf Widerruf ist, muss mit einem Disziplinarverfahren rechnen, wenn er ein Dienstvergehen begangen hat. Erfährt sein Dienstherr hiervon oder hegt er diesbezüglich einen begründeten Verdacht, ist er verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Ergibt sich im Ermittlungsverfahren - z. B. nach der Befragung von Zeugen oder der Beiziehung einer Urkunde -, dass der Verdacht nicht begründet war bzw. kein Dienstvergehen begangen wurde, wird das Disziplinarverfahren durch Erlass einer Disziplinarverfügung eingestellt. Wird dagegen ein Dienstvergehen bejaht, wird in der Disziplinarverfügung, die übrigens ein Verwaltungsakt ist, die Disziplinarmaßnahme ausgesprochen - z. B. Kürzung der Besoldung, ein Verweis oder die Erhebung der Disziplinarklage. Die Klage wird aber nur erhoben, wenn eine härtere Disziplinierung des Beamten, wie etwa die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung vom Ruhegehalt, angebracht ist. Übrigens: Der Beamte ist von dem Disziplinarverfahren grundsätzlich zu unterrichten; ferner steht ihm nach § 20 II BDG (Bundesdisziplinargesetz) ein Recht zu, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Ein Dienstvergehen ist möglich aufgrund einer schuldhaften innerdienstlichen als auch außerdienstlichen Handlung, wenn dem Beamten also Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Schließlich sollen Beamte im Dienst und außerhalb des Dienstes das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine funktionierende Verwaltung und das Beamtentum aufrechterhalten. In seiner Freizeit darf sich ein Beamter zwar wie ein Durchschnittsbürger verhalten. Kann aber das in dieser Zeit begangene Fehlverhalten in Bezug zum Arbeitsbereich des Beamten gebracht werden, ist wohl von einem Dienstvergehen auszugehen. Begeht also z. B. ein Polizist nach einem Verkehrsunfall Fahrerflucht, wird ein Dienstvergehen bejaht; schließlich wird von der Polizei die Strafverfolgung erwartet, nicht aber die Begehung von Straftaten. Ein Beispiel für ein innerdienstliches Vergehen wäre dagegen der Streik eines Beamten. Ferner kann unter anderem auch ein Verstoß gegen die Gesunderhaltungspflicht ein Dienstvergehen darstellen und zu einem Disziplinarverfahren führen. Das wäre etwa der Fall, wenn der Beamte trotz Erkrankung einen Nebenjob annimmt oder eine nötige Reha bzw. Operation ablehnt und so die Heilung und Herstellung der Dienstfähigkeit verzögert.

(VOI)

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