558 Anwälte für DSL-Vertrag | Seite 24

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Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Volmer LL.M.
Rechtsanwalt Nils Volmer LL.M.
meibers.rechtsanwälte, Haus Sentmaring 9, 48151 Münster 6663.04632261 km
Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich DSL-Vertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Nils Volmer LL.M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rebl Dipl.-Jur. Univ.
Rechtsanwalt Markus Rebl Dipl.-Jur. Univ.
Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte, Prüfeninger Str 62, 93049 Regensburg 7098.4611541788 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Rebl Dipl.-Jur. Univ. bietet Rat und Unterstützung im Bereich DSL-Vertrag
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Rechtsanwältin Jana Galkina
Ahrens & Schwarz GmbH, Gorkoho 11, Kiew, 01004, Ukraine 8059.5138980026 km
Rechtssicher, umfassend, individuell betreut: Ihr Schlüssel zum Erfolg in der Ukraine
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Galkina ist Ihr Ansprechpartner für DSL-Vertrag
aus 5 Bewertungen Kurze klare Antwort (22.09.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Kiunka
Kanzlei Kiunka, Reichenberger Str. 33, 33605 Bielefeld 6718.9565776584 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt IT-Recht • Wirtschaftsrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich DSL-Vertrag bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Kiunka
aus 54 Bewertungen Ich wurde toll vereidigt von Herrn Rechtsanwalt Kiunka! Nachdem die Sache von der Presse aufgegriffen wurde, war es … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Cardace LL.B. (UCL)
Rechtsanwältin Janina Cardace LL.B. (UCL)
Kreckel & Cardace, Vorgebirgstraße 176, 50969 Köln 6675.7813795187 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Cardace LL.B. (UCL) hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich DSL-Vertrag
(02.06.2021) Meine Fragen und Anliegen wurden ernst genommen und mir wurde alles in verständlicher Sprache erklärt! Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Leonard Langenkamp
sehr gut
Rechtsanwalt Leonard Langenkamp
MEDIA KANZLEI Riemenschneider, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sportrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht • Markenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Leonard Langenkamp im Bereich DSL-Vertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 62 Bewertungen Durch die sehr kompetente, konstruktive und effiziente Beratung und Vertretung vor Gericht durch Herrn Langenkamp … (26.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema DSL-Vertrag

Fragen und Antworten

  • DSL-Vertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit DSL-Vertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • DSL-Vertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema DSL-Vertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema DSL-Vertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der DSL-Vertrag ist Grundlage für den Internetanschluss zahlreicher Internetnutzer. Daneben erfolgen Internetanschlüsse auch häufig über Kabel. Verwendete Hardware ist in der Regel ein Router mit eingebautem Modem. Netzbetreiber mobiler Funknetze bieten zudem Internetzugänge über UMTS und LTE per Mobilfunkvertrag an. So kann ein Blog  oder ein Forum auch von unterwegs genutzt werden. Auch einen Stream im Internet anzuschauen ermöglicht die Geschwindigkeit all dieser Internetzugänge inzwischen problemlos. DSL und andere Internetanschlüsse sind deshalb aber auch bei Nutzern einer Tauschbörse beliebt.

Den rechtlichen Rahmen für einen DSL-Vertrag bildet neben dem zum Internetrecht zählenden Telekommunikationsrecht auch das BGB - insbesondere für Schadenersatz im Falle von Fehlfunktionen des Internetanschlusses. Wegweisend für einen Anspruch auf Entschädigung war dabei der Bundesgerichtshof, indem er einem Internetzugang zentrale Bedeutung für die Lebenshaltung beigemessen hat. Nicht ganz richtig wird dabei von einem Grundrecht auf Internet gesprochen. Internetanbieter droht bei einem Internetausfall somit ein Schadensersatzanspruch. Grundlage des Anspruchs auf Schadensersatz ist dabei der Vertrag mit dem jeweiligen Provider über den Internetanschluss, beispielsweise ein DSL-Vertrag.

Da DSL-Verträge ein Rechtsgeschäft über ein Produkt der Telekommunikation darstellen, ist im TK-Recht insbesondere das Telekommunikationsgesetz (TKG), maßgebend. Dieses enthält unter anderem Bestimmungen, die Mitnahmegebühren für einen Anschluss beim Umzug verbieten. Zudem erleichtert das TKG eine Kündigung im Falle eines Umzugs, insbesondere wenn ein Download nicht mehr zu der im DSL-Vertrag zugesagten Geschwindigkeit in der neuen Mietwohnung  oder anderen Immobilien möglich ist. Besteht eine zu geringe Geschwindigkeit von Anfang an, kann dieser Mangel im Rahmen der Gewährleistung auch zu einem Rücktritt berechtigen, wenn es dem Provider nicht gelingt, die im DSL-Vertrag vereinbarte Geschwindigkeit des Internetzugangs zu ermöglichen.

(GUE)

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