1.154 Anwälte für Einstweilige Verfügung | Seite 49

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Frau Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Einstweilige Verfügung
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Im Bereich Einstweilige Verfügung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Marco Bennek LL.M.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einstweilige Verfügung

Fragen und Antworten

  • Einstweilige Verfügung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einstweilige Verfügung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einstweilige Verfügung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Einstweilige Verfügung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einstweilige Verfügung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die einstweilige Verfügung ist neben dem sogenannten Arrest eine Form des vorläufigen Rechtsschutzes im Zivilprozessrecht. Vor allem im Wettbewerbsrecht wird die einstweilige Verfügung oft verwendet, aber auch im Presserecht oder Urheberrecht. Im Verwaltungsrecht ist einstweiliger Rechtsschutz durch eine einstweilige Anordnung möglich.

Mit der einstweiligen Verfügung kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen einen Wettbewerbsverstoß, wie beispielsweise unzulässige Werbung oder falsche Preisangaben schnell und effektiv vorgegangen werden. Während es von der Einreichung einer Klage bis zu einem Urteil lange Zeit dauern kann, dauert es bis zur einstweiligen Verfügung gegebenenfalls nur wenige Tage.

Vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgt meist eine Abmahnung gegenüber dem Gegner mit der Forderung einer Unterlassungserklärung, um einem sofortigen Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil, bei dem der Kläger ggf. die Kosten tragen müsste, zu entgehen. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer normalen langsamen Unterlassungsklage oder zunächst einer einstweiligen Verfügung. Da sich insbesondere im Wettbewerbsrecht der Schaden schnell ausbreiten kann, wird meist das Eilverfahren gewählt und ein Hauptverfahren ggf. parallel oder später eingeleitet.

In dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist der Anspruch und die Dringlichkeit glaubhaft zu machen. Dafür können nicht nur die üblichen Beweismittel wie Zeugen, Sachverständige oder Urkunden herangezogen werden. Auch eine eidesstattliche Versicherung durch den Anspruchssteller selbst ist hier möglich.

Die Zuständigkeit für die einstweilige Verfügung liegt beim Gericht der Hauptsache, also dem Gericht, das auch über eine entsprechende reguläre Klage entscheiden würde. Nach dem UWG ist das gemäß § 13 UWG ein Landgericht, ggf. mit einer speziellen Kammer für Handelssachen oder Wettbewerbsrecht. Neben anderen Unternehmen als Mitbewerbern kann auch die Wettbewerbszentrale berechtigt sein, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Das Gericht prüft Verfügungsanspruch, also ob der geltend gemachte Anspruch nach den vorliegenden Informationen besteht, und den Verfügungsgrund, also ob eine schnelle einstweilige Verfügung notwendig ist oder ob nicht der normale Klageweg ausreicht. Das geschieht meist ohne mündliche Verhandlung und ohne dass der Gegner zur Sach- und Rechtslage überhaupt angehört wird. Wer mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren rechnet, kann bei Gericht eine Schutzschrift hinterlegen, die bei einer Entscheidung berücksichtigt wird.

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