244 Anwälte für Entmündigung | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Schmutz
Rechtsanwältin Birgit Schmutz
Kanzlei Schmutz, Trat 11, 94469 Deggendorf 7163.3700681929 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Schmutz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Entmündigung
Profil-Bild Rechtsanwältin Panajota Ball
sehr gut
Rechtsanwältin Panajota Ball
Kanzlei Panajota Ball, Moosbacheraustraße 20, 94267 Prackenbach 7136.0393518877 km
Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Entmündigung bietet Frau Rechtsanwältin Panajota Ball
aus 10 Bewertungen Ich kann gerne auf Deutsch discktieren .besser aud griehisch (29.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Wagener
Rechtsanwalt Carsten Wagener
Rechtsanwälte Etelsen, Etelser Bahnhofstraße 29, 27299 Langwedel 6698.0351510789 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Wagener bietet im Bereich Entmündigung Rechtsberatung und Vertretung
(25.08.2023) Ich arbeite mit Herrn Wagener als Unternehmer seid Jahren sehr gut zusammen. Er hat mich bisher in allen anfallenden …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Müller
Kanzlei Claudia Müller, Dellbrücker Straße 297, 51469 Bergisch Gladbach 6680.6600820934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Entmündigung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Müller gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Entmündigung

Fragen und Antworten

  • Entmündigung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Entmündigung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Entmündigung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Entmündigung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Entmündigung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Begriff Entmündigung wird in Deutschland seit 1992 nur noch umgangssprachlich verwendet, rechtlich existiert seit diesem Jahr die Entmündigung nicht mehr. Die Entmündigung ging der Anordnung einer Vormundschaft voraus und war dadurch gekennzeichnet, dass der Entmündigte ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung der Entmündigung seine Geschäftsfähigkeit vollständig verlor und ihm ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt wurde. Die Gründe, die zu einer Entmündigung führen konnten, waren unter anderem Geisteskrankheit oder auch Geistesschwäche, Verschwendungssucht, Trunksucht, Rauschgiftsucht, etc. Der Antrag auf Entmündigung konnte beispielsweise von einem Familienangehörigen gestellt werden.  

Mit der Entmündigung wegen Geisteskrankheit war die Person rechtlich absolut handlungsunfähig. Nach der Entmündigung konnte der Betroffene weder Verträge schließen noch heiraten noch wirksam ein Testament errichten (Testierunfähigkeit, Eheunmündigkeit). Andere Gründe für die Entmündigung führten hingegen nur zu einer beschränkten Geschäftsfähigkeit

Die Entmündigung wurde im Jahr 1992 (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft für Volljährige) durch die Einführung des Rechtsinstituts der Betreuung abgeschafft, da die teils aus dem 19. Jahrhundert stammenden Begriffe und Inhalte mit dem Recht auf Menschenwürde nicht als vereinbar eingestuft wurden.

(LOE)

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