704 Anwälte für Erwerbsobliegenheit | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Rechtsanwältin Thiele, Hinter der Lieth 15 15, 22529 Hamburg 6714.7565646093 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erwerbsobliegenheit
aus 5 Bewertungen Schnell geantwortet und hilfsbereit (29.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte, Bergstr. 9, 41334 Nettetal 6612.9935434318 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erwerbsobliegenheit hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
aus 20 Bewertungen ..... bin heilfroh mit Frau RA die testamentarische Regelung durchgesprochen zu haben - hat uns viiiiiel Geld erspart … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siebers
gut
Anwaltskooperation Deuker & Siebers, Korbacher Str. 5, 34270 Schauenburg 6806.0666950811 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Siebers unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erwerbsobliegenheit
aus 10 Bewertungen Schnelle Rückmeldung (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Dr. Kulitz, Nittmann, Andree, Fischer Rechtsanwaltskanzlei, Einsteinstr. 55, 89077 Ulm 7002.0666380745 km
Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis mit Ihnen kommt durch eine gelebte persönliche Wertschätzung zustande.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Fischer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erwerbsobliegenheit
aus 86 Bewertungen Herr Fischer ist ein sehr angenehmer und sehr guter Anwalt. Er betreut mich bei meinem Scheidungsverfahren, … (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Lassonczyk
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Lassonczyk
Kanzlei Christian Lassonczyk, Pariser Str. 42, 10707 Berlin 6971.2428520344 km
Auch die Besteigung des höchsten Berges beginnt mit dem ersten Schritt.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Lassonczyk bietet im Bereich Erwerbsobliegenheit Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Absolut professionell, bewahrt stets den Überblick und hat mich immer sehr gut beraten. Danke. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Schneider
Kanzlei Sabine Schneider, Karl-Marx-Straße 2, 15711 Königs Wusterhausen 7000.7816376882 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erwerbsobliegenheit bietet Frau Rechtsanwältin Sabine Schneider
(25.02.2022) 👍
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Heidschuch
Anwaltsbüro Heidschuch & Stahl, Heinrichstr. 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Anja Heidschuch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erwerbsobliegenheit
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Inhestern
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Kanzlei Inhestern, Fundstraße 12, 30161 Hannover 6768.1019331759 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erwerbsobliegenheit beantwortet Herr Rechtsanwalt Patrick Inhestern
aus 163 Bewertungen Herr Inhestern hat mich in meiner Sache sehr gut unterstützt. Es ging so schnell. Ich bin Herrn Inhestern so dankbar … (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erwerbsobliegenheit

Fragen und Antworten

  • Erwerbsobliegenheit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erwerbsobliegenheit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erwerbsobliegenheit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erwerbsobliegenheit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erwerbsobliegenheit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Erwerbsobliegenheit liegt vor, wenn man seine Arbeitskraft dazu einsetzen muss, Einkommen zu erzielen. So muss etwa ein Schuldner, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nach § 295 I Nr. 1 InsO (Insolvenzordnung) eine angemessene Arbeit ausüben oder eine solche suchen. Anderenfalls verspielt er unter Umständen die Restschuldbefreiung nach § 290 I Nr. 5 InsO. Eine besonders wichtige Rolle spielt die Erwerbsobliegenheit jedoch im Unterhaltsrecht.

Im Unterhaltsrecht kann die Erwerbsobliegenheit sowohl den Unterhaltspflichtigen als auch den Unterhaltsberechtigten treffen. Damit muss jeder zunächst aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt bestreiten. Ist der Unterhaltsberechtigte jedoch bedürftig, muss der Unterhaltspflichtige Unterhalt zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt handelt.

So trifft z. B. nach der Scheidung einer Ehe bzw. Auflösung einer Lebenspartnerschaft beide Partner gemäß § 1569 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zunächst die Pflicht, für sich selbst zu sorgen. Muss aber einer der beiden die gemeinsamen minderjährigen Kinder versorgen, ist es dem Betreuenden nicht zumutbar, daneben auch noch einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Sind die Kinder älter als drei Jahre, kann aber die Aufnahme einer Beschäftigung in Teilzeit gefordert werden. Sind die Kinder dagegen jünger, muss der betreuende Elternteil nicht arbeiten, sondern kann Unterhalt verlangen. Diese Regelung gilt übrigens auch, wenn eine Lebensgemeinschaft beendet wurde.

Wer seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass ihm ein fiktives Einkommen angerechnet wird. Das sind Einkünfte, die zwar nicht erzielt wurden, aber hätten erzielt werden können, wäre der Unterhaltspflichtige bzw. der Unterhaltsfordernde seiner Erwerbsobliegenheit nachgekommen. Ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit wird ferner auch bejaht, wenn man zwar eine Arbeit hat, diese aber nicht so gut bezahlt wird, sodass man seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann. Der Ex-partner kann dann sogar dazu verpflichtet sein, den Arbeitsplatz zu wechseln, einen Nebenjob anzunehmen oder einen beruflich veranlassten Umzug in Kauf zu nehmen.

Bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsfordernden bzw. des Unterhaltspflichtigen ist Folgendes zu beachten: Es genügt nicht, sich arbeitslos zu melden und ab und zu eine Bewerbung zu verschicken oder auf Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamts zu warten. Vielmehr müssen regelmäßig Bewerbungen geschrieben werden, notfalls auch Initiativbewerbungen. Die Anrechnung fiktiver Einkünfte entfällt somit nur, wenn man nachweisen kann, unverschuldet keine Arbeit gefunden zu haben, oder bei attestierter Arbeitsunfähigkeit. Fiktives Einkommen wird im Übrigen auch angerechnet, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsvertrag kündigt, um seiner Zahlungspflicht zu entgehen. Schließlich wurde die Kündigung und damit die Leistungsunfähigkeit mit Absicht herbeigeführt, weshalb wiederum ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit zu bejahen ist.

(VOI)

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