1.710 Anwälte für Führerscheinstelle | Seite 72

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Rechtsanwalt Dr. Marc André Kaulfuß
Rechtsanwälte Nagler & Partner (in Bürogemeinschaft), III. Hagen 39, 45127 Essen 6651.3632150156 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Führerscheinstelle bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Marc André Kaulfuß
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Rechtsanwalt Thomas Hammecke
Hammecke & Weyer Rechtsanwälte • Fachanwälte, Möllerstr. 18, 58119 Hagen 6690.4203201879 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hammecke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Führerscheinstelle
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sehr gut
Rechtsanwältin Ariane Hehn LL.M.
Meyer & Frey Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Ring 2, 97072 Würzburg 6922.1126179736 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Führerscheinstelle bietet Frau Rechtsanwältin Ariane Hehn LL.M.
aus 86 Bewertungen Hatte einen Verkehrsunfall nicht schuld Frau Hehn war immer am Ball und hatte immer gleich alle meine Fragen … (25.04.2024)
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Kanzlei Michalski, Hauptstraße 30, 10827 Berlin 6974.0058330266 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Führerscheinstelle beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Michalski
aus 25 Bewertungen Ich habe Rechtsanwalt Michalski aufgrund der Bewertung im Internet angerufen und kurzfristig Termin bekommen. Die … (23.03.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang
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Kompetent. Engagiert. Durchsetzungsstark - Ihr Anwalt im Strafrecht und Arbeitsrecht.
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Führerscheinstelle hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Lang
aus 5 Bewertungen Herr Dr. Lang hat mir vom ersten Kontakt an das Gefühl gegeben, dass ich bei ihm in besten Händen bin. Durch seine … (04.06.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Müller
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Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Führerscheinstelle steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Müller gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Sehr gute Kenntnis des Rechtssystems und dem angemessenen und klugen Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. (11.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Führerscheinstelle

Fragen und Antworten

  • Führerscheinstelle: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Führerscheinstelle umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Führerscheinstelle und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Führerscheinstelle: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Führerscheinstelle sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Führerscheinstelle ist meist beim Ordnungsamt bzw. Straßenverkehrsamt einer Stadt, Gemeinde oder eines Landkreises angesiedelt. Häufig wird auch die Bezeichnung Fahrerlaubnisbehörde anstelle von Führerscheinstelle verwendet. Im Rahmen der Verwaltung handelt es sich bei der Führerscheinstelle meist um die Abteilung einer größeren Behörde.

Aufgaben einer Fahrerlaubnisbehörde

Regelmäßig besitzt eine Führerscheinstelle die Zuständigkeit für folgende Aufgaben:

  • Fahrerlaubnis erteilen
  • Fahrerlaubnis entziehen
  • Maßnahmen bei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg, z. B.
  • Fahrerlaubnis nach Entzug neu erteilen, evtl. erst nach Ablauf einer Sperrfrist
  • Fahrerlaubnis umschreiben bzw. Führerschein ändern, z. B.
    • nach Erwerb einer neuen Führerscheinklasse,
    • alten Papierführerschein in neuen EU-Kartenführerschein umtauschen,
    • ausländischen Führerschein in inländischen Führerschein umtauschen.
  • Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl ausstellen
  • Fahrerlaubnis verlängern:
    • befristete Führerscheinklassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE
    • den seit 19.01.2013 befristet gültigen EU-Führerschein verlängern
  • begleitetes Fahren ab 17 Jahren genehmigen
  • Personenbeförderungsschein erteilen
  • Fahrtenbuch anordnen
  • Führerscheinverzicht annehmen

Nachweis der Fahrerlaubnis

Einen Führerschein benötigt dabei, wer von bestimmten Fahrzeugen abgesehen auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will. Der Führerschein dient als Nachweis der Fahrerlaubnis. Er ist mitzuführen und zuständigen Personen wie insbesondere bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei, den Zoll oder das Bundesamt für Güterverkehr auf Verlangen vorzuzeigen, sonst drohen eine Verwarnung und ein Bußgeld.

Dabei stellt das Fahren ohne Führerschein eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis - also ohne gültigen Führerschein, trotz Fahrverbot oder zurzeit entzogenem Führerschein - ist hingegen eine Straftat. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können die Folge sein. Unter Umständen kann das verwendete Kraftfahrzeug eingezogen werden.

Erteilung der Fahrerlaubnis

Die Voraussetzung für die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis ist das Bestehen einer Prüfung. Anders als die Erteilung der Fahrerlaubnis stellt die Entscheidung über das Bestehen der Fahrprüfung keinen Verwaltungsakt dar. Klage zum Verwaltungsgericht ist somit erst möglich, wenn die Führerscheinstelle die Fahrerlaubniserteilung ablehnt.

Auflagen und Beschränkungen

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfolgt die Erteilung zudem unter einer Auflage, z. B. dem Tragen einer Brille bzw. Kontaktlinsen beim Fahren, Fahren ausschließlich tagsüber bzw. nur auf einer bestimmten Strecke oder das Einhalten einer Höchstgeschwindigkeit. Ist eine Fahrerlaubnis beschränkt, darf ein Führerscheininhaber nur ein bestimmtes oder bestimmt ausgestattetes Fahrzeug im Straßenverkehr führen. So etwa ein nur mit Automatikgetriebe, Handgas oder Lenkhilfe ausgestattetes Fahrzeug, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Auflagen und Beschränkungen sind im Führerschein dabei als Schlüsselzahl vermerkt und so bei einer Verkehrskontrolle schnell ersichtlich.

Der Verstoß gegen eine Auflage stellt dabei eine Ordnungswidrigkeit dar, bei Zuwiderhandlung gegen eine Beschränkung droht hingegen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Auflage stellt dabei eine Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt Fahrerlaubniserteilung dar, gegen die selbstständig vorgegangen werden kann. Bei einer Beschränkung, die enger mit der Fahrerlaubniserteilung verbunden ist, ist eine isolierte Anfechtung nicht möglich.

(GUE)

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