1.855 Anwälte für GmbH-Gründung | Seite 78

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Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker
WOLLENBECKER RECHTSANWÄLTE PartGmbB, Gabelsbergerstraße 11, 06114 Halle (Saale) 6948.2739230826 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Raik Wollenbecker vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich GmbH-Gründung
(30.10.2021) Sehr zufrieden mit den ersten Anlaufgesprächen und den fachlichen Hinweisen.
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Rechtsanwalt Frank Langenberg
Hardtke • Svensson & Partner mbB | Rechtsanwälte • Steuerberater, Doberaner Straße 10-12, 18057 Rostock 6813.3341304984 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilrecht • Wettbewerbsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich GmbH-Gründung bietet Herr Rechtsanwalt Frank Langenberg
(07.10.2021) klare Kommunikation, schnelles und inhaltlich sehr gutes Feedback. kurze Reaktionszeit, mit sehr offener Abstimmung …
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Rechtsanwalt Özer Tuncay
Tuncay&Barcin Law Office, Saray Mah. Gülen Sok. No:10 Alanya-Antalya-Türkei, 10, 07400, Alanya, Türkei 9225.2682738103 km
Öffentliches Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Özer Tuncay vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich GmbH-Gründung
aus 8 Bewertungen Herr Tuncay hat vor sechzehn Jahren alle unsere Forderungen gegenüber dem Bauträger, von dem wir ein Grundstück … (15.01.2023)
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Rechtsanwalt Klaus Rotter
Rotter Rechtsanwälte, Baierbrunner Str. 85, 81379 München 7119.0542149272 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Rotter ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich GmbH-Gründung gerne behilflich
(18.04.2024) Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung. Sie hatten zu 100% recht.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.
WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Oppenheimstraße 16, 50668 Köln 6674.9281578662 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich GmbH-Gründung steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform. gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Unsere Erfahrung mit Herrn Dr. Werner war außergewöhnlich positiv! Er hat uns im Rechtsstreit gegen die Telekom … (14.08.2023)
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Rechtsanwalt Thomas Waldapfel
Rechtsanwalt Thomas Waldapfel, Dieckstraße 79, 48145 Münster 6664.0093982026 km
Ihr Recht ist uns Auftrag!
Erbrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Waldapfel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich GmbH-Gründung
aus 5 Bewertungen Als Unternehmer im Transportgewerbe mit integrierter KFZ Werkstatt, ergeben sich regelmäßig Konflikte wo juristischer … (24.11.2022)
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Rechtsanwalt Roman Koudous
Koudous International Law Office, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin 6970.5153891727 km
Koudous Law - Legal Efficiency (Berlin・Tokyo). 最強の弁護士。
Internationales Wirtschaftsrecht • Internationales Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich GmbH-Gründung beantwortet Herr Rechtsanwalt Roman Koudous
aus 7 Bewertungen Wir haben als international tätiges Handelsunternehmen ständig mit diversen Vertragspartnern zu tun. Unser … (15.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema GmbH-Gründung

Fragen und Antworten

  • GmbH-Gründung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema GmbH-Gründung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema GmbH-Gründung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • GmbH-Gründung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit GmbH-Gründung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Gründung einer GmbH erfolgt dabei wie im Übrigen auch die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) nach einem gesetzlich vorgegebenen Schema. In bestimmten Fällen ist die Gründung durch ein vereinfachtes Verfahren möglich. Die dafür vorgeschriebene Verwendung eines Musterprotokolls  lässt jedoch keine gesetzlichen Abweichungen zu. Der Vorteil dadurch eingesparter Kosten relativiert sich daher. Außerdem ist das vereinfachte Verfahren der GmbH-Gründung nur bis maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer zulässig. Diese Vorgehensweise bei der GmbH-Gründung ist dabei nicht mit der Gründung der der GmbH weitgehend nachempfundenen, ebenfalls haftungsbeschränkten und daher auch als Mini-GmbH bezeichneten Unternehmergesellschaft (UG) zu verwechseln. Allerdings gibt es aber auch bei der Gründung einer UG ein entsprechendes vereinfachtes Verfahren mittels der Verwendung einer Mustersatzung.

Vorbereitungsphase

Die Vorbereitungsphase ist noch von unverbindlichen Absprachen geprägt. Die potenziellen Gesellschafter reden nur in groben Zügen über ihre mögliche spätere Zusammenarbeit. In dieser Phase trägt jeder noch selbst die eigene Verantwortung für das jeweilige Tun. Das ändert sich, wenn das Verhalten konkreter in Richtung der späteren Unternehmenstätigkeit im Rahmen der folgenden Vorgründungsphase geht.

Vorgründungsgesellschaft

In der Vorgründungsphase finden in der Regel Untersuchungen des künftigen, unternehmensrelevanten Marktes statt, es wird mit Geldgebern über notwendige Darlehen und ersten Vertragspartnern verhandelt und eventuell auch bereits ein Mietvertrag über notwendige Geschäftsräume geschlossen. Der bis dato fehlende Gesellschaftsvertrag hindert die späteren Gesellschafter nicht, bereits den Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Nicht selten kommt es zum Abschluss eines sogenannten Vorgründungsvertrags.

Diese Vorgründungsgesellschaft wird jedoch wie die ihr nach Abschluss des auch als Satzung bezeichneten Gesellschaftsvertrags nachfolgende Vorgesellschaft noch nicht als GmbH behandelt. Stattdessen finden auf diese je nach Unternehmenszweck entweder die Regeln der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder die der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) Anwendung.

Haftung in der Gründungsphase

Das ist besonders für eventuelle Haftungsfragen relevant. Denn unabhängig von der Annahme einer GbR oder OHG haften die Gesellschafter bei diesen Formen einer Personengesellschaft mit ihrem Privatvermögen. Währenddessen ist bei der GmbH, die wie z. B. auch eine AG oder eine eingetragene Genossenschaft eine Kapitalgesellschaft darstellt, die Haftung regelmäßig auf das Gesellschaftsvermögen bzw. Genossenschaftsvermögen begrenzt.

Fehler bei der Gründung

Dieser Vorgründungsvertrag bedarf jedoch wie der Gesellschaftsvertrag der notariellen Beurkundung. Außerdem müssen ihn alle Gesellschafter unterzeichnen. Der andernfalls gegebene Formmangel führt sonst dazu, dass ein entsprechender Vertrag unwirksam ist. In diesem Fall kommt es wie u. a. auch bei unerkannt fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen bis auf wenige Ausnahmen zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft. Sofern die Gesellschaft bereits erste Geschäfte getätigt hat, müsste allerdings deren Rückabwicklung erfolgen, weil die Gesellschaft eigentlich nicht existiert. Um die dadurch entstehenden Schwierigkeiten zu vermeiden, wird die Gesellschaft so behandelt, als ob sie trotz der Unwirksamkeit in der Vergangenheit existiert hat. Stirbt hingegen ein Gründer während der Gründungsphase, so treten dessen Erben an seine Stelle. Ebensowenig führt die Insolvenz eines Gründers zur Auflösung.

Vorgesellschaft bzw. Vor-GmbH

Spätestens der Abschluss des Gesellschaftsvertrags markiert den Zeitpunkt, ab dem eine sogenannte Vorgesellschaft entsteht. Der Gesellschaftsvertrag kann neben Pflichtinhalten dabei auch weitere Punkte wie etwa ein Wettbewerbsverbot regeln oder insbesondere häufig bei der GmbH-Gründung bestimmen, wie ein erster Geschäftsführer zu bestellen ist. Da der Gesellschaftsvertrag quasi der Grundstein für die spätere GmbH ist, empfiehlt sich im Rahmen der Gründung nicht nur, aber besonders hier, die Beratung durch einen Rechtsanwalt und ergänzend für steuerliche Fragen einen Steuerberater.

Wichtige Folge im Rahmen der Gründung ist, dass die mit Vertragsabschluss entstandene Vorgesellschaft bzw. Vor-GmbH, obwohl sie noch keine GmbH, sondern eine nicht den üblichen Gesellschaftsrechtsformen entsprechende Gesellschaftsform eigener Art darstellt, Rechtsfähigkeit erlangt, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Über ein Kontrollorgan wie einen Aufsichtsrat muss sie noch nicht zwangsläufig verfügen. Da vorrangiger Zweck in diesem Stadium der GmbH-Gründung zudem die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister ist, ist die Geschäftsführung noch beschränkt. Dass vor endgültiger Entstehung noch keine umfangreichen Geschäfte getätigt werden sollen, zeigt sich insbesondere an der noch im GmbH-Gesetz (GmbhG) geregelten Handelndenhaftung. Die damit verfolgte persönliche und solidarische Haftung der Handelnden ersetzt in der Praxis inzwischen die auf die Gesellschafter eingeschränkte Haftung. Folgen aufgrund der Rechtsfähigkeit möglicher Verpflichtungen der Vorgesellschaft treffen im Innenverhältnis dabei jedoch nur die Vorgesellschafter, die mit der vorzeitigen Aufnahme von Geschäften einverstanden waren.

Entstehen der GmbH mit Registereintragung

Die Vorgesellschaft geht mit der Eintragung ins Handelsregister in der GmbH auf. Diese ist mit der Registereintragung entstanden, die GmbH-Gründung abgeschlossen. Die Anmeldung der Eintragung besorgt dabei der Notar. Scheitert die Eintragung aufgrund der Ablehnung durch das zuständige Amtsgericht als Registergericht, so wandelt sich die damit gegebene unechte Vorgesellschaft je nach Geschäftsbetrieb in eine GbR, OHG oder KG um. Gründe des Scheiterns können das Nichtbestellen eines Geschäftsführers bzw. Aufsichtsrats sein, weiters aufgrund mangelnder Leistung von Mindestbareinlagen bzw. der Sacheinlagen unzureichend aufgebrachtes Kapital oder deren wesentliche Überbewertung sein. Zur Eintragung ist ferner die Vorlage einer Gesellschafterliste erforderlich.

Darüber hinaus muss die GmbH beim Finanzamt angemeldet werden. Denn als steuerpflichtige Körperschaft ist sie grundsätzlich zur Zahlung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer verpflichtet. Nicht zuletzt ist sie ins Gewerberegister aufzunehmen und daher auch beim örtlichen Gewerbeamt anzumelden.

(GUE)

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