1.853 Anwälte für Handelsgewerbe | Seite 78

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Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Cardace LL.B. (UCL)
Rechtsanwältin Janina Cardace LL.B. (UCL)
Kreckel & Cardace, Vorgebirgstraße 176, 50969 Köln 6675.7813795187 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Janina Cardace LL.B. (UCL) für Rechtsfragen rund um den Bereich Handelsgewerbe
(02.06.2021) Meine Fragen und Anliegen wurden ernst genommen und mir wurde alles in verständlicher Sprache erklärt! Danke!
Profil-Bild Rechtsanwältin Maha Zelzili
sehr gut
Rechtsanwältin Maha Zelzili
Anwaltskanzlei MZ, Karnapp 25, 21079 Hamburg 6724.2069756342 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maha Zelzili - Ihr juristischer Beistand im Bereich Handelsgewerbe
aus 62 Bewertungen Ich war vier Jahre im Rechtsstreit gewesen und zuvor hatte mich ihr Vorgänger die Jahre beraten und begleitet, bis zu … (06.06.2024)
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Rechtsanwalt Daniel Katalinic
Kanzlei Daniel Katalinic, Ulica Staneta Rozmana 10, Murska Sobota 9000, Slowenien 7498.1699281355 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Katalinic ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Handelsgewerbe gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest
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Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest
Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest, Knesebeckstr. 83, 10623 Berlin 6970.9612686743 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Briest – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Handelsgewerbe
aus 31 Bewertungen thanks a lot mr. Briest! we're 100 % happy with your work and totally surprised by your limitless knowledge … (17.04.2022)
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sehr gut
Rechtsanwalt Finn Dethleff
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater, Fürstenfelder Str. 5, 80331 München 7119.1029769127 km
Meine Mandanten wissen wohin sie wollen. Ich sorge dafür, dass sie sicher ankommen.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Steuerrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Finn Dethleff vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Handelsgewerbe
aus 14 Bewertungen Wir benötigten kurzfristig die Expertise eines Fachanwalts für Aktienrecht. Es konnte bereits nach zwei Tagen ein … (18.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Handelsgewerbe

Fragen und Antworten

  • Handelsgewerbe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Handelsgewerbe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Handelsgewerbe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Handelsgewerbe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handelsgewerbe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Vorliegen eines Handelsgewerbes bestimmt sich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Ein Handelsgewerbe betreibt demnach nach § 1 HGB jeglicher Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ein Kriterium für einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb sind unter anderem umfangreiche geschäftliche Kontakte zu Kunden und Lieferanten, sodass insgesamt keine einfach nachzuvollziehenden Geschäftsvorfälle mehr vorliegen, die sich in bar abwickeln lassen. Weitere für einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb sprechende Gründe sind beispielsweise auch, inwieweit Kredite in Anspruch genommen oder gewährt werden. Bei mehreren Teilunternehmen kommt es dafür darauf an, welcher Bereich das Gesamtbild prägt. Der § 2 HGB stellt zudem klar, dass auch ohne ein Vorliegen dieser Anforderungen ein Handelsgewerbe bereits mit der Eintragung ins Handelsregister vorliegt.

Vom Betrieb eines Handelsgewerbes ist abhängig, ob jemand als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs gilt. Zudem ist das Betreiben eines Handelsgewerbes neben anderen Kriterien, wie etwa der Haftung der Gesellschafter, eine Grundlage für das Vorliegen einer Gesellschaft, z. B. einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG). Der Grundtyp dieser im Rahmen der Gesellschaftsformen als Personengesellschaft bezeichneten Gesellschaftsrechtsformen, zu der unter anderem auch die GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft und die Partnerschaftsgesellschaft zählen, ist dabei die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ergänzend zu den Bestimmungen im Handelsrecht können daher auch die Regeln des BGB zum Zuge kommen.

OHG und KG werden dabei auch als Handelsgesellschaften bezeichnet, weil sie als Kaufleute ein Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma betreiben. Auch eine Aktiengesellschaft (AG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sind Handelsgesellschaft im Rechtssinne. Anders als die zuvor genannten Personengesellschaften müssen sie jedoch kein Handelsgewerbe betreiben. Denn AG, GmbH und KGaA gelten als Handelsgesellschaften kraft Gesetz und nicht kraft Handelsgewerbe.

(GUE)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Handelsgewerbe besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.