326 Anwälte für Hinterbliebenenrente | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Schneider
Rechtsanwalt Johannes Schneider
Schneider & Schneider Rechtsanwälte | Fachanwälte, Kesselgasse 5, 53111 Bonn 6694.3364764001 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Schneider unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 5 Bewertungen Das hat Herr Schneiders freundlich mitgeteilt. Wobei ich mich frage, ob es überhaupt einen RA gibt, der dieses … (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Püst
Rechtsanwalt Andreas Püst
Kanzlei Andreas Püst, Van-der-Smissen-Str. 3, 22767 Hamburg 6717.3417589236 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Püst - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 6 Bewertungen Ein sehr toller Anwalt (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raik Höfler
Kanzlei Raik Höfler, August-Bebel-Straße 56, 04275 Leipzig 6983.0977667989 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Hinterbliebenenrente bietet Herr Rechtsanwalt Raik Höfler
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Bartelt
Rechtsanwältin Bianka Bartelt
KBP Rechtsanwälte, Kröpeliner Straße 86, 18055 Rostock 6814.0489340456 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Bianka Bartelt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 5 Bewertungen Die Kontaktaufnahme hier auf der Seite und die Terminvergabe bei Fr. Bartelt verlief sehr schnell und unkompliziert. … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
Kanzlei Moritz Sandkühler, Dietzgenstraße 38, 13156 Berlin 6971.2385354278 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
aus 126 Bewertungen Herr RA Sandkühler hat mich als ME/CFS Betroffene fachlich extrem gut in meinem Klageverfahren vor dem SG vertreten … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klinger
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Klinger
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Klinger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 12 Bewertungen Ich bin mit der schnellen, freundlichen und kompetenten Beratung sehr zufrieden. Es wurden keine falschen Hoffnungen … (11.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M.
Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter, Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding 7130.0984556672 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Reiter LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 5 Bewertungen Ich hatte die Anfrage abgesendet und schon am nächsten Tag bekam ich einen Rückruf mit einem Termin in den folgenden … (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hölz
Rechtsanwalt Stefan Hölz
Hölz, Knarr & Solf, Schönhauser Allee 48, 10437 Berlin 6974.1387580109 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Hölz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorben Deuter LL.M.
Rechtsanwalt Thorben Deuter LL.M.
rechtsinformer Rechtsanwälte - Pflug und Partner mbB, Rheiner Landstraße 74, 49078 Osnabrück 6669.9125026765 km
Medizinrecht • Pflegerecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thorben Deuter LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
(12.01.2024) Herr Deuter hat mich in einer Medizinsache vor dem Landgericht Osnabrück vertreten und für mich einen guten Vergleich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Wessels
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Wessels
Klatt & Wessels Bremen-City, Hinter der Mauer 9, 28195 Bremen 6674.6845641691 km
Familienrecht in Ihrem Sinne!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Wessels - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 35 Bewertungen Ich wurde gut von Herrn Wessels vertreten. Er nahm sich Zeit und unterstützte mich in allen Fragen. Die Terminvergabe … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum
Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum
Kanzlei Gabriele Delang-Raum, Schleiermacherstr. 25, 90491 Nürnberg 7013.0976310951 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Friedrichs
Kanzlei Ryzner & Kollegen, Märkischer Ring 53, 58097 Hagen 6684.5827867148 km
Ich stehe für IHR RECHT ein
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Reiner Friedrichs ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Hinterbliebenenrente
(22.10.2022) Angenehme Atmosphäre kompetente rechtsberatung nur zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Pete
Kanzlei Frauke Pete, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.5685936315 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Frauke Pete für Rechtsfragen rund um den Bereich Hinterbliebenenrente
(10.06.2022) Einfach perfekt, sehr freundlich und verständnisvoll. Frau Pete erklärt sehr genau und verständlich was alles …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Kunze
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Kunze
Hörhammer & Kunze Rechtsanwälte / Fachanwälte für Familien- und Erbrecht, Meddersheimer Str. 4, 55566 Bad Sobernheim 6779.0746242352 km
Ihre Spezialistin in Bad Sobernheim wenn es um Familien- und Erbrecht geht!
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anke Kunze gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Wir würden jedem Frau Anke Kunze weiter empfehlen Super Anwältin. Sehr hilfreich (22.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hinterbliebenenrente

Fragen und Antworten

  • Hinterbliebenenrente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hinterbliebenenrente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hinterbliebenenrente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hinterbliebenenrente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hinterbliebenenrente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Als Hinterbliebenenrente wird die Witwenrente, die Witwerrente, die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall - nämlich der Tod des (geschiedenen) Ehegatten bzw. eines Elternteils oder beider Eltern - ein, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente. Damit soll der Unterhalt, der nun vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann, ersetzt und die Hinterbliebenen vor finanziellen Problemen geschützt werden.

Bei der Witwenrente bzw. der Witwerrente ist zwischen den Altfällen und den Neufällen zu unterscheiden, bei denen eine andere Rechtslage gilt. Das alte Recht ist anzuwenden, wenn

  • der Ehepartner vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe aber vor dem 01.01.2002 geschlossen und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.

Ansonsten gilt das neue Recht, wonach z. B. Rentensplitting möglich ist, was aber zum Ausschluss der Hinterbliebenenrente führen würde. Außerdem wird die Hinterbliebenenrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens schon ein Jahr bestanden hat. Damit sollen sog. Versorgungsehen ausgeschlossen werden. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Stirbt der Ehepartner z. B. nach einem Verkehrsunfall, erhält die Witwe/der Witwer die Rente, auch wenn das Paar noch kein Jahr verheiratet gewesen ist.

Überdies ist die kleine Witwenrente nun auf 24 Monate beschränkt und beträgt 25 % der Rente, auf die der Verstorbene als Rentner Anspruch gehabt hätte. Die große Witwenrente ist zeitlich unbefristet und beträgt nunmehr 55 % der Rente des Verstorbenen, wird aber nur unter den Voraussetzungen des § 46 II SGB VI (Sozialgesetzbuch VI) gezahlt - z. B. bei Erziehung eines minderjährigen Kindes.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente ist, dass die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft zur Zeit des Todes eines Ehepartners noch bestanden hat. Daher führt eine Trennung nicht zum Entfallen des Anspruchs, eine Ehescheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich aber schon (einzige Ausnahme ist die sog. Erziehungsrente). Außerdem muss der Verstorbene bei der Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sofern er zu Lebzeiten keine Rente bezogen hat. Heiratet der Witwer/die Witwe wieder, entfällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, der aber nach § 107 SGB VI abgefunden wird. Letztendlich muss die Hinterbliebenenrente vom Hinterbliebenen bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Außerdem können Geschiedene (Ehepartner bzw. Lebenspartner) Hinterbliebenenrente in Form der Erziehungsrente verlangen. Denn auch hier dient die Rente dem Unterhaltersatz. Das gilt vor allem dann, wenn der Geschiedene ein minderjähriges oder volljähriges, aber behindertes Kind großzieht.

Halbwaisenrente erhält, wer einen Elternteil verloren hat, Waisenrente dagegen, wer weder Vater noch Mutter hat. Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Sofern die Waise z. B. keine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein soziales Jahr absolviert oder nicht behindert ist, zahlt die Versicherung die Hinterbliebenenrente nur bis zum 18. Lebensjahr, ansonsten längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Zu beachten ist jedoch, dass ein sog. Rentenabschlag vorgenommen wird, wenn der Verblichene vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze verstorben ist. Außerdem werden 40 Prozent des Nettoeinkommens der Witwe/des Witwers bzw. der volljährigen Waisen auf die Rente angerechnet, sofern es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Anrechenbares Einkommen ist etwa der Arbeitslohn, die Altersrente, eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Dagegen wird z. B. nicht angerechnet: Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld.

(VOI)

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