699 Anwälte für Insolvenzverfahren | Seite 30

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Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Rechtsanwälte Kreimer & Kollegen | Rechtsanwaltskanzlei, Bunte Str. 13, 48496 Hopsten 6639.7979358562 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Pferderecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzverfahren steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Kreimer gerne zur Verfügung
(05.03.2024) Frau Kreimer ist nicht nur Hilfsbereit sondern auch sehr nett und engagiert einen guten weg zu finden. Bei fragen hat …
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Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Im Bereich Insolvenzverfahren bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Pocesnogo Profesor Dr. Wolfgang Boochs
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Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Insolvenzverfahren beantwortet Herr Rechtsanwalt Steffen Hahn
aus 32 Bewertungen Ich kann Herrn Hahn und seine Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen! Er hat schnell und kompetent geholfen, war … (21.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzverfahren

Fragen und Antworten

  • Insolvenzverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Insolvenzverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Im Rahmen der Insolvenz wird zwischen verschiedenen Insolvenzverfahren unterschieden: Nach der Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet man das allgemeine Insolvenzverfahren, das als Regelinsolvenz bzw. Regelinsolvenzverfahren bezeichnet wird, von den speziellen Insolvenzverfahren. Zu den speziellen Insolvenzverfahren zählen das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Nachlassinsolvenzverfahren. Für diese besonderen Insolvenzverfahren gelten ergänzende Vorschriften der InsO.

Insolvenzverfahren werden durchgeführt, um eine Insolvenz abzuwenden oder sie im Sinne von Schuldnern und Gläubigern in einem geordneten Verfahren abzuwickeln. Kann eine Zahlungsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden, ist Ziel die Auflösung des insolventen Unternehmens bzw. ist bei Privatpersonen die Restschuldbefreiung Ziel des Insolvenzverfahrens. Hierfür übernimmt ein Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren die treuhänderische Verwaltung des vorhandenen Vermögen des Schuldners, bei Privatinsolvenzen auch des pfändbaren Einkommens.

Ein Insolvenzverfahren läuft in mehreren Schritten ab: Antragstellung, vorläufiges Insolvenzverfahren, Berichtstermin und Prüfungstermin und zuletzt die Abwicklung.

Das Insolvenzverfahren wird auf schriftlichen Antrag beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zunächst vorläufig eröffnet. Der Antrag kann vom Schuldner gestellt werden, aber auch von Gläubigern, wenn das für die Ausgleichung ihrer Forderungen nötig ist und die Forderung(en) und ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht werden. Ist der Antrag formal korrekt und sind im Zweifel Insolvenzgründe des Gläubigers glaubhaft gemacht, wird im vorläufigen Insolvenzverfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter zur Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens eingesetzt. Ist bereits zu wenig Masse vorhanden, um die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu vergüten, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht in der Regel „mangels Masse" abgelehnt. Ist Masse vorhanden und ein Insolvenzgrund gegeben, wird das Verfahren endgültig eröffnet (Eröffnungsbeschluss) und das Ziel der Insolvenz bestimmt: Sanierung und Fortführung, übertragene Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung, Zerschlagung und Verwertung des Unternehmens.

Mit dem Eröffnungsbeschluss tritt der bestellte Verwalter an die Stelle des vorläufigen Insolvenzverwalters und wickelt in der Folge das Insolvenzverfahren nach Vorgabe der Gläubigerversammlung endgültig ab. Mit Vorlage der Schlussrechnung des Schlussberichts wird das Insolvenzverfahren abgeschlossen.

(LOE)

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