252 Anwälte für Nutzungsänderung | Seite 6
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nutzungsänderung
Fragen und Antworten
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Nutzungsänderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Nutzungsänderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nutzungsänderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Nutzungsänderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nutzungsänderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Die Nutzungsänderung ist ein Begriff aus dem öffentlichen Baurecht und in der jeweiligen Landesbauordnung niedergeschrieben. Danach liegt eine Nutzungsänderung vor, wenn die ursprünglich genehmigte Art der Nutzung geändert wird, z. B. soll ein Wohnhaus plötzlich als Büro dienen. Bauliche Änderungen sind dagegen keine Voraussetzung für die Annahme einer Nutzungsänderung.
In der Regel darf man die betreffenden Immobilien nicht nach Belieben anders nutzen; man muss vielmehr einen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen und eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung erhalten. Grund dafür ist etwa, dass mit einer Nutzungsänderung häufig auch bauliche Änderungen - wie etwa der Dachausbau zu Wohnzwecken - oder sogar eine vollständige Sanierung einhergehen. Das kann zur Folge haben, dass die Gebäude derart umgestaltet werden, dass sie von der anfangs erteilten Baugenehmigung nicht mehr umfasst sind. Schließlich kann auch ein bisher bestehender Bestandsschutz deswegen entfallen. So kann es passieren, dass das Objekt wegen der baulichen Maßnahmen plötzlich gegen das Bauplanungsrecht und/oder das Bauordnungsrecht verstößt. Erfährt die zuständige Behörde davon, wird sie unter Umständen einen Verwaltungsakt erlassen, in dem sie einen Baustopp verlangt.
Je nach Bundesland gibt es aber auch ein Anzeigeverfahren bzw. ein Genehmigungsfreistellungsverfahren, (z. B. § 58 Bayerische Bauordnung). Liegen die dort genannten Voraussetzungen vor, ist das Vorhaben genehmigungsfrei. Übrigens bedarf es auch keiner Genehmigung, wenn nach der Nutzungsänderung dieselben Anforderungen gelten wie davor. So ist beispielsweise eine Nutzungsänderung von einem Textilwarengeschäft in ein Schuhgeschäft ebenfalls genehmigungsfrei.
Auch wenn es manchmal ärgerlich ist, dass man nicht frei darüber entscheiden darf, wie man mit seinem Eigentum umgeht, sollte man in jedem Fall vor der Nutzungsänderung bei der zuständigen Behörde vorstellig werden und mit ihr die geplanten Maßnahmen absprechen. Schließlich ist es besser, z. B. eine Baugenehmigung mit einer Auflage erteilt zu bekommen, als „schwarz" zu bauen und bei unzulässigen Anbauten schlimmstenfalls mit einem Abriss rechnen zu müssen. Dann hat man nämlich sowohl Zeit als auch Kosten umsonst investiert. Hat ein Architekt schuldhaft keine Baugenehmigung eingeholt, kommt eine Architektenhaftung in Betracht. Ein Bauanwalt kann bei Fragen bestimmt weiterhelfen.
(VOI)
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