74 Anwälte für Patentamt | Seite 4

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Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann
Dr. Poggemann Rechtsanwälte | Fachanwälte Osnabrück, Kollegienwall 5, 49074 Osnabrück 6672.4051139329 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim Poggemann im Bereich Patentamt bietet Beratung und Vertretung
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Rechtsanwalt Kay Ole Johannes
Anwaltskanzlei JOHANNES, Bergstraße 26, 20095 Hamburg 6720.0816750963 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Ole Johannes ist Ihr Ansprechpartner für Patentamt
aus 7 Bewertungen Sehr empfehlenswert! Nach einem freundlichen, kurzen Telefonat hatte ich Klarheit über meine rechtliche Lage und weiss … (24.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Patentamt

Fragen und Antworten

  • Patentamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Patentamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Patentamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Patentamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Patentamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Patentamt - oder bessergesagt das Deutsche Patent- und Markenamt - ist eine Behörde, die dafür sorgt, dass geistiges Eigentum geschützt wird. So kann der Urheber eines Werks oder ein Erfinder beim Patentamt die Eintragung eines Schutzrechts - in Betracht kommen z. B. das Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, die Marke oder auch das Patent - beantragen. Hat das Patentamt etwa nach der Markenanmeldung oder der Patentanmeldung das jeweilige Schutzrecht gewährt, hat der Inhaber des Rechts das alleinige Nutzungsrecht an der Erfindung bzw. dem Werk. Die unerlaubte Nachahmung - umgangssprachlich auch Produktpiraterie genannt - hat dann zur Folge, dass der Rechteverletzer nicht nur mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern auch mit einer Forderung des Geschädigten auf Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung oder sogar einem Strafverfahren rechnen muss.

Zu beachten ist jedoch, dass das Patentamt gewisse Schutzrechte auch gewährt, obwohl es zuvor nicht überprüft hat, ob die nötigen Voraussetzungen - z. B. Neuheit oder erfinderische Tätigkeit - vorliegen, sog. ungeprüfte Schutzrechte. Stellt sich also nach Erteilung des Schutzrechtes, wie etwa einem Gebrauchsmuster, heraus, dass ein Dritter davor bereits dieselbe Idee hat schützen lassen, so muss in einem Zivilprozess geklärt werden, wer tatsächlich den Anspruch auf Ideenschutz oder etwa Designschutz hat. Gegen das Patentamt können in diesem Fall aber keine Ansprüche geltend gemacht werden; es ist vielmehr Aufgabe des Antragstellers, die nötigen Voraussetzungen zur Erteilung eines Schutzrechtes zu prüfen.

Patentschutz oder der Schutz durch ein anderes Schutzrecht spielt vor allem im freien Wettbewerb eine große Rolle. Nicht nur kurz nach einer Firmengründung sollte ein Unternehmen seine Ideen beim Patentamt anmelden und absichern lassen. Schließlich kann es passieren, dass Mitbewerber die Idee „klauen" und eine Fälschung auf den Markt bringen. Der Erfinder kann dann aber noch Ansprüche aus dem Urheberrecht gegen den Konkurrenten geltend machen. Ferner spielt bei der Unternehmensbewertung, und damit verbunden einem Firmenverkauf, eine wichtige Rolle, ob das Unternehmen etwa Patentinhaber ist. Denn viele gute Ideen der Arbeitnehmer - hierbei muss aber stets das Arbeitnehmererfindungsgesetz beachtet werden - erhöhen den Innovationsfaktor und damit den Wert des Unternehmens.

Für die Erteilung eines Schutzrechts verlangt das Patentamt die Zahlung eines einmaligen Betrags. Außerdem erhebt das Patentamt für den Erhalt des Schutzrechtes eine jährliche Gebühr. Wer die Kosten nicht übernimmt, verliert also sein Schutzrecht.

Wer übrigens Patentanwalt werden möchte, kann sich beim Patentamt im Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz fortbilden.

Wer seine Erfindung oder Idee nicht nur national, sondern auch international schützen lassen möchte, kann sich an das Europäische Patentamt wenden, und in beinahe 40 europäischen Staaten etwa ein Patent anmelden.

(VOI)

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