123 Anwälte für Pflegebedarf | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Theresia Marhold
Rechtsanwältin Maria Theresia Marhold
Kanzlei Marhold, Lederberg 16, 06268 Querfurt 6933.4671360651 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Pflegerecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Pflegebedarf steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Maria Theresia Marhold gerne zur Verfügung
(09.11.2023) Von der ersten Minute an waren wir uns in allen Dingen einig. Man kann sich zu 100% auf Frau Marhold verlassen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kapp
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Kapp
SOJURA, Merckstr. 8, 64283 Darmstadt 6837.7774637748 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kapp ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Pflegebedarf
aus 41 Bewertungen Herr RA Kapp ist ein sehr geduldiger und erfahrener, kompetenter Anwalt. Er hat unsere Wünsche gut und klar … (10.03.2023)
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Rechtsanwalt Thorben Deuter LL.M.
rechtsinformer Rechtsanwälte - Pflug und Partner mbB, Rheiner Landstraße 74, 49078 Osnabrück 6669.9125026765 km
Medizinrecht • Pflegerecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Pflegebedarf steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorben Deuter LL.M. gerne zur Verfügung
(12.01.2024) Herr Deuter hat mich in einer Medizinsache vor dem Landgericht Osnabrück vertreten und für mich einen guten Vergleich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegebedarf

Fragen und Antworten

  • Pflegebedarf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegebedarf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegebedarf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pflegebedarf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegebedarf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Pflegebedarf ist der gesamte Hilfebedarf einer Person, den diese wegen einer Krankheit oder Behinderung für die tägliche Versorgung benötigt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt im Auftrag der Pflegekasse fest, auf welche Hilfen der Pflegebedürftige angewiesen ist. Der im Ergebnis festgestellte Pflegebedarf wird dann herangezogen, um für den Pflegebedürftigen die Pflegeleistungen und die Einstufung in eine Pflegestufe zu bestimmen. Bei der Begutachtung orientiert sich der MDK an Leitlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen, die bestimmte Richtwerte enthalten, etwa zu der durchschnittlich benötigten Zeit der jeweiligen Verrichtung. Abweichungen von den Richtlinien beim Pflegebedarf muss der Gutachter begründen. Gegen die Entscheidung der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt und schließlich Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.

(WEL)

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