122 Anwälte für Pflegemangel | Seite 6

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Rechtsanwältin Brigitte Albers
Kanzlei für Patienten und Senioren, Morper Allee 7, 40699 Erkrath 6656.8108473981 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." (B. Brecht)
Schwerbehindertenrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Pflegerecht • Sozialversicherungsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Brigitte Albers ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Pflegemangel
aus 60 Bewertungen Wir haben die Hilfe von Frau RA Albers in einem GdB-Widerspruchsverfahren gegen das Landratsamt in Anspruch genommen. … (21.04.2024)
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Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Kanzlei Inhestern, Fundstraße 12, 30161 Hannover 6768.1019331759 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Inhestern hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Pflegemangel
aus 163 Bewertungen Herr Inhestern hat mich in meiner Sache sehr gut unterstützt. Es ging so schnell. Ich bin Herrn Inhestern so dankbar … (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegemangel

Fragen und Antworten

  • Pflegemangel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegemangel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pflegemangel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegemangel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegemangel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Bei einem Pflegemangel bzw. einem Pflegefehler wird der Kunde nicht gemäß dem Pflegestandard behandelt. Der Pflegedienst oder das Pflegeheim hat also z. B. die nötige Sorgfalt bei der Pflege außer Acht gelassen bzw. den aktuellen Kenntnisstand der Pflege in Technik und Wissenschaft nicht (ausreichend) beachtet.

So liegt etwa ein Pflegemangel vor, wenn dem Pflegebedürftigen das falsche Arzneimittel verabreicht wird oder der Kunde einfach losgelassen wird und daraufhin stürzt. Ein Pflegemangel wird auch angenommen, wenn ein Bettlägeriger über Stunden hinweg nicht gedreht wird, was häufig zum Wundliegen führt, oder wenn ein Pflegebedürftiger nichts zu trinken oder zu essen bekommt. Eine Haftung des Pflegers bzw. des Heims oder Pflegedienstes für einen Pflegefehler wird aber nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit angenommen. So muss der Pfleger damit rechnen, in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt zu werden. Daneben wird auch eine Haftung im Zivilrecht bejaht. So kann der Pflegebedürftige - oder sein Betreuer, falls Geschäftsfähigkeit des Pflegebedürftigen verneint wird - Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen, sofern ihm aufgrund des Pflegefehlers ein Personenschaden oder Sachschaden entstanden ist. Grundsätzlich kann er sich hierbei etwa auf einen Verstoß gegen den Heimvertrag bzw. den Pflegevertrag berufen.

Problematisch kann unter Umständen die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche werden. Man muss nämlich als Betroffener nachweisen, dass der Pflegefehler ursächlich für den erlittenen Schaden gewesen ist. Als Beweis kann z. B. ein medizinisches Gutachten dienen, das ein Sachverständiger erstellt hat.

Ein häufiger Grund für einen Pflegemangel ist etwa die Überbelastung des Pflegepersonals. Das rechtfertigt jedoch kein nachlässiges Verhalten der Pfleger gegenüber ihren Kunden. Um den Pflegefehler später beweisen zu können, sollte man daher den derzeitigen Zustand - z. B. Druckgeschwüre - fotografieren sowie Akteneinsicht in die Pflegeunterlagen verlangen. Stellt sich unter anderem bei ihrer Durchsicht heraus, dass die Pfleger einen Fehler gemacht haben, sollte man Schadensersatzansprüche geltend machen. Man kann Klage bei Gericht einreichen, wenn die Haftpflicht des Pflegedienstes nicht zahlt, oder eine außergerichtliche Konfliktlösung bei einem Mediator anstreben.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Pflegemangel umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Pflegemangel besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.