340 Anwälte für Reiserücktritt | Seite 15

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Rechtsanwalt Christian Burg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Christian Burg ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Reiserücktritt
aus 8 Bewertungen Bereits nach kurzer Zeit wurde unser Anliegen bearbeitet und an den Reiseveranstalter weitergeleitet. (25.04.2024)
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Rechtsanwalt Stephan Korb
Kanzlei Stephan Korb, Hinüberstr. 4, 30175 Hannover 6768.3364032744 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Reiserecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Korb - Ihr juristischer Beistand im Bereich Reiserücktritt
aus 6 Bewertungen Herr Korb hat mich durch einen langwierigen Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber nicht nur fachlich versiert sondern … (31.03.2023)
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Rechtsanwalt Jens Rasmussen
KRATZER & PARTNER Rechtsanwälte und Fachanwälte, Bahnhofstr. 32, 82152 Planegg 7111.2233619922 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Rasmussen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Reiserücktritt
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sehr gut
Rechtsanwalt Kai Huppertz
Rechtsanwalt Kai Huppertz, Alte Linner Straße 129, 47799 Krefeld 6630.6344615692 km
Professionell. Engagiert. Zuverlässig.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Reiserücktritt
aus 113 Bewertungen Es gab ein Problem mit dem ehemaligen AG. Herr Huppertz nahm sich der Sache an und beriet mich ausführlich. Er sprach … (02.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reiserücktritt

Fragen und Antworten

  • Reiserücktritt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reiserücktritt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reiserücktritt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reiserücktritt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reiserücktritt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Reiserücktritt ist gemäß § 651i vor Beginn der Reise jederzeit möglich. Ein Grund für den Rücktritt, auch bei Storno der Reise, ist nicht erforderlich. Der Veranstalter der Reise hat in einem solchen Fall der Stornierung der Reise keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis. Allerdings muss der Reisende im Falle eines Reiserücktrittes eine Entschädigung als Schadenersatz zahlen. Die entspricht zumindest einem Teil des Reisepreises.

Kosten für den Reiserücktritt

Je näher der Reisebeginn beim Rücktritt schon liegt, desto höher ist in der Regel die Entschädigung. Der Veranstalter muss sich nämlich anrechnen lassen, was er selbst erspart durch den Rücktritt. Insbesondere muss er auch versuchen, den freien Reiseplatz durch einen anderen Reisenden zu ersetzen.

Die Höhe einer solchen Stornoentschädigung wird gelegentlich als Prozentsatz im Reisevertrag oder auch in AGB vereinbart. Die Rechtsprechung hält Pauschalen bis zu 80 Prozent für möglich. Dabei kann ein höherer Schaden aber individuell nachgewiesen werden. Die Höhe zulässiger Pauschalen richtet sich zudem nach Art der Reise, also beispielsweise Flugreise, Schiffsreise, Kreuzfahrt, Ferienwohnung etc.

Im Falle höherer Gewalt ist eine Kündigung des Reisevertrages sowohl durch den Reisenden als auch durch den Veranstalter möglich. Pauschale Schadenersatzforderungen gibt es hier nicht. Auch wenn der Veranstalter den Rücktritt durch nachträgliche Änderungen der Reisebedingungen verursacht, hat er keinen Anspruch auf eine Stornoentschädigung.

Reiserücktrittskostenversicherung

Gegen die Forderung des Reiseveranstalters nach dem Rücktritt kann eine Versicherung abgeschlossen werden. Regelmäßig wird dies zusammen mit dem Reisevertrag als Option angeboten. Diese Reisrücktrittskostenversicherung wird auch einfach Reiserücktrittsversicherung oder Reisestornoversicherung genannt. Nach EU-Recht muss auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung spätestens bei der Reisebestätigung hingewiesen werden.

Die Versicherung übernimmt je nach Vertrag bei bestimmten Verhinderungsgründen wie Krankheit oder Problemen mit einer erforderlichen Impfung die Ersatzansprüche des Veranstalters, wobei der Kunde ggf. einen Selbstbehalt zahlen muss. Die Kosten der Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis, Selbstbehalt und den Rücktrittsgründen. Manche andere Verträge, beispielsweise über bestimmte Kreditkarten, bieten zudem bereits eine integrierte Reiserücktrittskostenversicherung.

(ADS)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Reiserücktritt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.