2.523 Anwälte für Salvatorische Klausel | Seite 106

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Rechtsanwalt Dr. Jörg Barth
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Betriebliche Altersversorgung • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Barth bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Salvatorische Klausel
aus 75 Bewertungen zuverlässige und transparente Abwicklung (31.05.2024)
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Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.
WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Oppenheimstraße 16, 50668 Köln 6674.9281578662 km
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Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Salvatorische Klausel
aus 21 Bewertungen Unsere Erfahrung mit Herrn Dr. Werner war außergewöhnlich positiv! Er hat uns im Rechtsstreit gegen die Telekom … (14.08.2023)
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Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Manes, Am Burgweiher 43, 53123 Bonn 6692.2448349883 km
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Bei Rechtsfragen im Bereich Salvatorische Klausel hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marco Manes LL.M.
aus 16 Bewertungen Hatte Herrn Manes über dieses Portal angeschrieben. Schnelle Rückmeldung, leider konnte er mir bei meinem Anliegen … (19.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Salvatorische Klausel

Fragen und Antworten

  • Salvatorische Klausel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Salvatorische Klausel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Salvatorische Klausel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Salvatorische Klausel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Salvatorische Klausel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Salvatorische Klausel ist eine vertragliche Bestimmung zu den eintretenden Rechtsfolgen, wenn eine Vereinbarung im Vertrag unwirksam oder nicht durchführbar ist. Sinn und Zweck der Salvatorischen Klausel ist es, bei solchen Störungen eine wirksame vertragliche Regelung beizubehalten, die die Interessen beider Vertragspartner am ehesten erhalten.

Dies hängt mit § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zusammen. Sind einzelne Vertragsklauseln teilnichtig, so ist laut dieser Gesetzesvorschrift in Zweifelsfällen anzunehmen, dass der gesamte Vertrag nichtig ist - es sei denn, es ist anzunehmen, dass die Vertragsparteien den Vertrag auch ohne den unwirksamen Teil abgeschlossen hätten. Um zu verhindern, dass bei nichtigen Klauseln der gesamte Vertrag nichtig ist, kann eine Salvatorische Klausel aufgenommen werden.

Eine Salvatorische Klausel schließt § 139 BGB aus und regelt zum Beispiel, dass die übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt werden, wenn Teile des Vertrages unwirksam sind. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, eine ihr möglichst nahe kommende, wirksame Regelung zu treffen.

In AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist jedoch keine Salvatorische Klausel erforderlich. Zum einen bestimmt § 306 BGB bereits, dass im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der Vertrag ansonsten wirksam bleibt. Bei einer anderen - von § 306 BGB abweichenden - Regelung wäre die Salvatorische Klausel unwirksam, da eine solche unklare Klausel nicht dem Transparenzgebot gemäß § 307 BGB genügt.

(WEL)

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