267 Anwälte für Schwerbehinderung | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kohrs
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kohrs
Rechtsanwälte am Westenhellweg, Westenhellweg 43, 44137 Dortmund 6676.1791716539 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kohrs - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Schwerbehinderung
aus 281 Bewertungen Er hat einen tollen Job gemacht und war immer erreichbar, super Anwalt. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Harfst
Anwaltskanzlei Harfst, Heringsbrunnengasse 9-11, 55118 Mainz 6806.8765031738 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Harfst bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Schwerbehinderung
aus 9 Bewertungen Sachlich, schnell. Gerne wieder. (22.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Klinder
Rechtsanwalt Markus Klinder
Kanzlei Markus Klinder, Bergstr. 19, 45770 Marl 6647.8380897025 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Klinder bietet Rat und Unterstützung im Bereich Schwerbehinderung
Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
Rechtsanwaltskanzlei Sonnenschein-Berger & Kollegen, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen 6672.187805018 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Schwerbehinderung
aus 41 Bewertungen Sehr kompetente, ausführliche und freundliche Beratung. Jederzeit wieder! (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwälte Hausen & Sahm, N4 1, 68161 Mannheim 6846.9518791559 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Schwerbehinderung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabrina Hausen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
Schreiber Rechtsanwälte, Archivstr. 21, 01097 Dresden 7080.1009879656 km
Recht durchsetzen, nicht nur Recht haben!
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Schwerbehinderung bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
aus 26 Bewertungen Herr Schreiber und sein Team haben mir zeitnah auf meine Anfrage geantwortet und mir Ihre Hilfestellung angeboten, im … (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Wingert
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Wingert
ASRA - Kanzlei für Generationen, Möllner Landstr. 8, 22111 Hamburg 6727.1121925309 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Marco Wingert – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Schwerbehinderung
aus 30 Bewertungen In einer monatelang verzögerten Angelegenheit zur Beitragsberechnung einer gesetzlichen Krankenkasse hatte ich Herrn … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk
Bayer Jesse Jakubaschk Rechtsanwälte, Lützenkirchener Str. 316, 51381 Leverkusen 6673.7612786958 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Schwerbehinderung
aus 119 Bewertungen Herr Jakubaschk hat mich zeitnah zurückgerufen und konnte mich augenblicklich durch seine souveräne, verständnisvolle … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Klein
Rechtsanwältin Anne Klein, Am Hulsberg 11, 28205 Bremen 6677.9109315205 km
Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Schwerbehinderung beantwortet Frau Rechtsanwältin Anne Klein
aus 37 Bewertungen Alles Bestens, vielen Dank! (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina E. Wüstkamp
sehr gut
Kanzlei Katharina E. Wüstkamp, Kammweg 7, 52399 Merzenich 6653.9558579324 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Schwerbehinderung bietet Frau Rechtsanwältin Katharina E. Wüstkamp
aus 46 Bewertungen Frau Wüstkamp kann ich sehr empfehlen, eine kompetente Rechtsanwältin die es verstand freundlich aber bestimmt meine … (07.06.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias Chromik
sehr gut
Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias Chromik
Anwaltskanzlei Streit Götz Chromik, Myliusstraße 14, 71638 Ludwigsburg 6925.0855789557 km
Ihre Karriere ist das Anliegen - wir setzen uns für Ihre Rechte und Fairness an Ihrem Arbeitsplatz ein. Auch eine gerechte Lösung bei einer Kündigung gehört dazu.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Schwerbehinderung beantwortet Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias Chromik
aus 35 Bewertungen Ich kann mich den vielen positiven Bewertungen anschließen und diese bestätigen. Nach mehrmaligen verzweifelten … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Krauße
Rechtsanwältin Maren Krauße
Rechtsanwälte Feldmann & Krauße, Wörthstr. 9-15, 46045 Oberhausen 6641.2711812451 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Maren Krauße im Bereich Schwerbehinderung bietet Beratung und Vertretung
(12.10.2023) Frau Rechtsanwältin Maren Krauße viel geholfen für mich . Immer nett und freundlich!
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Sander
sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Sander
von der Ahe und Sander, Koloniestraße 84, 26802 Moormerland 6586.2028362722 km
Eala Frya Fresena
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Schwerbehinderung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Niklas Sander gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Herr Sander ist kompetent und ehrlich. Wir fühlen uns, auch wenn wir im Moment nicht weiter kommen, sehr gut aufgehoben. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Kanzlei Dierkes, Holsterhauser Str. 347, 44625 Herne 6660.326918412 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Versicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Schwerbehinderung beantwortet Frau Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefani Gromes
sehr gut
Rechtsanwältin Stefani Gromes
GROMES Rechtsanwälte, Elisabethenstr. 29, 64283 Darmstadt 6837.2792585806 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Familienrecht • Betriebliche Altersversorgung • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefani Gromes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Schwerbehinderung
aus 28 Bewertungen Frau RA. Gromes rief umgehend an und klärte in einem Vorgespräch über Kosten und Erfolgsaussichten auf. Sie gab auch … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wigger
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Rechtsanwältin Antje Wigger
Rechtsanwaltskanzlei Antje Wigger, Lübsche Straße 81, 23966 Wismar 6786.0228505524 km
Ich höre Ihnen zu und sage Ihnen was geht, aber auch was nicht geht. Das ist mein Erfolgsgeheimnis.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Wigger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Schwerbehinderung
aus 29 Bewertungen Schnelle telefonischer Rückruf bzgl. des Rechtsspektrums und gute Empfehlung wer hilft (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Läßle M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Läßle M.A.
Kanzlei Dr. Läßle, Töngesgasse 23-25, 60311 Frankfurt am Main 6826.1358882566 km
Kanzlei für Arbeitnehmer:innen und Menschen mit Behinderung
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Schwerbehinderung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Läßle M.A.
aus 17 Bewertungen Herr Dr. Läßle ist einfach ein Top Anwalt. Er hat sich wirklich intensiv mit meinem Fall beschäftigt. Vorallem seine … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Hippel
Rechtsanwältin Sabine Hippel
Kanzlei Sabine Hippel, Marienstraße 26, 32049 Herford 6718.326249035 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Hippel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Schwerbehinderung
(01.02.2024) Äußerst kompetente und sehr freundliche Fachanwältin was Medizinrechtsfragen angeht. Ohne ihre Hilfe hätte ich die mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Péter Csingár
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Péter Csingár
Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht. Arbeitnehmerschutz in Rosenheim, München und bayernweit., Münchener Strasse 30, 83022 Rosenheim 7170.5254027436 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Schwerbehinderung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Péter Csingár
aus 61 Bewertungen In einem von meinem derzeitigen Arbeitgeber eingereichten Verfahren mit komplexen Hintergründen hat mich Herr RA Dr. … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stamm
Anwaltskanzlei Thomas Stamm, Johannisstr. 12, 07743 Jena 6958.3226848263 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Schwerbehinderung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Stamm
Profil-Bild Rechtsanwältin Sevim Yilmaz
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Rechtsanwältin Sevim Yilmaz
Rechts­anwalts­kanzlei Meral & Yilmaz, Marktstraße 21, 65428 Rüsselsheim 6815.7309104524 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Steuerrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sevim Yilmaz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Schwerbehinderung
aus 36 Bewertungen Nach der Schilderung meines Falles hat Frau Yilmaz sofort reagiert. Die Gegenpartei hat noch nicht geantwortet, … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Steffen
Kanzlei Gerhard Steffen, An der Point 4, 83125 Eggstätt 7181.8937172987 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Im Bereich Schwerbehinderung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gerhard Steffen
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Schäfer
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Anwaltskanzlei Mark Schäfer, Adolf-Schweer-Str. 2, 31655 Stadthagen 6739.1829476577 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Im Bereich Schwerbehinderung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mark Schäfer
aus 11 Bewertungen Es war ein gutes Gespräch mit kompetenter Hilfe bei dem behandelten Problem. (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Piet Klemeyer
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Rechtsanwalt und Notar Piet Klemeyer
Gollub Klemeyer Fachanwälte, Karlsburg 2, 27568 Bremerhaven 6638.2490078461 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Betriebliche Altersversorgung • Mediation
Herr Rechtsanwalt und Notar Piet Klemeyer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Schwerbehinderung gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Herr Klemeyer hat meine Intressen vor dem Arbeitsgericht ausgezeichnet vertreten.Seine ruhige und kompetente … (26.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schwerbehinderung

Fragen und Antworten

  • Schwerbehinderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schwerbehinderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schwerbehinderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schwerbehinderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schwerbehinderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Eine Schwerbehinderung liegt laut § 2 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) ab einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vor. Dabei kann es sich um eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung handeln, die von Geburt an besteht oder durch Unfall oder Krankheit entstanden ist. Schwerbehinderte Menschen müssen zudem, um als schwerbehindert im Sinne dieses Gesetzes zu gelten, ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder auf einem entsprechenden Arbeitsplatz beschäftigt sein, der den Vorgaben des § 73 SGB IX entspricht. Menschen mit einem GdB zwischen 30 und 50 können dabei eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten erlangen, wenn sie sonst keinen Arbeitsplatz erhalten bzw. einen solchen verlieren. Die Zuständigkeit für die Feststellung des Behinderungsgrades hat dabei das Versorgungsamt.

Zum vereinfachten Nachweis ihrer Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber einem Arbeitgeber, einem Träger der Sozialversicherung oder einer Behörde können Schwerbehinderte – jedoch nicht ihnen gleichgestellte Personen – einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Schutz behinderter Menschen durch das Grundgesetz

Das Grundgesetz (GG) regelt in Art. 3 das Grundrecht auf Gleichbehandlung und stellt dort explizit fest: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dabei ist eine Bevorzugung behinderter Menschen anders als etwa bei der Gleichbehandlung von Mann und Frau, der Rasse, Religion oder Sprache nicht ausgeschlossen. Aus diesem besonderen Gleichbehandlungsgebot auf Ebene der Verfassung folgt daher ein besonderer Schutz behinderter und insbesondere schwerbehinderter Mitmenschen.

Schwerbehindertenrecht

Entsprechende Normen zum Schutz von Menschen mit einer Schwerbehinderung werden dabei unter dem Begriff Schwerbehindertenrecht zusammengefasst. Solche Regelungen finden sich vor allem in Teil 2 des SGB IX, der sich der Teilhabe schwerbehinderter Menschen widmet. Sie stehen in der Regel gleichbedeutend mit dem Begriff Schwerbehindertenrecht, bei dem der Behindertenschutz im Vergleich zum übrigen Behindertenrecht noch stärker ausgestaltet ist. Das Blindenrecht kann dabei als Teil des Schwerbehindertenrechts angesehen werden. Außen vor bleibt in diesem Zusammenhang hingegen das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das der Kriegsopferversorgung dient.

Arbeitsrecht

Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten

Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gemäß § 71 SGB IX verpflichtet, auf mindestens 5 Prozent der im Unternehmen vorhandenen Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Andernfalls kann die Integrationsbehörde die Zahlung einer monatlichen Ausgleichsabgabe verlangen. Umgekehrt gibt es für die Einstellung Schwerbehinderter oft Subventionen. Bei der Beschäftigung eines Schwerbehinderten oder einer gleichgestellten Person ist zudem ein Schwerbehindertenbeauftragter zu bestellen.

Schutz vor Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet gemäß § 2 AGG in bestimmten Fällen Benachteiligungen, die unter anderem wegen einer Behinderung erfolgen. Eine unzulässige Diskriminierung stellt danach z. B. die direkt oder indirekt mit der Behinderteneigenschaft begründete Ablehnung der Bewerbung auf ein Stellenangebot dar. Ausreichend dafür ist unter Umständen bereits die fehlende Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch. Wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung können Betroffene vom Stellenanbieter eine Entschädigung und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen.

Frage nach Schwerbehinderung

Im Vorstellungsgespräch sind Fragen nach einer Schwerbehinderung anders als etwa nach einer Schwangerschaft oder nach Schulden zwar erlaubt. Lügen des Bewerbers bleiben aber folgenlos, wenn die Schwerbehinderung keine Rolle beim daraufhin abgeschlossenen Arbeitsvertrag gespielt hat. Eine Schwerbehindertenvertretung ist im Übrigen bei Vorstellungsgesprächen schwerbehinderter Bewerber zu beteiligen.

Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte genießen gemäß § 85 SGB IX einen besonderen Kündigungsschutz hinsichtlich ihres Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung ist von der Zustimmung des Integrationsamtes abhängig. Das Integrationsamt hört den Schwerbehinderten an und holt gegebenenfalls von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Stellungnahmen ein, um über die Entlassung zu entscheiden.

Wiedereingliederungsanspruch

Im Rahmen der Teilhabe behinderter Menschen ist auch die stufenweise Wiedereingliederung zur Rückkehr an den Arbeitsplatz vorgesehen. Sie ist Teil der medizinischen Reha, auf die Menschen mit Schwerbehinderung sogar einen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Wegen der während der Eingliederung weiter bestehenden Arbeitsunfähigkeit haben Betroffene dabei zwar keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt, sie erhalten aber gegebenenfalls Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.

Weitere Erleichterungen erhalten Schwerbehinderte in Form eines erhöhten Anspruchs auf Urlaub nach § 125 SGB IX. Der Zusatzurlaub beträgt bei einer normalen Arbeitswoche dabei in der Regel fünf Tage pro Kalenderjahr.

Mietrecht

Zu einer Diskriminierung kann es auch beim Anmieten einer Wohnung oder eines Hauses kommen, wenn ein Mietvertrag aufgrund einer Behinderung nicht abgeschlossen wird.

Barrierefreier Umbau

Schwerbehinderte, die zur Miete wohnen, haben gegenüber ihrem Vermieter einen Anspruch darauf, Einbauten und Umbauten vornehmen zu dürfen, um in ihrer Mietwohnung Barrierefreiheit z. B. durch einen Treppenlift oder ein behindertengerechtes Bad herzustellen. Die Kosten für die Umgestaltung wie auch für das spätere Versetzen der Mieträume in ihren ursprünglichen Zustand trägt der Mieter, wobei die Möglichkeit staatlicher Unterstützung besteht. Die Zustimmung des Vermieters zur Umgestaltung kann von einer vorherigen Interessenabwägung und der Hinterlegung einer Sicherheit durch den Mieter für den Rückbau der vorgenommen baulichen Veränderungen abhängig gemacht werden.

Kündigung des Mietvertrags

Eine Schwerbehinderung stellt einen anerkannten Grund für einen Härtefall dar, der einer Kündigung des Mietvertrags entgegenstehen kann. Die Härtefallregelung gilt jedoch nur, wenn der Mieter dem Vermieter spätestens zwei Monate, bevor das gekündigte Mietverhältnis enden würde, einen schriftlichen Widerspruch zukommen ließ. Eine Ausnahme von dieser Frist gilt, wenn der Vermieter keinen Hinweis darauf im Kündigungsschreiben gegeben hat.

Sozialrecht

Das Sozialrecht versucht die Lebenssituation schwerbehinderter Menschen in verschiedener Weise zu erleichtern. Dazu zählt etwa der unentgeltliche Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn die Fähigkeit, sich im Straßenverkehr fortzubewegen, erheblich beeinträchtigt ist oder jemand hilflos oder gehörlos ist. Neben gehbehinderten Menschen, die etwa auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, betrifft das insbesondere Blinde. Letztere müssen zudem nur eine ermäßigte Rundfunkgebühr bezahlen oder sind wie bei Taubblindheit oder dem Empfang von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII oder 27d BVG sogar ganz von dem früher umgangssprachlich als GEZ bezeichneten Rundfunkbeitrag befreit.

Als weitere mögliche Sozialleistungen, die insbesondere schwerbehinderte Menschen erhalten können, existieren ein erhöhtes Wohngeld, erleichtertes Parken auf einem Behindertenparkplatz, geringere Grundgebühren für ein Telefon und finanzielle Hilfen beim Kauf eines Autos.

Nicht zuletzt sind Ansprüche auf Pflegeleistungen der Pflegeversicherung denkbar. Der notwendige Erhalt einer Pflegestufe erfolgt jedoch unabhängig von der Schwerbehinderung nach einer entsprechenden Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Rentenversicherungsrecht

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben einen Anspruch auf vorzeitige Inanspruchnahme ihrer Altersrente. Der konkrete Zeitpunkt, ab wann Schwerbehinderte in Rente gehen können, ist dabei abhängig vom Geburtszeitpunkt und dem Eintritt der Schwerbehinderung.

Hingegen bedeutet die Feststellung einer Schwerbehinderung noch nicht, dass eine Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit vorliegt. Dementsprechend hängt die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente von weiteren Faktoren ab.

Vorgezogene Altersrente, Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente – die für Neufälle ab 2001 an die Stelle der Erwerbsunfähigkeitsrente getreten ist – sowie der Vorruhestand Beamter werden dabei als Frührente bezeichnet.

Steuerrecht

Auch das Steuerrecht sieht verschiedene Erleichterungen für Schwerbehinderte vor. Hier ist zum einen die vom GdB abhängige Behindertenpauschale bei der Einkommensteuer zu nennen. Der Behindertenpauschbetrag soll dabei als Freibetrag den Aufwand beim Nachweis außergewöhnlicher Belastungen im Rahmen der Steuererklärung verringern. Gegebenenfalls ist durch Nachweis die Geltendmachung höherer Belastungen möglich, wie etwa hohe Fahrtkosten aufgrund häufiger Arztbesuche oder Umrüstungskosten für ein Fahrzeug.

Schwerbehinderte können zudem einen Pauschalbetrag für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Außerdem ist es möglich, Fahrtkosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten geltend zu machen. Außerdem ist eine Befreiung bzw. Steuerermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer möglich.

Aufgrund der zahlreichen Vergünstigungen, die jedoch oft vom Grad der Behinderung sowie der konkreten Art der Behinderung abhängen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren bzw. sich beim Streit mit dem Finanzamt von einem im Steuerrecht kundigen Rechtsanwalt helfen zu lassen.

(GUE)

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