606 Anwälte für Sofortige Vollziehung | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
Colbatz & Gall Rechtsanwälte, Erhardstr. 16, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.6567981501 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz im Bereich Sofortige Vollziehung bietet Beratung und Vertretung
(23.09.2021) Top Anwalt , der mich Heute vorm AG Landshut verteitigt hat und es zu einem Freispruch kam. Wir hätten uns beide den …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fevzi Dal
sehr gut
Kanzlei D A L, Augustastraße 6 - 8, 51065 Köln 6677.2365490693 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Fevzi Dal unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Sofortige Vollziehung
aus 47 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden mit Herrn Dal!! (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Rechtsanwälte Eichele & Ditgen PartGmbB, Rheinzollstr. 16, 56068 Koblenz 6745.6334504579 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Sofortige Vollziehung
aus 70 Bewertungen Ich bin sehr dankbar für die umfassende und kompetente Rückmeldung zu meinem Anliegen. Inzwischen nimmt die … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwältin Heike Titze
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Sofortige Vollziehung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike Titze gerne zur Verfügung
(15.11.2022) Frau Tietze hat eine offene Art, erklärt alles verständlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Kreiber
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Kreiber
Kanzlei Kreiber, Gladbecker Str. 291, 46240 Bottrop 6642.2499880109 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Sofortige Vollziehung bietet Herr Rechtsanwalt Jens Kreiber
aus 16 Bewertungen Stets präsent. Auch kurzfristig. Sachlich, sehr gute Beratung. (11.04.2021)
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Rechtsanwalt David Ingenkamp
Rechtsanwaltskanzlei David Ingenkamp und Jochen Hünnighausen, Salzstr. 1, 06618 Naumburg (Saale) 6959.1297021925 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Sofortige Vollziehung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt David Ingenkamp
(04.06.2024) Ich bin dankbar wie schnell und kompetent Mir Herr Ingenjamo geholfen hat Mit seiner ruhigen Art hat er mir alle …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sofortige Vollziehung

Fragen und Antworten

  • Sofortige Vollziehung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sofortige Vollziehung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sofortige Vollziehung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sofortige Vollziehung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sofortige Vollziehung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die sofortige Vollziehung bezeichnet die Vollziehung (meist Vollstreckung) eines Verwaltungsaktes, bevor er bestandskräftig wird. Der Verwaltungsakt hat hier meist belastende, rechtsgestaltende oder feststellende Wirkung.

Die sofortige Vollziehung ist im Zusammenhang mit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu sehen. Einstweiliger Rechtsschutz gewährt dem Bürger grundsätzlich einen Schutz, bis der Verwaltungsakt Bestandskraft erreicht. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt, der einen Dritten belastet, etwa eine Baugenehmigung, die von der Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstandsgrenzen befreit, kann der Nachbar dagegen Widerspruch und ggf. Anfechtungsklage erheben.

In einigen gesetzlich geregelten Fällen haben Widerspruch und Anfechtungsklage jedoch ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung, damit eine effiziente Durchsetzung des Verwaltungsaktes im öffentlichen Interesse gewährleistet ist.

Gesetzliche Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung haben, finden sich in § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO). Dies betrifft beispielsweise die Aufforderung von öffentliche Abgaben und Kosten, etwa bei einer Erschließung, unaufschiebbare Maßnahmen der Polizei und weitere bundes- oder landesgesetzlich verankerte Fälle.

Zudem sind die Behörden befugt, wenn ein entsprechendes öffentliches Interesse oder ein besonderes Interesse einer Privatperson vorliegt, die sofortige Vollziehung von dem Verwaltungsakt anzuordnen, wobei die Anordnung der sofortigen Vollziehung von der Behörde zu begründen ist – insbesondere die Dringlichkeit der sofortigen Vollziehung.

(WEL)

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