1.609 Anwälte für Sportverletzung | Seite 68

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Seynstahl
Rechtsanwalt Rainer Seynstahl
Rechtsanwaltskanzlei Seynstahl, Gleueler Str. 277, 50935 Köln 6672.7162446704 km
Der Mensch im Mittelpunkt! Mit Einfühlungsvermögen, Kreativität und Hingabe verfolgen wir entschlossen unser gemeinsames Ziel auf der Grundlage juristischen Sachverstandes und jahrelanger Erfahrung.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Seynstahl unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Sportverletzung
(26.12.2023) Alles zum meinem Zufriedenheit wurde erledigt.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sportverletzung

Fragen und Antworten

  • Sportverletzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sportverletzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sportverletzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sportverletzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sportverletzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Sportverletzung

Unter Sportverletzungen versteht man solche Verletzungen, die sich Profi- oder Freizeitsportler bei der Ausübung ihres Sports zuziehen. Insgesamt passieren 20% aller Unfälle beim Sport. Je nach Belastung und Risiko sind bestimmte Verletzungen für bestimmte Sportarten typisch. Die Sportmedizin, als Teil der Medizin, befasst sich mit der Behandlung chronischer Beschwerden und der Nachsorgebehandlung schwerer Verletzungen.

Unterschieden wird bei Sportverletzungen zwischen endogenen und exogenen Sportverletzungen. Unter endogenen Sportverletzungen versteht man solche Verletzungen, die sich der Sportler ohne äußere Einwirkung zuzieht. Dazu gehören beispielsweise ein unzureichender Trainingszustand, geistige und körperliche Ermüdungszustände, Mangelzustände im Bereich der Ernährung und der Elektrolyte oder nicht ausgeheilte Verletzungen. Exogene Sportverletzungen hingegegen sind solche, die durch Fremdeinwirkungen, ungünstige Rahmenbedingungen oder mangelhafte Sportausrüstung zustandekommen.

Typische Sportverletzungen sind beispielsweise:

  • Schürfwunden

  • Prellungen

  • Verrenkungen

  • Verstauchungen

  • Zerrungen

  • Knochenbrüche

Sollte es zu einer Sportverletzung gekommen sein, so sollte dringend eine vollständige sportmedizinische Untersuchung in der Notfallambulanz, der Orthopäde oder bei einem Sportmediziner durchgeführt werden. Eine Behandlung der Verletzung mit Eis sollte in den ersten 15 bis 20 Minuten nach der Verletzung erfolgen, da sie im späteren Verlauf die physiologische Wundheilung stören kann. Allerdings kann und muss in Einzelfällen länger gekühlt werden. Es ist zu beachten, dass bei nahezu jeder Sportverletzung ist ein sofortiges Ergreifen nach der PECH - Regel notwendig ist.

P= Pause
Sofort mit dem Sport aufhören. 
 
E = Eis
Durch die Kälteanwendung kommt es zu einer Verengung der Blutgefäße, was das Ausmaß der Einblutung und Schwellung reduziert. Weiterhin wird durch Kühlung der Stoffwechsel verlangsamt, was zu einer Verminderung des Gewebeschadens führt. Zuletzt wirkt Kälte schmerzlindernd. Bei offenen Wunden darf keine Kälteanwendung stattfinden.
 
C = Compression
Um ein übermäßiges Anschwellen des verletzten Bereichs zu verhindern, sollte nach oder noch mit dem Eis ein Kompressionsverband, der aber noch eine gute Durchblutung ermöglicht, angelegt werden.

H = Hochlagerung
Durch Hochlagern des verletzten Bereichs wird physikalisch der Rückfluss des Blutes und der Schwellflüssigkeit erleichtert.

Nach der fachgerechten Erstversorgung sollte man die Sportverletzung in jedem Fall ärztlich behandeln und vollständig ausheilen lassen, bevor wieder mit einem Aufbautraining begonnen werden kann

Zur Prophylaxe einer Sportverletzung kann der Sportler selbst einiges beitragen. So sinkt durch optimiertes Verhalten vor, während und nach den sportlichen Aktivitäten das Risiko einer Sportverletzung erheblich. Grundsätzlich sollte zunächst der Trainingszustand optimiert werden, d.h. vor dem Sport sollte ein Aufwärmtraining inklusive Stretching durchgeführt werden. Außerdem sollte auf die geeignete Sportausrüstung mit passendem Schuhwerk, passender Kleidung etc. geachtet werden. Daneben sollte der Sportler auf eine ausgewogene Ernährung zur Vorbeugung von Mangelerscheinungen ebenso achten wie auf die Signale des Körpers im Hinblick auf Ermüdungs- und oder Krankheitszustände.

 

 

 

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Sportverletzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Sportverletzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.