324 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch, An der Flora 25, 50735 Köln 6674.8155182943 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne-Kristin Kellner
Kanzlei Anne-Kristin Kellner, Osterstraße 116, 20259 Hamburg 6716.3070482952 km
Opferhilfe • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Anne-Kristin Kellner
aus 8 Bewertungen Kann mich nur für die gute Vertretung vor Gericht bedanken. Nichts negatives zu sagen über Frau Kellner (13.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Luis Elias
Rechtsanwalt Luis Elias
Kanzlei Walter und Elias, Kohlhöckerstraße 21, 28203 Bremen 6676.216858434 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Luis Elias
aus 5 Bewertungen Ich möchte Herrn Elias eine äußerst positive Bewertung aussprechen. Herr Elias zeichnet sich durch seine herausragende … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Thiel
Rechtsanwältin Gabriele Thiel
THIEL RECHTSANWALTSKANZLEI, Saalgasse 9, 65183 Wiesbaden 6800.0545232577 km
"Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen...."
Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Medizinrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Thiel
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwälte Hausen & Sahm, N4 1, 68161 Mannheim 6846.9518791559 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabrina Hausen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Sachse
Rechtsanwältin Gabriele Sachse
RECHTSANWÄLTE SACHSE & SACHSE, Äußere Münchener Str. 78, 83026 Rosenheim 7168.9729256913 km
Auf den Schwingen der Gerechtigkeit so hoch wie möglich fliegen.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Sachse vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(19.12.2023) Frau Rechtsanwältin Gabriele Sachse rief mich schnell zurück und hatte am selben Tag noch Zeit für einen Termin. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
sehr gut
Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
Kanzlei von Bethusy-Huc, Rüschhausweg 186, 48161 Münster 6658.4104584677 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 14 Bewertungen Danke für die prompte Erledigung! (01.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Schneider
Kanzlei Susanne Schneider, Ferdinand-von-Schill-Str. 37, 06844 Dessau-Roßlau 6946.0157301781 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Schneider bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
sehr gut
Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
Kanzlei Marc T. Nöthling, Elisabethstr. 44, 40217 Düsseldorf 6649.4679665275 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
aus 98 Bewertungen Nett,Unkompliziert, Schnell und Kompetent. Dankeschön! (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schönauer
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Schönauer
Rechtsanwälte WUNSCH . SCHÖNAUER . LEINFELDER . DEHNE . LÜDERS und KOLLEGEN, Hallstr. 4, 86150 Augsburg 7063.3434520244 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Ralf Schönauer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 206 Bewertungen Ich habe mich nach einem Anwalt für Strafrecht aufgrund mehrerer Delikte umgesehen und bin glücklicherweise beim … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kuhn
Rechtsanwaltskanzlei Eva Kuhn, Am Justizzentrum 3, 50939 Köln 6674.553564547 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Eva Kuhn vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Thole
sehr gut
Rechtsanwältin Frauke Thole
Rechtsanwältin/Fachanwältin Frauke Thole, Windhoffstr. 9, 48431 Rheine 6635.4844158734 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Frauke Thole ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 163 Bewertungen Schon das Telefonat wurde sehr freundlich und kompetent von der Mitarbeiterin entgegen genommen. Ein Termin wurde … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Prochnow
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Prochnow, Tessiner Str. 63, 18055 Rostock 6817.0881398131 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Prochnow ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 80 Bewertungen Als langjährige Kundin von Rechtsanwältin Prochnow in Rostock kann ich mit Zuversicht sagen, dass ihre professionelle … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Görlitz
sehr gut
RECHTSANWALT M. GÖRLITZ, Herrenstraße 3, 06618 Naumburg (Saale) 6959.0617570855 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Görlitz gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Für mich war es die erste Erfahrung mit einem Anwalt und ich bin sehr zufrieden. Durch seine Erfahrung konnte er mir … (05.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
Rechtsanwälte Bergmann und Schäfer, Hauptstr. 73, 59609 Anröchte 6726.4233779551 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
(28.03.2019) Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung und sehr freundlicher Umgang!
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
sehr gut
Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
GILSBACH | Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Kaiserstr. 20, 44135 Dortmund 6676.91168457 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
aus 72 Bewertungen Ich möchte mich noch mal herzlichst bedanken für die sehr nette, erliche und kompetente Beratung diese hat mir sehr … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cristina Imbrogno
sehr gut
Rechtsanwältin Cristina Imbrogno
Rechtsanwaltskanzlei Imbrogno, Wittelsbacherallee 23, 60316 Frankfurt am Main 6826.9926480055 km
Aufgeben ist keine Option!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Cristina Imbrogno für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 35 Bewertungen Alles zu meiner Zufriedenheit geklärt!!! Gerne wieder. (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Arnold
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Arnold
Kanzlei Rabe / Arnold, Lange Straße 6/1, 71332 Waiblingen 6936.7146536014 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Arnold
aus 57 Bewertungen Termin am Freitag um 10:00 Uhr bei Herrn Schaal (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Grolle
Kanzlei Guido Grolle, Bremerstraße 19a, 44135 Dortmund 6677.2332801037 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Guido Grolle
aus 5 Bewertungen Ich habe einen Verkehrsunfall gehabt und hatte diesbezüglich 2 gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenpartei. … (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Twistel
Kanzlei Maren Twistel, Moltkestraße 19, 33330 Gütersloh 6710.9885613812 km
Fachanwältin Familienrecht • Opferhilfe
Im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Maren Twistel
aus 6 Bewertungen Eine sehr kompetente und freundliche Beratung (07.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Kanzlei Jürgen Pernet, Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg 7009.8128311219 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Pernet
(26.01.2023) Top Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schulz
Kanzlei Nicole Schulz, Hölderlinstr. 10, 08056 Zwickau 7024.7356817297 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schulz im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Ein angenehmes, wertschätzendes Gespräch in ruhiger Atmosphäre. (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
sehr gut
Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
Donath-Franke Rechtsanwälte, Alter Steinweg 5, 08056 Zwickau 7025.343533912 km
Von Mensch zu Mensch statt von Anwalt zu Mandant!
Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich gerne behilflich
aus 47 Bewertungen Ich wurde hier perfekt beraten und sehr gut im Arbeitsrecht vertreten (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Rebentrost
Rechtsanwalt Georg Rebentrost
Rechtsanwaltskanzlei Rebentrost, Händelallee 21, 01309 Dresden 7082.7114927041 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Georg Rebentrost
(13.07.2020) Leitet man als guter Anwalt Unterlagen, die man durch die Vollmacht bekommt, nicht immer an den Mandanten weiter? …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.